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5.1 Informatik-Unterricht an allgemeinbindenden Schulen in Bremen

5.1.1 Sekundarbereich I

Im Sekundarbereich I findet weder an der Oberschule noch am Gymnasium Informatikunterricht regulär statt. Informatische Bildung wird in Bremen von Schule zu Schule unterschiedlich in Ansätzen in Fächern wie ITG (Informationstechnische Grundbildung) oder Neue Medien vermittelt. Hierzu sind jedoch keine Rahmenpläne oder andere Ordnungsmittel in Kraft. Ein Pflichtfach ist bislang nicht geplant.

5.1.2 Gymnasiale Oberstufe

In der Gymnasialen Oberstufe kann Informatik als zwei- bis dreistündiges Wahlpflichtfach in der Einführungsphase angeboten und belegt werden. Einige wenige Schulen bieten auch Grund- und Leistungskurse sowie Abiturprüfungen an.

Näheres im Informatik-Monitor.

5.1.3 Fächer des besonderen Bedarfs

Die Liste der Fächer mit besonderem Bedarf wird zu jedem Schulhalbjahr aktualisiert. Es gelten derzeit folgende Fächer als Mangelfächer:

 

Allgemeinbildende Fachrichtungen an Oberschulen und Gymnasien

 

Berufliche Fachrichtungen an berufsbildenden Schulen

Physik, Mathematik, Informatik, Chemie, Musik

 

Elektrotechnik (mit Schwerpunkt Energietechnik, Regenerative Energie oder Informatik), Informationstechnik, Metalltechnik (mit Schwerpunkt Kraftfahrzeugtechnik, Augenoptik oder Zweiradtechnik), Ernährung und Hauswirtschaft, Sozialpädagogik, Pflege (nur Schwerpunkt Heilerziehungspflege), Hotel- und Gaststättengewerbe / Ernährung (Standort Bremerhaven)

 

 

www.bildung.bremen.de/seiteneinstieg-202758


5.2 Ausbildung grundständiger Informatik-Lehrkräfte

Die Universität Bremen bildet keine Informatik-Lehrkräfte für allgemeinbildende Schulen aus. Der nächstgelegene Studienort, wo Informatik-Lehramt studiert werden kann, ist Oldenburg (siehe Kapitel Niedersachsen). Ein Referendariat in Informatik ist in Bremen jedoch für Gymnasien möglich.

An der Universität Bremen kann das Lehramt an berufsbildenden Schulen - Technik (Master of Education) mit dem Studienschwerpunkt Informationstechnik studiert werden:

www.uni-bremen.de/studium/orientieren-bewerben/studienangebot/dbs/study/110

Studieren ohne Abitur: www.bremen.de/bildung-und-beruf/studium/voraussetzungen-fuer-ein-studium


5.3 Informatik als drittes Unterrichtsfach

5.3.1 Weiterbildungsmaßnahmen

Derzeit werden keine berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen für fachfremde Lehrer:innen für das Fach Informatik in Bremen angeboten.


5.4 Wege in den Schuldienst ohne grundständiges Lehramtsstudium

In Bremen führen zahlreiche Wege in die Schule. Diese sind im Folgenden beschrieben und anschließend in der Tabelle 6 am Ende dieses Kapitels zusammengefasst.

5.4.1 Studienmöglichkeiten für Quereinsteiger:innen

Mit einem Bachelorabschluss im gewerblich-technischen Bereich kann in Bremen unter bestimmten Voraussetzungen ein Master of Education-Studium für Berufsbildende Schulen studiert werden. Als Pflichtfächer werden die beruflichen Fachrichtungen Elektrotechnik, Informationstechnik, Metalltechnik sowie Fahrzeugtechnik angeboten. Für die Zulassung zum M. Ed.-Studium wird entweder der Abschluss des B.Sc. Berufliche Bildung oder ein (einschlägiges) Ingenieur- bzw. Informatikstudium auf Bachelor-Niveau vorausgesetzt. Weitere Voraussetzungen sind der Zulassungsordnung zu entnehmen. Das Studium führt zu einem berufsqualifizierenden Abschluss, der mit der Verleihung des akademischen Grades „Master of Education“ (M. Ed.) endet und für den Einstieg in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen qualifiziert. Weitere Informationen:

www.itb.uni-bremen.de/ccm/navigation/studium/master-lehramt-an-beruflichen-schulen/index.de

5.4.2 Seiteneinstieg A - Ausbildung im Vorbereitungsdienst

Um den Lehrkräftemangel insbesondere in ausgewiesenen Mangelfächern auszugleichen, kann man in Bremen mit einem abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulstudium für ein Mangelfach einen Antrag auf Gleichstellung bei der Senatorin für Kinder und Bildung des Studienabschlusses mit der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen stellen.

Aus den Zwischen- oder Abschlusszeugnissen muss sich dafür ein Mangelfach sowie ein weiteres Fach mit einer benoteten Prüfung ableiten lassen. Informatik gehört derzeit zu den ausgewiesenen Mangelfächern für die Schulformen Oberschule und Gymnasium. Bei erfolgreicher Gleichstellung kann ein Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst beim Landesinstitut für Schule (LIS) gestellt werden. Näheres ist den Veröffentlichungen am LIS zu entnehmen:

www.lis.bremen.de/ausbildung/berufspraktischer-anpassungslehrgang-159525

5.4.3 Seiteneinstieg B - Berufsbegleitende Ausbildung

Wer Nachweise über ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium für ein in einer Stellenausschreibung ausgewiesenes Mangelfach sowie eine benotete Teilprüfung in einem weiteren Fach erbringen kann, darüber hinaus über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im studierten Berufsfeld sowie eine nachgewiesene pädagogische Eignung verfügt, kann sich in Bremen direkt auf eine Stellenausschreibung bewerben

Stellenportal: www.lehrkraft.bildung.bremen.de/stellen

Bei erfolgreicher Bewerbung erfolgt die Einstellung an der entsprechenden Schule als Lehrkraft in Ausbildung. Anschließend erfolgt eine zweijährige berufsbegleitende Ausbildung am Landesinstitut für Schule mit Einsatz an der in der Ausschreibung benannten Schule im Umfang von 16 bis 20 Lehrerwochenstunden. Die Berufsbegleitende Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen, die dem Zweiten Staatsexamen gleichgestellt ist.

Darüber hinaus hat das Land Bremen die Möglichkeit geschaffen Ein-Fach-Lehrkräfte einzustellen und berufsbegleitend auszubilden, wenn sie einen Masterabschluss besitzen, die nur einem Schulfach zuzuordnen ist. Unter dem Namen "Back to school" können Informationen zum Ablauf und zur Bewerbung gefunden werden:

www.bildung.bremen.de/innovation-zukunft-schule-back-to-school-381275

Dienstvereinbarung:

www.pr-schulen-bremen.de/wp-content/uploads/2022/07/DV-Einstellung-von-Ein-Fach-Lehrkraeften.pdf

5.4.4 Einstieg als Lehrmeister:in (nur berufsbildende Schulen)

Die Tätigkeiten von Fachpraxislehrer:innen werden in Bremen von Lehrmeister:innen wahrgenommen. Dazu gehören die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten in der fachpraktischen Unterweisung sowie die Mitwirkung bei Laborübungen und Demonstrationen in den Werkstätten. Im gewerblich-technischen und hauswirtschaftlichen Bereich müssen Lehrmeister:innen einen Abschluss als Meister:in oder Techniker:in mit Ausbildereignungsprüfung (AEVO) und mind. 3-jähriger Berufspraxis nachweisen, im Bereich Wirtschaft und Verwaltung eine 3-jährige Ausbildung und Weiterbildung als Fachwirt:in mit AEVO und mind. 3-jähriger Berufspraxis.

Bewerben kann man sich auf ausgeschriebene Stellen unter: www.lis.bremen.de/ueber-das-lis/stellenausschreibungen-4541

Erfolgt eine Einstellung in der ausgeschriebenen Stelle, ist eine weitere pädagogische Ausbildung nicht verpflichtend. Jedoch gibt es die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme an einer einjährigen den Beruf begleitenden Maßnahme, die vom Landesinstitut für Schule (LIS) durchgeführt wird (6–8 Stunden/ Woche). Die Anstellung erfolgt im Tarif-Beschäftigtenverhältnis (TV-L-E 9). ein Aufstieg ist nicht möglich.

www.bildung.bremen.de/sixcms/media.php/13/e_03-2019_A.pdf

Weitere Informationen zur Einstellung als Lehrkräfte für Fachpraxis:

www.gew.de/fileadmin/media/publikationen/hv/Berufliche_Bildung/202009-Arbeitsplatz-berufsbildende-Schulen.pdf


5.5 Vertretungslehrkräfte

Für eine Bewerbung auf befristete Stellen für Vertretungslehrkräfte ist in Bremen die abgeschlossene I. und II. Staatsprüfung - oder vergleichbare Lehramtsqualifikation erforderlich. Eine Einstellung in den Vertretungspool erfolgt entsprechend der erworbenen Lehramtsbefähigung in der jeweiligen Entgeltgruppe des TV-L und wird auf zwei Jahre bis maximal drei Jahre befristet. 55

Bei entsprechender Bewährung besteht die Möglichkeit einer unbefristeten Einstellung, ohne dass ein erneutes Einstellungsverfahren durchgeführt werden muss.

Weitere Informationen dazu: Frau Hau, vertretungspool@bildung.bremen.de oder per Fax an: 0421/ 496 10063.


5.6 Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Wer in einem anderen Land als Deutschland eine Hochschul-Ausbildung als Lehrer:in abgeschlossen hat und damit ohne Einschränkungen im Ausbildungsland als Lehrer:in an einer öffentlichen Schule arbeiten darf, kann beim StaPa (Staatliches Prüfungsamt) einen Antrag auf Anerkennung der ausländischen Lehrbefähigung stellen. Vor der Antragstellung wird die Anerkennungsberatung in der Arbeitnehmerkammer Bremen empfohlen11. Vollständige Antragsunterlagen werden vom StaPa der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn übermittelt, welches ein Gutachten über die Gleichwertigkeit mit einer Lehrerausbildung in Deutschland erstellt. Auf der Grundlage des Gutachtens der ZAB nimmt das StaPa eine Überprüfung hinsichtlich der in Bremen vorhandenen Lehrämter vor und erstellt einen entsprechenden Bescheid. Sind die Voraussetzungen zur Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation für den Lehrberuf erfüllt, so erlässt das Staatliche Prüfungsamt nach Vorlage aller notwendigen Nachweise einen Gleichstellungsbescheid. Liegen wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Lehrkräfteausbildung und der Ausbildung für das angestrebte Bremer Lehramt vor, so ergeht ein vorläufiger Bescheid, in dem für die Anerkennung der Abschluss eines Anpassungslehrgangs gefordert wird. Dieser kann aus einer wissenschaftlichen und/ oder einer berufspraktischen Anpassungsmaßnahme bestehen. Wissenschaftliche Anpassungsmaßnahmen in Bremen werden an der Universität Bremen durchgeführt und bestehen aus dem Studium von fachlichen und/oder fachdidaktischen Inhalten im Umfang von maximal 80 Credit Points (CP). Berufspraktische Anpassungsmaßnahmen umfassen die von einer Mentorin /einem Mentor betreute Tätigkeit als Lehrer/-in an einer öffentlichen Schule im Land Bremen, sowie eine berufsbegleitende Zusatzausbildung am LIS. Die maximale Dauer beträgt 18 Monate, am Ende erfolgt eine Bewertung.

Weitere Informationen:

www.stapa.bremen.de/anerkennungen-1469

Berufspraktischer Anpassungslehrgang:

www.lis.bremen.de/ausbildung/berufspraktischer-anpassungslehrgang-159525

Wissenschaftliches Anpassungsstudium:

www.uni-bremen.de/zflb/lehramtsstudium/anpassungsstudium-nach-bqfg


5.7 Kontakt für Nachfragen und zu Informatiklehrkräften

GI-Fachgruppe informatische Bildung in Niedersachsen und Bremen: www.fg-ibnb.gi.de. 

Auf der Webseite werden neben der jährlichen Fachtagung till auch abendliche Online-Treffen angekündigt.

Weiterführende Informationen:

www.bildung.bremen.de/seiteneinstieg-202758


5.8 Die Maßnahmen in der Übersicht

In Tabelle 6 sind die oben beschriebenen Maßnahmen zusammengefasst dargestellt.