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1.1 Informatikunterricht und Lehrkräftebedarf an allgemeinbildenden Schulen in Baden-Württemberg

1.1.1 Sekundarbereich I

Schulformübergreifend findet in Jahrgangsstufe 7 der verbindliche sog. Aufbaukurs Informatik (als Ergänzung des sog. Basiskurses Medienbildung 1) im Umfang von einer Wochenstunde statt, der fachfremd unterrichtet werden kann. An der Hauptschule/Werkrealschule und der Realschule kann das einstündige Wahlfach Informatik ab Jahrgangsstufe 8 durchgehend bis Jahrgangsstufe 10 angeboten und belegt werden. An der Gemeinschaftsschule kann das Profilfach IMP (Informatik, Mathematik, Physik) laut Stundentafel in den Jahrgangsstufen 8 bis 10 mit einem Umfang von insgesamt acht Wochenstunden angeboten und belegt werden, wobei der Umfang informatischer Inhalte insgesamt drei Stunden beträgt. Am Gymnasium kann das Profilfach IMP laut Stundentafel in den Jahrgangsstufen 8 bis 10 mit einem Umfang von insgesamt acht Wochenstunden angeboten und belegt werden, wobei der Umfang informatischer Inhalte insgesamt vier Stunden beträgt.

1.1.3 Fächer des besonderen Bedarfs

Aktuell gelten folgende Fächer als Fächer mit besonders guten Einstellungsprognosen:

 

Im Lehramt Sekundarstufe I:

Im Lehramt Gymnasium:

Höheres Lehramt an beruflichen Schulen:

Französisch, Informatik, Musik, Physik.Informatik, Kunst, Naturwissenschaft und Technik, Mathematik und Physik.

Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Informatik/System-und Informationstechnik, Metalltechnik, Physik, Gesundheit, Pflege und Sozialpädagogik.

1.1.2 Gymnasiale Oberstufe

An der Gemeinschaftsschule kann in der Jahrgangsstufe 11 das Profilfach IMP im Umfang von vier Wochenstunden angeboten und belegt werden, wobei der Umfang informatischer Inhalte eine Wochenstunde beträgt. Im G8-Bildungsgang des Gymnasiums entspricht die Jahrgangsstufe 10 der Einführungsphase. Dort kann das Profilfach IMP im Umfang von vier Wochenstunden angeboten und belegt werden, wobei der Umfang informatischer Inhalte darin eine Wochenstunde beträgt. In der Qualifikationsphase kann das Wahlfach Informatik als zweistündiges Basisfach auf grundlegendem Anforderungsniveau angeboten und belegt werden.

Im Rahmen eines Schulversuchs kann Informatik an teilnehmenden Schulen auch als dreistündiges Basis- oder fünfstündiges Leistungsfach angeboten werden. Dabei kann im Basisfach Informatik eine mündliche Abiturprüfung abgelegt werden. Schülerinnen und Schüler, die das Leistungsfach Informatik belegen, müssen eine schriftliche Abiturprüfung ablegen. Zugangsberechtigt zum Oberstufenangebot sind Schülerinnen und Schüler, die zuvor IMP belegt haben oder einen zweistündigen Brückenkurs Informatik, der auch Bestandteil des Schulversuchs Informatik ist, in Klassenstufe 10.

Näheres im Informatik-Monitor.


1.2 Grundständige Ausbildung von Informatik-Lehrkräften (Lehramtsstudium)

1.2.1 Studienorte

Ein Studium der Informatik als Unterrichtsfach ist in Baden-Württemberg für die Lehrämter Sekundarstufe I, Gymnasium, und Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen möglich. In der Regel folgt auf einen lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang ein Master of Education.

Folgende Universitäten/Pädagogische Hochschulen bieten das Fach Informatik im Rahmen eines lehramtsbezogenen Masterstudiengangs an:

  • Lehramt Sekundarstufe I: Pädagogische Hochschule Karlsruhe, Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
  • Lehramt Gymnasium: Universität Stuttgart, Freiburg, Tübingen, Heidelberg, Konstanz, Mannheim, Ulm, Karlsruher Institut für Technologie
  • Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen: Karlsruher Institut für Technologie, Universität Tübingen

https://www.lieber-lehramt.de/

Besonderheiten in Baden-Württemberg sind der Studiengang Bildungsinformatik (Bachelor of Arts, Lehramt Sekundarstufe I) u.a. an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg und die Masterstudiengänge Technikpädagogik an der Universität Stuttgart sowie Ingenieurspädagogik (Karlsruher Institut für Technologie), die beide mit einem Master of Science mit Zugang für das Lehramt an beruflichen Schulen abgeschlossen werden und als Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst anerkannt werden.

studienwahl.de/studienfelder/lehraemter/baden-wuerttemberg

1.2.2 Mögliche Fächerkombinationen mit dem Fach Informatik

Bezüglich der Fächerkombination im Lehramtsstudium mit dem Fach Informatik sind keine Einschränkungen bekannt.

Studieren ohne Abitur:

www.studieren-in-bw.de/vor-dem-studium/bewerben-und-hochschulzulassung/hochschulzugang/


1.3 Informatik als drittes Unterrichtsfach

Lehrkräfte anderer Fächer können die Lehrbefähigung für Informatik zusätzlich erwerben. Dies kann im Drittfachstudium (auch parallel zum grundständigen Lehramtsstudium) erfolgen oder durch schuldienstbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen.

1.3.1 Erweiterungsmaster

Informatik als drittes Fach wird im Rahmen eines Erweiterungsmasters (ergänzender Masterstudiengang mit 120 ECTS-Punkten oder Erweiterungsfach mit abweichendem ECTS-Umfang) an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg angeboten (s. oben).

Die Zulassung setzt i.d.R. einen abgeschlossenen lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang oder einen polyvalenten Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption voraus. Bereits im Bachelorstudiengang können ECTS-Punkte für das spätere Erweiterungsfach erworben werden. Das Studium im Master Erweiterungsfach kann parallel zum konsekutiven lehramtsbezogenen Master oder im Anschluss an einen solchen erfolgen.

1.3.2 Schuldienst begleitende Weiterbildungsmaßnahmen

Neben dem Ergänzungsmasterstudium gibt es zwei Weiterbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte, die nachträglich eine Unterrichtserlaubnis im Fach Informatik anstreben:

  1. Das „Kontaktstudium IMP“ (Informatik Mathematik Physik) an der Universität Konstanz, welches eine fachliche Grundqualifikation im Fach Informatik darstellt und mit einem Zertifikat abgeschlossen wird. Dieses berechtigt zum Unterricht des Informatikanteils im IMP Profil. afww.uni-konstanz.de/de/weiterbildung-unterricht/kontaktstudium-imp
  2. Seit 2016 bietet Baden-Württemberg durch die Lehrkräftefortbildung des Landes / ZSL für Lehrkräfte den „Zweijahreskurs Informatik“ an für Lehrkräfte, die künftig Informatik als Basisfach (oder Wahlfach) unterrichten wollen. Die Sitzungen werden von je zwei Unterrichtspraktikern geleitet und verzahnen fachliche und unterrichtspraktische Elemente so eng wie möglich. Die Fortbildungsreihe dauert i.d.R. 2 Schuljahre. Pro Schuljahr finden 12 ganztägige Termine statt. Anmelden kann sich grundsätzlich jede Lehrkraft, da die Kurse aber regelmäßig überbucht sind, erfolgt eine Zulassung nach bestimmten Kriterien. Weitere Informationen zu den einzelnen Kursen sind im Webportal der Lehrkräftefortbildung in Baden-Württemberg zu finden: https://lfbo.kultus-bw.de/lfb

1.4 Wege in den Schuldienst ohne Lehramtsstudium

1.4.1 Studienmöglichkeiten für Quereinsteiger:innen

Ähnliche Masterstudiengänge gibt es auch an anderen Hochschulen, wie z.B. Masterstudiengänge für das „Höhere Lehramt an beruflichen Schulen“ – Ingenieurpädagogik an der Pädagogischen Hochschule Freiburg.

Aufgrund der Einstufung des Faches Informatik als sogenanntes Mangelfach besteht an der Universität Freiburg für die Zulassung zum Masterstudiengang im Fach Informatik auf Lehramt eine Ausnahmeregelung, auf deren Grundlage auch Absolvent:innen eines nicht lehramtsbezogenen bzw. rein fachwissenschaftliches Studiengangs der Informatik zugelassen werden können (siehe §4a in der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO) der Universität Freiburg).

Fehlende Qualifikationen im Bereich der Fachdidaktik, der Bildungswissenschaften, schulpraktische Studien sowie fachwissenschaftliche Anteile im 2. Studienfach müssen bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachgeholt werden. Diese Regelung ist aktuell bis einschließlich Sommersemester 2024 (Studienbeginn) befristet.

www.tf.uni-freiburg.de/de/studienangebot/informatik/m-ed-informatik

Der Masterstudiengang Master of Education Quereinstieg Lehramt Gymnasium (Informatik - Physik - Mathematik) richtet sich an Absolvent:innen eines Bachelor of Science Studiengangs ohne lehramtsbezogene Anteile an einer Universität in einem der drei Fächer Informatik, Physik oder Mathematik. Mit dem Abschluss des Studiengangs wird die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das gymnasiale Lehramt in Baden-Württemberg für die gewählte Fächerkombination erworben. Da die Studienvoraussetzungen der Studierenden individuell sehr verschieden sind, wird eine individuelle Beratung hinsichtlich der Struktur und des Aufbaus des Studiums vorab dringend empfohlen.

uni-tuebingen.de/de/181078

Zulassungsvoraussetzung zum Master Berufliche Bildung/Ingenieurswissenschaften an der PH Ludwigsburg ist alternativ zum Bachelorabschluss in einem teilweise/vollständig einschlägigen ingenieur-/ technikpädagogischen Studiengang (Lehramt an beruflichen Schulen) ein Bachelor- oder Masterabschluss in einer teilweise/vollständig einschlägigen Ingenieurwissenschaft (ohne Lehramtsbezug). Fehlende Studienleistungen müssen ggf. noch nachstudiert werden. Mit dem Masterabschluss wird auch der Zugang zum Referendariat für das Lehramt (Sek. II) an beruflichen Schulen erworben.

www.ph-ludwigsburg.de/fakultaet-2/institut-fuer-chemie-physik-und-technik/technik/studium-und-lehre/lehramt-an-beruflichen-schulen/informationen-zum-studium-master-berufliche-bildung-ingenieurwissenschaften

 

1.4.2 Seiteneinstieg in den Vorbereitungsdienst

Seiteneinstieg für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien

Im Rahmen des Seiteneinstiegs für das Lehramt an Gymnasien können sich auch Absolvent:innen eines nicht lehramtsbezogenen Studienabschlusses (Diplom, Master) der Fachrichtungen Physik und Informatik zum regulären Vorbereitungsdienst zugelassen werden. Dafür müssen sich aus den Studienleistungen zwei geeignete Fächer der Stundentafel am Gymnasium in ausreichendem Umfang ableiten lassen. Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate und schließt mit der Zweiten Lehramtsprüfung und damit mit der Lehrbefähigung in allen Stufen des Gymnasiums ab.

Bewerbungen zum Vorbereitungsdienst aller Lehrämter werden zentral über ein Online-Bewerbungsverfahren eingereicht:

lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseite/vdonline/VD_Online_Bewerbungsverfahren.

Seiteneinstieg in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an beruflichen Schulen

Voraussetzung zum Seiteneinstieg in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an beruflichen Schulen ist je nach Fachrichtung ein universitärer Diplom-Abschluss oder ein universitärer Master-Abschluss z.B. im Fach Informatik/Wirtschaftsinformatik (u. bestimmten Voraussetzungen werden auch Master-Abschlüsse einer Fachhochschule bzw. Dualen Hochschule anerkannt). Des Weiteren müssen ausreichend Studienleistungen in einem zweiten geeigneten Fach oder weiteren geeigneten Fachrichtung nachgewiesen werden, was in jedem Einzelfall individuell geprüft wird.

https://lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseite/vdonline/VD_Online_Bewerbungsverfahren

1.4.3 Direkteinstieg als wissenschaftliche Lehrkraft an einer beruflichen Schule

In Baden-Württemberg stellt der Direkteinstieg ein weiteres Sondermodell zur Gewinnung von Lehrkräften in Mangelfächern dar. Voraussetzung zur Bewerbung ist ein Abschluss eines für die vorgesehenen Lehrbefähigungen geeigneten Studiums an einer Universität (u.U. auch Fachhochschule oder Berufsakademie) sowie eine mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung im Anschluss an das Studium. Beim Direkteinstieg wird kein Vorbereitungsdienst durchlaufen, die Einstellung erfolgt direkt in den Schuldienst im tariflichen Arbeitnehmerverhältnis mit vollem Beschäftigungsumfang und vollem Entgelt und absolvieren eine zweijährige berufsbegleitende pädagogische Schulung. Nach einem weiteren Bewährungsjahr kann eine Übernahme in das Beamtenverhältnis erfolgen.

Die Bewerbung zum Direkteinstieg erfolgt zunächst über eine Registrierung auf dem zentralen Bewerberportal (https://lobw.kultus-bw.de/lobw/Lein). Anschließend kann eine Bewerbung auf eine konkrete Stellenausschreibung eingereicht werden.

https://lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseite/lobw/Direkteinstieg

1.4.4 Direkteinstieg als technische Lehrkraft

Bei Bedarf werden zur Erteilung der berufspraktischen Übungen (Technologiepraktikum, Laborübungen, Praktische Unterweisung) in den beruflichen Schulen Technische Lehrkräfte direkt eingestellt. Für den Direkteinstieg als Technische Lehrkraft wird eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung, staatliche Prüfung als Techniker:in oder eine staatliche Prüfung als Technischer Assistent:in vorausgesetzt. Außerdem sollte eine möglichst mehrjährige Berufserfahrung als Meister:in, Techniker:in oder Technischer Assistent:in vorgewiesen werden können. Die Einstellung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach Einstellung in den Schuldienst erhalten Technische Lehrkräfte eine laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung, die eine berufsbegleitende einjährige pädagogische Schulung im jeweiligen Ausbildungsfach beinhaltet. Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe E9.

Nach Ablauf der Bewährungszeit im Unterricht und Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.

https://lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseite/lobw/Direkteinstieg-Technische-Lehrkraefte


1.5 Vertretungslehrkräfte

Lehrkräfte mit abgeschlossener Lehramtsausbildung sowie Absolvent:innen einer geeigneten Ausbildung beziehungsweise eines abgeschlossenen Studiums können sich im „Vertretungspool online“3 als Vertretungslehrkräfte bewerben. Die Einstellung erfolgt i.d.R. befristet. Eine dauerhafte Einstellung von Personen ohne anerkannte Lehramtsbefähigung ist jedoch möglich, wenn die Person aktuell befristet im öffentlichen Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigt ist, langjährige Vertretungstätigkeiten von mindestens 3 Schuljahren nachweisen kann und eine sehr gute bis gute Beurteilung durch die Schule sowie die Schulverwaltung erhalten hat.

https://lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseite/lobw/vpoinfo

lobw.kultus-bw.de/lobw/Vpo


1.6 Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Anträge auf Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen als Lehrkraft werden beim Regierungspräsidium Tübingen für alle Schularten in ganz Baden-Württemberg eingereicht.

Die Anerkennung kann mit oder ohne weitere Auflagen erfolgen. Für eine Einstellung in den baden-württembergischen Schuldienst nach erfolgreichem Anerkennungsverfahren ist die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift auf hohem Niveau Voraussetzung.

rp.baden-wuerttemberg.de/gesellschaft/schule-und-bildung/lehrkraefte/anerkennung-internationaler-lehramtsabschluesse/


1.7 Kontakt für Nachfragen und zu Informatiklehrkräften

Die Fachgruppe ILL-BW bündelt die Interessen der Informatiklehrerinnen und -lehrer in Baden-Württemberg und  veranstaltet regelmäßig den Informatiklehrertag BW, eine landesweite Tagung als Fortbildungsveranstaltung, siehe auch: https://fg-illbw.gi.de/.

Ansprechpersonen für Fragen rund um das Thema Lehrereinstellung

lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseite/lobw/Kontakt-Einstellung

Ansprechpersonen für Fragen rund um das Thema Lehramtsstudium

www.lieber-lehramt.de

Weiterführende Informationen sind darüber hinaus zu finden auf:

https://lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseite/

https://www.lieber-lehramt.de/


1.8. Die Maßnahmen in der Übersicht

In Tabelle 2 sind die oben beschriebenen Maßnahmen zusammengefasst dargestellt.