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2.1 Informatikunterricht und Lehrkräftebedarf an allgemeinbindenden Schulen in Bayern

2.1.1 Sekundarbereich I

In den Jahrgangsstufen 5 und 7 an der Mittelschule wird das verpflichtende Fach Informatik je einstündig unterrichtet. Außerdem gibt es das Wahlfach „Informatik und digitales Gestalten“ zweistündig in der Jahrgangsstufe 7 und das Wahlfach Informatik in den Jahrgangsstufen 8 bis 10 je zweistündig. An der Realschule wird das verpflichtende Fach Informationstechnologie in den Jahrgangsstufen 5 bis mind. 9 in der Wahlpflichtfächergruppe I im Umfang von insgesamt zehn Wochenstunden, in der Wahlpflichtfächergruppe II von insgesamt sieben Wochenstunden, in der Wahlpflichtfächergruppe IIIa von insgesamt sechs und in der Wahlpflichtfächergruppe IIIb von insgesamt acht Wochenstunden angeboten. Am Gymnasium wird das verpflichtende Fach „Natur und Technik“ in den Jahrgangsstufen 5 und 6 je dreistündig und in Jahrgangsstufe 7 zweistündig unterrichtet. In den Jahrgangsstufe 6 und 7 sind darin anteilig Inhalte mit informatischem Bezug im Umfang von je einer Wochenstunde enthalten. Am naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium wird in den Jahrgangsstufen 9 und 10 zweistündig das verpflichtende Fach Informatik und am wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium in entsprechendem Umfang das Fach Wirtschaftsinformatik unterrichtet.

2.1.2 Gymnasiale Oberstufe

In der gymnasialen Oberstufe wird das verpflichtende Fach Informatik zweistündig in der Jahrgangsstufe 11 als Einführungsphase im G9-Bildungsgang unterrichtet. Am naturwissenschaftlich- technologischen Gymnasium wird in der 11 (G9) zweistündig das verpflichtende Fach Informatik und am wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium in entsprechendem Umfang Wirtschaftsinformatik unterrichtet. Am natur- wissenschaftlich-technologischen Gymnasium kann Informatik dreistündig, am wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium das Fach Wirtschaftsinformatik zweistündig in der Qualifikationsphase angeboten und belegt werden. An den humanistischen, sprachlichen, musischen und sozialwissenschaftlichen Gymnasien kann derzeit das Fach Angewandte Informatik zweistündig in den Jahrgangsstufen 12 und 13 (G9) angeboten und belegt werden, eine vorhergehende Teilnahme am Informatikunterricht in Jahrgangsstufe 11 vorausgesetzt.

Näheres im Informatik-Monitor.

2.1.3 Fächer des besonderen Bedarfs:

Mittelschule:

Es werden keine speziel- len Fachbedarfe aufge- führt, allerdings ist hier der Lehrkräftemangel am deutlichsten.

Realschule:

Aktuell besteht ein hoher Bedarf an Lehrkräften in Fächerverbindungen mit dem Fach Informatik, mit dem Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt, mit den Fächern Biologie, Kunst oder Französisch sowie für rein sprachliche Fächerverbindungen und sprachliche Fächerver- bindungen mit zweitem Fach Mathematik, Musik oder Sport.

Gymnasium:

In Fächerverbindungen mit Informatik oder Physik sowie im Fach Kunst wird auch noch in den nächsten Jahren ein vergleichsweise großer Einstellungsbedarf vor- hergesehen. Ein eher geringer Bedarf besteht in den meisten anderen Fächerverbindungen ins- besondere mit modernen Fremdsprachen

Berufsbildende Schulen:

Ein erhöhter Einstel- lungsbedarf besteht in den beruflichen Fach- richtungen Metalltechnik, Elektro- und Informa- tionstechnik, Bautechnik, Agrarwirtschaft und Sozialpädagogik.

2.2 Grundständige Ausbildung grundständiger Informatik-Lehrkräfte

2.2.1 Studienorte

in Lehramtsstudium schließt in Bayern in der Regel mit dem ersten Staatsexamen ab. Ein Lehramtsstudium im Fach Informatik kann in Bayern an folgenden hochschulen studiert werden:

  • Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-nürnberg (LA Mittelschule, LA Realschule, LA Gymnasium, M. Ed. Berufspädagogik technik)

  • Julius-Maximilians-Universität Würzburg (LA Realschule, LA Mittelschule nur als Erweiterungsfach, LA Gymnasium)

  • Universität Bayreuth (LA Realschule, LA Gymnasium, Master of Education Berufliche Bildung)

  • Universität Passau (LA Mittelschule, LA Realschule, LA Gymnasium)

  • Ludwig-Maximilians-Universität München (LA Realschule, LA Gymnasium)

  • Otto-Friedrich-Universität Bamberg (Wirtschaftspädagogik, Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik, Master of Science, Lehramt für die beruflichen Fächer der Sekundarstufe II)

  • Technische Universität München (LA Gymnasium (als Bachelor-Master-Studium), Berufliche Bildung inkl. Wirtschaftspädagogik)

2.2.2 Studium der Ingenieurspädagogik

An den hochschulen Landshut, Amberg-Weiden und Rosenheim kann der Studiengang Ingenieurpädagogik studiert werden, der mit einem Bachelorabschluss endet. Um das Lehramt an beruflichen Schulen ausüben zu können, muss nach diesem Studiengang ein Masterstudiengang Berufliche Bildung an einer Universität besucht werden:

https://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/berufliche-schulen/studium.html

2.2.3 Mögliche Fächerkombinationen mit dem Fach Informatik

Folgende Fächer können im Lehramtsstudium mit dem Fach Informatik kombiniert studiert werden (jedoch bietet nicht jeder Standort alle Kombinationen an):

Lehramt an Mittelschulen:

Das Studium für das Lehramt an Mittelschulen umfasst das Studium lediglich eines Unterrichtsfachs (also keine Fächerkombination). Folgende Fächer können im Lehramt Mittelschule studiert werden: Beruf und Wirtschaft, Biologie, Chemie, Deutsch, Deutsch als Zweitsprache, Englisch, Ethik, Geografie, Geschichte, Informatik, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, evangelische Religionslehre, katholische Re- ligionslehre, Politik und Gesellschaft, Sport.

Lehramt Realschule:

Biologie, Englisch, Mathematik, Physik, Wirtschaftswissenschaften

Lehramt Gymnasium:

Biologie, Chemie, Englisch, Mathematik, Physik oder Wirtschaftswissenschaften

https://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/gymnasium/studium.html

Lehramt an Berufsbildenden Schulen:

Der Studiengang Berufs- oder Wirtschaftspädagogik kann an bayerischen Universitäten in den folgen- den beruflichen Fachrichtungen studiert werden:
Agrarwirtschaft, Bautechnik, Elektro- und Informationstechnik, Ernährungs- und hauswirtschaftswis- senschaften, Gesundheits- und Pflegewissenschaften, Metalltechnik, Sozialpädagogik, Wirtschaftspä- dagogik.

Je nach Studienort können folgende Unterrichtsfächer (Zweitfächer) gewählt werden:
Deutsch, Berufssprache Deutsch, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Politik und Gesellschaft, Eng- lisch, Religionslehre, Ethik, Sport, Kunst, Musik, Informatik, Wirtschaftsinformatik, Mechatronik, Fran- zösisch, Spanisch, Geografie, Sonderpädagogik.

https://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/berufliche-schulen/studium.html

Studieren ohne Abitur:

www.studieren-in-bayern.de/weiterbildung/zugangsvoraussetzungen-weiterbildendes-studium/

2.3 Informatik als drittes Unterrichtsfach

Jedes Lehramtsstudium kann über die geforderten Fächer und Qualifikationen hinaus durch das Studium eines weiteren Faches erweitert werden. Ein Erweiterungs- oder auch Drittfach ist sowohl begleitend zu Studium und Staatsprüfung als auch nachträglich möglich. Für das Lehramt an allg. bildenden Schulen können sämtliche Fächerverbindungen durch ein drittes vertieft studiertes Fach, das Bestandteil einer zugelassenen Fächerverbindung ist, grundständig oder nachträglich erweitert werde

2.3.1 Erweiterungsstudium

Das Lehramt an beruflichen Schulen (Masterstudiengänge in Berufs- oder Wirtschaftspädagogik) kann auf zwei Wegen um ein drittes Fach erweitert werden:

  1. Indem in einem weiteren Unterrichtsfach (z.B. Deutsch, Englisch, Ethik, Religionslehre, Informatik, Mathematik, Physik, usw.) die Erste Staatsprüfung gemäß § 86 der Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen abgelegt wurde.

  2. Durch entsprechende zusätzliche Studienleistungen im Bachelor- und Masterstudiengang Be- rufs- oder Wirtschaftspädagogik, die durch die Universität mit einem Zertifikat in einem weiteren Unterrichtsfach (z.B. Deutsch, Englisch, Ethik, Religionslehre, Informatik, Mathematik, Physik, usw.) bescheinigt werden können.

www.km.bayern.de/unterrichten/fort-und-weiterbildung/weiterbildung

2.3.2 Schuldienstbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen

Die Lehrbefähigung im Fach Informatik kann auch durch das Studium eines Drittfaches/Erweiterungs- faches nachträglich zum Studium erworben werden. Für Lehrkräfte bayerischer Realschulen und Gym- nasien, die neben ihrem Beruf das Fach Informatik studieren und die Lehrberechtigung für das FachInformationstechnologie bzw. Informatik erhalten möchten, gibt es das flexible Weiterbildungsange- bot Vampier (ehemals Flieg). Bei der Maßnahme handelt es sich um ein Erweiterungsstudium, welches je nach individuellen zeitlichen Möglichkeiten zwischen 2 und 5 Jahre beträgt. Die Voraussetzung für die teilnahme am Erweiterungsstudium ist ein abgeschlossenes erstes Staatsexamen im Bereich Lehr- amt für Realschulen bzw. Gymnasien. Projektpartner der Maßnahme sind die technische Universität München, die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-nürnberg, das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

https://www.ddi.tf.fau.de/lehre/fortbildungsangebot/vampier/

Für das neue bayerische Gymnasium gibt es eine Maßnahme zur Gewinnung von Informatiklehrkräften. Interessierte Gymnasiallehrkräfte können im Rahmen einer zweijährigen Qualifizierungsmaßnahme das Staatsexamen in Informatik ablegen und auf diese Weise die Fakultas für das Fach Informatik (GyM) erwerben. Alle sechs bayerischen Standorte waren bzw. sind in Kooperation mit dem Staatsministerium an der Umsetzung des Projekts beteiligt. Die Maßnahme richtet sich ebenso an interessierte Realschullehrkräfte:

https://www.ddi.tf.fau.de/lehre/fortbildungsangebot/massnahme-zur-gewinnung-von-informatiklehrkraeften-fuer-das-neue-bayerische-gymnasium/

Aufgrund des hohen Bedarfs an Lehrkräften für das Lehramt an Realschulen bzw. Gymnasien in den Fächern IT bzw. Informatik ist nach der Nachqualifizierung für staatliche Lehrkräfte im Zeitraum bis 2025 auch eine entsprechende Maßnahme im Bereich der nichtstaatlichen Schulen geplant. Eingebunden in das Pilotprojekt sind voraussichtlich die Universitäten in Bayreuth, Erlangen und Passau.

www.ddi.tf.fau.de/lehre/fortbildungsangebot/massnahme-zur-gewinnung-von-informatiklehrkraeften-fuer-das-neue-bayerische-gymnasium/

Für Absolvent:innen des lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs mit mindestens einem der Fächer Biologie, Chemie, Informatik, Mathematik oder Physik für das Lehramt an Gymnasien und mit besonders guten Leistungen gibt es den Elite-Masterstudiengang MInt-Lehramt PLUS im Elitenetzwerk Bayern als Kooperationsstudiengang der Universitäten Bayreuth und Würzburg. Er wird dem Abschluss Master of Science sowie Lehramt für die allgemeinbildenden Fächer der Sekundarstufe II und das Gymnasium abgeschlossen.

www.mint-lehramt-plus.bayern/userfiles/downloads/info/Infobroschuere_MINTLehramtPLUS.pdf

2.4 Wege in den Schuldienst ohne grundständiges Lehramtsstudium

In Bayern gibt es viele Wege in den Schuldienst. Diese sind im Folgenden beschrieben und in der Tabelle 3 am Ende des Kapitels zusammengefasst.

2.4.1 Master "Berufliche Bildung integriert" (MBBI)

Für Absolvent:innen ingenieurwissenschaftlicher Studiengänge (Bachelor-, Master- oder Diplomab- schluss aus Fh, Uni oder hochschule) aus den Fachgebieten Metalltechnik, Maschinenbau, Fahrzeug- technik, Elektro- und Informationstechnik oder vergleichbaren Studiengängen wird der Masterstudien- gang Berufliche Bildung Integriert (MBBI) an der TU München angeboten. Der Studiengang verbindet die Theorie der universitären Ausbildung und den Vorbereitungsdienst an beruflichen Schulen mit- einander. Im zweiten Studienjahr beginnt der Vorbereitungsdienst. nach drei Jahren können sich die Absolvent:innen um eine Einstellung in den Schuldienst bewerben.

Weiterführende Informationen zum MBBI finden Sie hier:

https://www.edu.sot.tum.de/edu/startseite/

2.4.2 Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst

Bayern sucht für viele Fächer und Schulformen Lehrkräfte und hat für umfassende Informationen die folgende Webseite eingerichtet:

https://www.einstieg.bayern/

Dort sind aktuelle Hinweise und Wege aufgezeigt. Die folgenden sind eine Auswahl daraus.

Für die Mittelschule ist ein Quereinstieg zum Vorbereitungsdienst auch ohne Lehramtsstudium unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • erfolgreich absolviertes universitäres Studium (Master, Diplom, Magister), mit der Gesamtnote 3,50

    oder besser

  • im Hauptfach eines der Fächer aus dem Fächerkanon der Schulart Mittelschule (gemäß § 37 Abs. 1 LPO I: Beruf und Wirtschaft, Biologie, Chemie, Deutsch, Deutsch als Zweitsprache, Englisch, Geografie, Geschichte, Informatik, Sport, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Politik und Gesellschaft)

  • die erforderlichen Sprachkenntniss

Die Meldung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen erfolgt unter Verwendung eines Online-Verfahrens:

www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/vorbereitungsdienst-und-zweite-staatspruefung.html

Bei erfolgreicher Zulassung wird ein zweijähriger Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen durchlaufen. Nach Beendigung der schulartspezifischen Qualifizierung im Rahmen der Sondermaßnahme und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung erfolgt die Feststellung und der Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen.

www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/mittelschule/quereinstieg.html

Ein Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst an Realschulen ist nach Art. 22 Abs. 4 BayLBG für Absolvent:innen mit folgenden Fachrichtungen möglich:

  • - Informatik/Mathematik
  • - Informatik/Physik
  • - Informatik/Wirtschaftswissenschaften.

https://www.einstieg.bayern/dateien/Infoblatt_QE_Realschule_Sept.23.pdf

Für das Lehramt Gymnasium besteht derzeit in den Fächern Biologie, Deutsch, Ethik, Französisch, Informatik, Kunst, Mathematik und Physik ein Mangel an grundständig ausgebildeten Bewerber:innen. Daher gibt es in Bayern nach Art. 22 (4) BayLBG zur Behebung des Lehrkräftebedarfes Sondermaßnahmen („Quereinstieg“) zum Erwerb der Lehrbefähigung in diesen Fächern. Die Bedingungen für die spezielle Sondermaßnahme für das Fach Informatik lauten: Maximal werden 10 Bewerber:innen zum Vorbereitungsdienst in der Fächerverbindung Informatik/ Mathematik zugelassen. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • abgeschlossenes universitäres Master- oder Diplomstudium im Bereich der Informatik mindestens mit der note „gut“ bestanden
  • eine Eignung des Abschlusses als Vorbildung für das gymnasiale Lehramt im Fach Informatik.

Für die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst muss ein Anmeldeformular (PDF) unter https://www.km.bayern.de/vorbereitungsdienst.asp werden. Anschließend können die für die Bewerbung nötigen Unterlagen an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus geschickt werden, welches über die Anerkennung entscheidet. Im Falle der Anerkennung folgt die Zulassung zum zweijährigen Vorbereitungsdienst, der mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt am Gymnasium abgeschlossen wird. Anschließend ist eine Bewerbung um Einstellung in den Staatsdienst im Beamtenverhältnis auf Probe möglich. Wird die Probezeit erfolgreich beendet, kann eine Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgen.

www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/gymnasium/quereinstieg.html

www.einstieg.bayern/dateien/Informationsblatt_Sondermassnahme-Februar-2023.pdf

Im Rahmen des Quereinstiegs an Berufsbildenden Schulen wird ein zweijähriger Vorbereitungsdienst durchlaufen und mit dem Zweiten Staatsexamen für das Lehramt an beruflichen Schulen abgeschlossen. Für die folgenden Fachrichtungen besteht aktuell ein Mangel an Bewerbungen von grundständig ausgebildeten Berufsschullehrkräften: Bautechnik, Elektro- und Informationstechnik, Agrarwirtschaft, Informationstechnik mit Schwerpunkt Informatik, Druck- und Medientechnik, Labor- und Prozesstechnik (einschließlich Chemie sowie Umwelttechnik und regenerative Energien), Sozialpädagogik, Physik. Die Bewerbungsfrist für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst zum 13. September 2022 ist abgelaufen. Aktuell wird die Fortsetzung der Sondermaßnahmen zum Schuljahr 2023/2024 geprüft. Ab November/Dezember 2022 werden auf dieser Seite aktualisierte Informationen veröffentlicht:

https://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/berufliche-schulen/quereinstieg.html

2.4.3 Einstieg als Fachlehrer:in an (berufsbildenden Schulen)

An beruflichen Schulen unterrichten Fachlehrkräfte fachlichen Unterricht für gewerblich-technische Berufe sowie für Ernährung und Versorgung, für sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe, für Gesundheitsberufe für Pflegeberufe und für die Berufsvorbereitung. Die Lehrbefähigung als Fachlehrerin bzw. als Fachlehrer an beruflichen Schulen wird durch das Ableisten eines einjährigen Vorbereitungsdienstes bzw. Bewährungsjahres mit erfolgreicher Ablegung der Qualifikationsprüfung erworben. Die Ausbildung erfolgt am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern. Fachlehreranwärter:innen verbringen wöchentlich drei Tage am Staatsinstitut und zwei Tage an ihrer künftigen Schule.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Zulassung zum staatlichen Vorbereitungsdienst erfüllt sein:

  • Erfolgreicher Abschluss der Meisterprüfung im handwerk oder in der Industrie, oder der erfolgrei- che und fachlich einschlägige Abschluss einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie; an die Stelle der beruflichen Qualifizierung kann ein fachlich einschlägiger Hochschulabschluss treten.

  • Einschlägige hauptberufliche betriebspraktische Erfahrung von mindestens 3 Jahren nach Abschluss der beruflichen/hochschulischen Erstausbildung (hierin können Zeiten für die notwendige berufliche Fort- und Weiterbildung enthalten sein).

  • Erfüllen der allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen. Bei Beginn des Vorbereitungsdienstes soll das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.

  • Die Eignungsprüfung muss in allen teilen erfolgreich abgelegt worden sein.

Die Bewerbung ist nur direkt an der Schule möglich, und zwar auf eine ausgeschriebene, freie Stelle. Im Zeitraum Mitte november bis Mitte Dezember 2022 werden voraussichtlich die für das Schuljahr 2023/24 zu besetzenden Stellen veröffentlicht. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens findet eine Eignungsprüfung statt, die an den Schulen durchgeführt wird.

2.5 Vertretungslehrkräfte

Vertretungslehrkräfte erhalten in Bayern einen befristeten Arbeitsvertrag, i. d. R. für die Dauer des Ausfalls einer Lehrkraft. Die Bewerbung als Vertretungslehrkraft setzt grundsätzlich ein erfolgreich abgeschlossenes Lehramtsstudium (Erste und Zweite Staatsprüfung) voraus. Für fachspezifische Bedarfe können sich in Einzelfällen auch Absolvent:innen anderer einschlägiger Hochschulstudiengänge bewerben. Um den fachpraktischen Unterricht an beruflichen Schulen abzudecken, können sich auch Meister:innen und Techniker:innen einschlägiger Fachrichtungen oder vergleichbar ausgebildete Personen als Vertretungslehrkräfte bewerben.

Bewerbungen werden über das zentrale Bewerberportal eingereicht:

www.km.bayern.de/portale/prod/vertretung/index.php

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich direkt mit der Wunschschule in Verbindung zu setzen. teilweise legen Schulen einen eigenen „Vertretungspool“ aus an einer Vertretungslehrertätigkeit interessierten Personen an.

www.km.bayern.de/lehrer/stellen/stellenboersen-und-vertretungskraefte/vertretungskraefte-verschiedene-schularten.html

Die Einstellung erfolgt mit einem befristeten Vertrag auf der Grundlage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (tV-L). Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder und ist abhängig von der Schulart, dem Studienabschluss sowie ggf. auch von den studierten Fächern.

 

2.6 Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Für die Anerkennung einer Lehrbefähigung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen muss ein entsprechender Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Lehrerqualifikation beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestellt werden. Für die Anerkennung wird ein Abschlusszeugnis benötigt, welches bescheinigt, dass eine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum EWR) bzw. in der Schweiz erworbene wissenschaftliche Qualifikation für den Beruf des Lehrers oder die Berechtigung, den Beruf des Lehrers auszuüben, vorliegt4. Darüber hinaus werden ausreichende deutsche Sprachkenntnisse vorausgesetzt sowie die gesundheitliche und persönliche Eignung geprüft. Im Falle der Verbeamtung müssen die Voraussetzungen für die Laufbahnbefähigung erfüllt werden. Die Lehrerqualifikation als Lehramtsbefähigung kann anerkannt werden, wenn keine Defizite gegenüber den in Bayern vorgeschriebenen Anforderungen hinsichtlich Vorbildung, Ausbildung und Prüfungen bestehen. Werden Defizite festgestellt, besteht die Möglichkeit, sich einer Eignungsprüfung zu unterziehen oder an einem Anpassungslehrgang teilzunehmen.

Qualifikationen, die in einem anderen Land („Drittstaat“) erworben wurden, können für den Erwerb einer Lehramtsbefähigung auf dem Wege der Anerkennung in Bayern nicht berücksichtigt werden.

https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/661733012965

Für Bewerbungen als Vertretungslehrkräfte mit zeitlich befristeten Verträgen oder an Privatschulen muss nicht zwingend eine Anerkennung der Lehrerberufsqualifikation vorliegen. Bewerber:innen können sich direkt bei einer Schule oder der zuständigen Schulbehörde bewerben.

www.km.bayern.de/portale/prod/vertretung/index.php

www.km.bayern.de/lehrer/ausserbayerische_bewerber.html

www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung.html

2.7 Kontakt für Nachfragen und zu Informatiklehrkräften

Die GI-Fachgruppe Bayerische Informatiklehrkräfte (BIL) hält jährlich eine Informatik-Lehrkräfte- tagung ab:

fg-bil.gi.de

2.8 Maßnahmen in der Übersicht

In Tabelle 3 sind die oben beschriebenen Maßnahmen zusammengefasst dargestellt.