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3.1 Informatik-Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Berlin

3.1.1 Sekundarbereich I

Der Informationstechnische Grundkurs (ItG) wird schulformübergreifend im Umfang von einer Wo- chenstunde als eigenständiges Fach unterrichtet oder an ein Pflicht- oder Wahlpflichtfach angeglie- dert. Das Wahlpflichtfach Informatik wird in allen Schulformen in der Regel dreistündig in der Jahr- gangsstufe 9 oder 10 bzw. zweistündig in den Jahrgangsstufen 9 und 10 angeboten.

3.1.2 Gymnasiale Oberstufe

In Jahrgangsstufe 11 kann das Wahlpflichtfach Informatik in der Einführungsphase im Umfang von zwei bis drei Wochenstunden angeboten und belegt werden. In der Qualifikationsphase kann Informatik sowohl dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau (Grundkurs) als auch fünfstündig auf er- höhtem Anforderungsniveau (Leistungskurs) angeboten und belegt werden.

Näheres im Informatik-Monitor.

3.1.3 Fächer des besonderen Bedarfs

Lehramt an allgemeinbildenden Schulen:

Lehramt an beruflichen Schulen:

Mathematik, Informatik, Biologie, Physik, Chemie, Wirtschaft-Arbeit-technik (WAt), Musik, Sport, Son- derpädagogische Fachrichtungen.

Berufliche Fächer sind: Agrarwirtschaft, Bautechnik, Elektrotechnik, Ernährung und Hauswirtschaft, Fahrzeugtechnik, Farbtechnik, Raumgestaltung und Oberflächentechnik, Gesundheit, Körperpflege, Holztechnik, Informationstechnik, Labortechnik / Prozesstechnik, Medientechnik, Metalltechnik, Sozialpädagogik, Textiltechnik und -gestaltung, Wirtschaft und Verwaltung.

 

3.2 Ausbildung grundständiger Informatik-Lehrkräfte

3.2.1 Studienorte

Ein Studium der Informatik als Unterrichtsfach ist in Berlin an folgenden Standorten möglich:

  • Freie Universität: Master of Education Lehramt an Integrierten Sekundarschulen, Lehramt an Gymnasien

  • Humboldt-Universität: Master of Education Lehramt an Integrierten Sekundarschulen, Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Beruflichen Schulen

  • Technische Universität Berlin: Lehramt an Beruflichen Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Informationstechnik (nicht mit dem Zweitfach Informatik kombinierbar)

cdn.studienwahl.de/production/bin/78/8a/190518-G-Stuwa-Lehramtstabellen-BERLIN-2020-788a1192b27f7f2efced5772a8a2ff12c4499e0f.pdf

In Berlin gibt es sogenannte Kombi-Bachelorstudiengänge mit Lehramtsoption (Lehramt an integrierten Sekundarschulen/Gymnasien/Berufliche Schulen): Der dreijährige Bachelorkombinationsstudiengang führt zunächst zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss für Berufsfelder außerhalb des Lehramtes (Bachelor of Arts bzw. Bachelor of Science), anschließend kann ein lehramtsbezogenes Masterstudium (Master of Education) angeschlossen werden.

https://pse.hu-berlin.de/de/studium/studiengaenge/bachelor

https://www.fu-berlin.de/studium/studienangebot/grundstaendige/informatik_kombi_lo/index.html

 

 

Informationen zum Master of Education an der Freien Universität Berlin:

https://www.fu-berlin.de/sites/dse/studium/master/ma-issgym/index.html

 

 

3.2.2 Mögliche Fächerkombinationen mit dem Fach Informatik

An der Freien Universität Berlin kann das Fach Informatik im Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien nicht mit folgenden Fächern kombiniert studiert werden: ev. Theologie, kath. Theologie, Geografie, Russisch, Sportwissenschaft.

Folgende Fächerkombinationen sind möglich:

(Alt-)Griechisch, Arbeitslehre (tU), Biologie, Chemie, Chinesisch, Deutsch, Darstellendes Spiel, Englisch, Französisch, Geschichte, Italienisch, Kunst (UdK), Latein, Mathematik, Musik (UdK) Philosophie/Ethik, Physik, Politik, Spanisch.

https://www.osa.fu-berlin.de/studienfachwahl/bachelorstudium/kombitabelle_lehramt/index.html

An der HU kann Informatik im Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien mit folgenden Fächern studiert werden: (Alt-)Griechisch, Arbeitslehre (tU), Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Evangelische Theologie, Französisch, Geografie, Geschichte, Italienisch, Katholische Theologie, Latein, Mathematik, Philosophie/Ethik, Physik, Russisch, Spanisch, Sportwissenschaft.

pse.hu-berlin.de/de/studium/studiengaenge/lehramt-an-integrierten-sekundarschulen-und-gymnasien

Für das Lehramt an beruflichen Schulen (HU Berlin) gibt es mit Informatik als Zweitfach keine Einschränkungen.


Im Lehramtsstudium an beruflichen Schulen an der TU Berlin kann Informatik als Zweitfach nicht mit dem Kernfach Informationstechnik kombiniert werden.

www.static.tu.berlin/fileadmin/www/10002460/Bewerben_und_Einschreiben/Bachelor/Bachelor_allgemein_Antraege/Liste_der_Kombinationsmoeglichkeiten_Zweitfaecher_ab_WS_2022_neue_Fassung.pdf

Studieren ohne Abitur:

www.berlin.de/sen/wissenschaft/studium/hochschulzulassung/studieren-ohne-abi-tur-186914.php

3.3 Informatik als drittes Unterrichtsfach

Das Studium eines dritten Faches, bzw. Ergänzungsfaches ist an Berliner Hochschulen nicht möglich. Ein drittes Fach kann nur zusätzlich im Rahmen eines Zweitstudiums studiert werden. Eine Alternative stellt eine berufsbegleitende Weiterbildung mit dem gewünschten Drittfach dar (s. Abschnitt Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen).

https://www.fu-berlin.de/studium/information_a-z/zweitstudium.html

https://www.hu-berlin.de/de/studium/beratung/merk/zweit

https://www.berlin.de/sen/bildung/fachkraefte/qualifizierung/berufsbegleitende-weiterbildung/

3.3.1 Schuldienstbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen

Das Institut für Informatik, Fachbereich Mathematik und Informatik, der FU Berlin bietet eine Lehrerweiterbildung Informatik an. Die Maßnahme richtet sich an Lehrkräfte im Dienst der Berliner Schule, die im Rahmen einer Weiterbildung die Unterrichtsbefähigung für das Fach Informatik erwerben wollen. Die Universität erteilt gemäß § 18 LBiG bei erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat, das als Lehr- befähigung für das Fach Informatik im Land Berlin gilt.

lwb.mi.fu-berlin.de/inf/index.shtml

bildungsserver.berlin-brandenburg.de/qualifizierung/weiterbildung-fuer-lehrkraefte/berufsbegleitende-weiterbildung-in-berlin/angebote-der-berufsbegleitenden-weiterbildung/massnahmen-fuer-lehrkraefte/informatik

3.4 Wege in den Schuldienst ohne grundständiges Lehramtsstudium

3.4.1 Studienmöglichkeiten für Quereinsteiger:innen

In Berlin führen viele Wege in die Schule. Diese sind im Folgenden beschrieben und am Ende des Kapitels in Tabelle 3 zusammengefasst.

Der Masterstudiengang für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und an Gymnasien mit dem Profil Quereinstieg (Q-Master) richtet sich an Lehramtsinteressierte, welche nicht die spezifischen Voraussetzungen für das Regelstudium des Master of Education (an der FU: Kombibachelor mit Lehramtsoption oder Äquivalent) erfüllen. In der Regel beträgt die Dauer 4 Semester.

Voraussetzungen zur Zulassung sind:

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Magister, Diplom oder Monobachelor - kein Kombibachelor, kein Zwei-Fach-Bachelor und kein lehramtsbezogener Abschluss)
  • lehramtsbezogene, fachwissenschaftliche Anteile im Umfang von 110 Leistungspunkten (davon mindestens 20 LP im zweiten Fach), die sich zwei der folgenden Fächer zuordnen lassen: Informatik, Mathematik, Physik, Englisch, Romanische Sprachen (Französisch, Italienisch, Spanisch).

https://www.fu-berlin.de/sites/dse/studium/master/qmaster-issgym/index.html

Q-Masterstudiengänge der tU Berlin richten sich an Absolvent:innen von Studiengängen ohne Lehr- amtsbezug (mit mindestens 180 LP). Voraussetzung, um sich in den Q-Master zu einzuschreiben, ist ein abgeschlossenes Studium (mind. Bachelor) der entsprechenden Fachrichtung an einer Universität oder (Fach-)hochschule.

Sofern spezielle Kenntnisse bei Studienbeginn noch nicht vorliegen, besteht die Möglichkeit, diese während des Masterstudiums nachzuholen. Das Studium baut auf dem fachwissenschaftlichen Wissen des Erststudiums auf und konzentriert sich vorrangig auf den Erwerb der für den Lehrerberuf erforder- lichen bildungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Kompetenzen. Der Abschluss des Master of Education ermöglicht den regulären und gleichwertigen Zugang zum Lehramt.

Derzeit wird an der TU Berlin der Q-Master für folgende Fächerkombinationen an beruflichen Schulen angeboten: Elektrotechnik/Informationstechnik, Bautechnik/Mathematik, Elektrotechnik/Mathematik, Informationstechnik/Mathematik, Metalltechnik/Mathematik.

www.tu.berlin/setub/studium-lehre/lehramtsstudiengaenge/quereinstiegsmaster-lehramt

Der Quereinstieg-Master ist nicht mit dem Quereinstieg in den Lehrberuf zu verwechseln.

3.4.2 Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst

Ein Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst ist in Berlin möglich, wenn nicht ausreichend Bewerber:innen mit einer Lehramtsbefähigung nicht zur Verfügung stehen und ein abgeschlossener Studienabschluss in einem ausgewiesenen Mangelfach vorliegt. Eine Schule muss den/die Bewerber:in für eine unbefristete Beschäftigung auswählen. Beim Quereinstieg erfolgt eine direkte Einstellung in den Berliner Schuldienst mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag und einem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst oder zunächst erforderlichen berufsbegleitenden Studien.
Vorausgesetzt werden ein Diplom-, Master- oder Magisterabschluss, der an einer Universität oder Fachhochschule erworben wurde und dem sich mindestens ein Fach der Berliner Schule zuordnen lässt, Studienleistungen eines in der Ausschreibung geforderten Faches der Berliner Schule als Hauptfach (für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien oder an beruflichen Schulen im Umfang von mindestens 60 Semesterwochenstunden oder 90 Leistungspunkten) sowie Studienleistungen in einem weiteren Fach mit angemessenem Umfang (für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien oder an beruflichen Schulen mindestens 40 Semesterwochenstunden oder 60 Leistungspunkte).

Falls der Umfang an Studienleistungen als nicht ausreichend eingestuft wird, können diese im Rahmen von berufsbegleitenden Studien nachstudiert werden. Die berufsbegleitenden Studien im Fach Mathematik, Informatik, WAt, Physik oder Englisch für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien und das Lehramt an Beruflichen Schulen erfolgen im Umfang von 60 Leistungspunkten über einen Zeitraum von zwei Jahren. Durchgeführt finden die Studien im Studienzentrum StEPS in der Georgenstraße. Neben den fachwissenschaftlichen Anteilen wird auch die jeweilige Fachdidaktik vermittelt.

www.berlin.de/sen/bildung/fachkraefte/einstellungen/lehrkraefte/quereinstieg/hinweise-zu-berufsbegleitenden-studien.pdf

https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/querber-studies

Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst beginnt erst nach erfolgreichem Abschluss der Studien. Mit dem erfolgreichen Abschluss des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes wird die volle Laufbahnbefähigung erworben.

Bewerbungen erfolgen online auf der Plattform Bewerbungen und Einstellungen Online. Anschließend werden die Unterlagen unter Angabe der erhaltenen BEO-Nummer ausschließlich per Briefpost an die in der Stellenausschreibung für Quereinsteiger*innen hinterlegte Adresse versendet.

https://www.berlin.de/sen/bildung/fachkraefte/einstellungen/lehrkraefte/quereinstieg/

Bewerbungen für den Quereinstieg in das Lehramt an beruflichen Schulen sind nur auf konkrete Stellenausschreibungen direkt an der ausschreibenden Schule möglich. Schulbezogene Stellenausschreibungen für berufliche Schulen werden unter https://karriereportal-stellen.berlin.de/ veröffentlicht.

https://www.fu-berlin.de/sites/dse/studium/quereinstieg/index.html

Quereinsteigende werden in Berlin umfassend unterstützt in Form von Kursen, Beratungen, Workshops und Paten für die ersten Wochen der Unterrichtstätigkeit.

https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/einstieg-querber

3.4.3 Einstieg als Lehrkraft für Fachpraxis (nur berufsbildende Schulen)

Für eine Bewerbung als Lehrkraft für Fachpraxis sollten folgende Ausbildungsvoraussetzungen erfüllt werden:

  • Prüfung als Meister:in im entsprechenden Handwerk, als Industriemeister:in oder
  • Abschluss als staatlich geprüfte:r Techniker:in mit Ausbildungsbefugnis nach Ausbildereignungsverordnung.

https://www.berlin.de/sen/bildung/fachkraefte/einstellungen/lehrkraefte/

Es erfolgt keine Ausbildung. Die Eingruppierung erfolgt je nach Ausbildung nach tV-L E 9, E9 (mit verlängerten Stufenlaufzeiten -kleine E9) oder E85 ohne Möglichkeit des Aufstiegs.

www.gew.de/fileadmin/media/publikationen/hv/Berufliche_Bildung/202009-Arbeitsplatz-berufsbildende-Schulen.pdf

3.5 Vertretungslehrkräfte

Als Vertretungslehrkraft kann man sich in Berlin sowohl mit einem Lehramtsabschluss als auch nicht lehramtsbezogenen Studium (Bachelor-, Master-, Diplom- oder Magisterabschluss oder einer anderen 1. Staatsprüfung), der bzw. die an einer Universität oder Fachhochschule erworben wurde, bewerben.
Bewerbungen erfolgen entweder direkt bei einer Schule als Vertretungslehrkraft oder über ein Online-Verfahren „Bewerbungen und Einstellungen Online für Vertretungen (BEOv)“. Das Übersenden von Unterlagen ist erst erforderlich, wenn diese von einer interessierten Schulleitung angefordert werden. Die Einstellung erfolgt mit einem befristeten Arbeitsvertrag. Die Eingruppierung erfolgt nach den per- sönlichen Voraussetzungen gemäß den gültigen tariflichen Bestimmungen.

www.berlin.de/sen/bildung/fachkraefte/einstellungen/lehrkraefte/hinweise-zur-befristeten-einstellung-als-pkb-vertretungslehrkraft-12_2019.pdf

3.6 Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Lehramtsabschlüsse aus dem Ausland müssen in Berlin zunächst mit dem Berliner Lehramt verglichen werden. Dazu muss ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden. Im Anerkennungsverfahren wird festgestellt, ob es sich bei der nachgewiesenen Ausbildung tatsächlich um eine abgeschlossene Ausbildung als Lehrkraft handelt. In einem ausführlichen Bescheid wird außerdem geprüft, ob die aus- ländische Qualifikation als Lehrkraft mit der Berliner Ausbildung von Lehrkräften so übereinstimmt, dass sie mit einem Berliner Lehramt gleichgestellt werden kann.

Wenn Unterschiede zum Berliner Lehramt bestehen, kann eine sofortige Gleichstellung mit einem Berliner Lehramt nicht zugelassen werden und es werden Auflagen zur vollständigen Gleichstellung erteilt. Ausbildungsunterschiede liegen u.a. vor, wenn Studien- und Prüfungsleistungen in einem zweiten Unterrichtsfach nicht in einem angemessenen Umfang nachgewiesen werden oder keine dem Berliner Vorbereitungsdienst für ein Lehramt vergleichbare schulpraktische Ausbildung nachgewiesen werden kann oder der nachweis der für eine tätigkeit in der Berliner Schule erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse auf dem Niveau des Goethe-Zertifikats C2 (Großes Deutsches Sprachdiplom) fehlt.

Ein Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Ausbildung als Lehrkraft ist in Berlin kostenpflichtig und kann online über das Portal des Einheitlichen Ansprechpartners Berlin:

https://www.berlin.de/ea/unsere-online-verfahren/service.758896.php/dienstleistung/329595/

oder postalisch bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Anerkennungsstelle für ausländische Lehrerabschlüsse, gestellt werden.

www.berlin.de/sen/bjf/anerkennung/lehramtsabschluesse/https://www.berlin.de/sen/bjf/anerkennung/lehramtsabschluesse/anerkennung_d_abschluesse_v_lehrkraeften.pdf

3.7 Kontakt für Nachfragen und zu Informatiklehrkräften

Die GI-Fachgruppe "Informatik-Bildung in Berlin und Brandenburg" (IBBB) nimmt sich der Belange von Informatik-Lehrkräften an und führt jedes Jahr eine große Tagung durch:

https://fg-ibbb.gi.de/ 

Außerdem stellt der Bildungsserver viele allgemeine Informationen bereit:

https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/schule/lehrerinnen-und-lehrer/einstieg-ins-lehramt-be

3.8 Die Maßnahmen in der Übersicht

In Tabelle 4 sind die oben beschriebenen Maßnahmen zusammengefasst dargestellt.