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4.1 Informatik-Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Brandenburg

4.1.1 Sekundarbereich I

An Gesamt- und Oberschulen kann Informatik von Jahrgangsstufe 7 bis 10 als Wahlpflichtfach angeboten und belegt werden, wobei das Gesamtkontingent für den Wahlpflichtbereich in den Klassen 7 und 8 bei acht Stunden und in den Klassen 9 und 10 bei sechs Stunden liegt. Darüber hinaus kann an Gesamt- und Oberschulen in den Jahrgangsstufen 9 und 10 das Gesamtkontingent für den Schwerpunktunterricht von fünf Stunden genutzt werden, um Wahlpflicht- oder sogar Pflichtunterricht im Fach Informatik anzusetzen. In der Regel findet Informatikunterricht lediglich in einer Jahrgangsstufe eigenständig, integriert in das Fach „Wirtschaft- Arbeit-technik“ oder gar nicht statt. An Gymnasien kann in den Jahrgangsstufen 9 und 10 im Rahmen des Kontingents für den Schwerpunktunterricht von sieben Stunden Wahlpflicht- oder Pflichtunterricht im Fach Informatik angeboten werden. In der Regel findet dieser in Jahrgangsstufe 9 einstündig und in Jahrgangsstufe 10 zweistündig statt.

4.1.3 Fächer des besonderen Bedarfs

Aktuell werden in Brandenburg insbesondere Lehrkräfte für Grundschulen (1-6) und Oberschulen (7- 10) gesucht, aber auch weitere Jahrgangsstufen an Gesamtschulen und Gymnasien. Zu den Fächern mit besonderem Bedarf zählen: Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Informatik, Englisch, Kunst und Musik sowie Förderschullehrkräfte.

4.1.2 Gymnasiale Oberstufe

An der Gesamtschule kann in Jahrgangsstufe 11 (Einführungsphase) im ersten Schulhalbjahr ein dreistündiger Wahlpflichtkurs Informatik, im zweiten Schulhalbjahr ein dreistündiger Grundkurs Informatik auf grundlegendem Anforderungsniveau oder ein fünfstündiger Leistungskurs Informatik auf erhöhtem Anforderungsniveau angeboten und belegt werden. In den Jahrgangsstufen 12 und 13 (Qualifikationsphase) kann der dreistündige Grundkurs Informatik bzw. der fünfstündige Leistungskurs Informatik aus der Einführungsphase fortgesetzt werden. Am Gymnasium kann in Jahrgangsstufe 10 (Einführungsphase) zweistündig ein Wahlpflicht-Kurs Informatik angeboten und belegt werden. In den Jahrgangsstufen 11 und 12 (Qualifikationsphase) kann Informatik dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau (Grundkurs) bzw. fünfstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungskurs) belegt werden.

Näheres im Informatik-Monitor.


4.2 Ausbildung grundständiger Informatik-Lehrkräfte

4.2.1 Studienorte

Ein Studium der Informatik als Unterrichtsfach ist in Brandenburg an der Universität Potsdam (Master of Education Lehramt Sekundarstufen I und II) möglich. Ein Masterstudiengang für Berufsschullehrkräfte an der Universität Potsdam ist in Planung.

4.2.2 Mögliche Fächerkombinationen mit dem Fach Informatik

Keine Einschränkungen.

Studieren ohne Abitur:

https://studieren-in-brandenburg.de/hochschulzugang/


4.3 Informatik als drittes Unterrichtsfach

An der Universität Potsdam ist es nicht möglich, ein drittes Fach zu studieren. Der Erwerb der Lehrbefähigung für ein weiteres Fach oder weitere Fächer ist nach dem Studium durch berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen möglich.

https://mbjs.brandenburg.de/bildung/lehrerin-lehrer-in-brandenburg/lehrkraefte-weiterbildung.html

4.3.1 Schuldienstbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen

Zertifikatsstudienangebote für den nachträglichen Erwerb von Befähigungen sowie Studienangebote für den Erwerb von Zusatzqualifikationen bietet das Institut zu Weiterqualifizierung im Bildungsbereich an der Universität Potsdam, WiB e.V., an. Eine Weiterqualifizierung ist die „Digitale Unterrichtsentwicklung“ für berufserfahrene Lehrkräfte, die sich für hinsichtlich der Digitalisierung im Bereich Schul- und Unterrichtsentwicklung qualifizieren wollen.

https://www.wib-potsdam.de/studienangebote/digitale-unterrichtsentwicklung/


Ein spezielles Angebot zum Erwerb der Unterrichtserlaubnis im Fach Informatik wird nach Bedarf angeboten.


4.4 Wege in den Schuldienst ohne grundständiges Lehramt

In Brandenburg führen einige wenige Wege auch ohne Lehramtsausbildung in den Schuldienst. Diese sind im Folgenden dargestellt und in der Tabelle 5 am Ende des Kapitels zusammengefasst.

4.4.1 Seiteneinstieg in den Schuldienst

Für den Seiteneinstieg in den Schuldienst (alle Lehrämter) können sich auch Interessierte ohne grundständige Lehrerausbildung mit einem nicht lehramtsbezogenen Masterabschluss oder einem ihm gleichgestellten Abschluss (Magister, Diplom oder nicht lehramtsbezogene Staatsprüfungen bzw. Staatsexamina) bewerben, wenn offene Stellen nicht mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften besetzt werden können. Seiteneinsteiger:innen durchlaufen vor oder während des Einsatzes an einer Schule je nach Abschluss unterschiedliche Qualifikationswege.

Bewerbungen für den Seiteneinstieg in den Schuldienst6 in Brandenburg erfolgen zunächst durch eine Registrierung im Internetportal des MBJS: Bewerbungsportal Schuldienst. Anschließend kann eine Bewerbung direkt auf eine ausgeschriebene Stelle, welche für Seiteneinsteiger:innen geöffnet ist erfolgen.

Nach erfolgreicher Bewerbung erhalten Seiteneinsteiger:innen einen zunächst auf 13 Monate befristeten Arbeitsvertrag. Während dieser Zeit wird verpflichtend und berufsbegleitend die Pädagogische Grundqualifizierung7 im Umfang von 500 Stunden durchlaufen. Darin enthalten ist eine 1-monatige Vorabqualifizierung (vor dem selbstständigen Unterrichtseinsatz).


Im Anschluss kann das Arbeitsverhältnis nach positiver Bewährung entfristet werden. Falls aus dem bisherigen Hochschulabschluss oder der bisherigen Qualifikation nur ein Unterrichtsfach abgeleitet werden kann, müssen Anteile eines zweiten Faches nachstudiert werden. Dies ist u.a. über ein entsprechendes berufsbegleitendes Zertifikatsstudium8 möglich. Die Entfristung dafür eine wichtige Voraussetzung. Anschließend erfolgt der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst9 (i.d.R. 24 Monate). nach erfolgreichem Ablegen der Staatsprüfung erwerben Seiteneinsteiger:innen eine Lehramtsbefähigung und sind damit grundständig ausgebildeten Lehrkräften gleichgestellt.

mbjs.brandenburg.de/bildung/lehrerin-lehrer-in-brandenburg/seiteneinstieg-in-den-schuldienst.html

Weitere Informationen zu den Qualifikationswegen je nach Abschluss sind hier zu finden:

mbjs.brandenburg.de/sixcms/media.php/140/20.01.2021_aktuellese_uebersichtsgrafikfinal.pdf

4.4.2 Einstieg as Lehrkraft für Fachpraxis (nur berufsbildende Schulen)

In Brandenburg gibt es keine Fachpraxislehrer:innen. Entsprechende Tätigkeiten an berufsbildenden Schulen werden von Seiteneinsteiger:innen mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen ausgeführt.

https://www.gew.de/fileadmin/media/publikationen/hv/Berufliche_Bildung/202009-Arbeitsplatz-berufsbildende-Schulen.pdf


4.5 Vertretungslehrkräfte

Für eine Bewerbung als Vertretungslehrkraft werden in der Regel nur ausgebildete und/oder pensionierte Lehrkräfte als auch Lehramtsstudierende oder Referendar:innen berücksichtigt. Vertretungslehrkräfte werden nach geltenden Tarifverträgen bezahlt. Bewerbungen erfolgen über das Onlineverfahren auf dem Bewerbungsportal Schuldienst10.

https://mbjs.brandenburg.de/bildung/weitere-themen/vertretungsbudget-vertretungsreserve.html


4.6 Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Für die Gleichstellung einer ausländischen Lehramtsausbildung für die Einstellung in den brandenburgischen Schuldienst muss ein Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Lehrerberufsqualifikation als Befähigung für ein Brandenburger Lehramt gestellt werden.

Die im Ausland erworbene Lehramtsqualifikation wird anerkannt, wenn eine nach dem Recht des Ausbildungsstaates vollständig abgeschlossene Lehrerberufsqualifikation vorliegt, die auf einer Ausbildung an einer Hochschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung basiert und wenn eine Befähigung zum Unterrichten in Fächern erworben wurde, die auch Gegenstand der Brandenburger Lehramtsausbildung für das angestrebte Lehramt sind. Außerdem dürfen zwischen der ausländischen Lehrerberufsqualifikation und der brandenburgischen Ausbildung für das jeweils angestrebte Lehramt keine wesentlichen Qualifikationsunterschiede bestehen oder solche Unterschiede durch einschlägige Berufserfahrungen, sonstige Befähigungsnachweise oder durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausgleichsmaßnahme ausgeglichen werden können. Werden Qualifikationsunterschiede festgestellt, kann ein Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung als Auflage erteilt werden. Der Antrag auf Gleichstellung wird mit den vollständigen Antragsunterlagen das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Referat 45, gesendet.

https://mbjs.brandenburg.de/bildung/lehrerin-lehrer-in-brandenburg/anerkennung-von-abschluessen/auslaendische-lehrerqualifikationen.html


4.7 Kontakt für Nachfragen und Kontakt zu Informatiklehrkräften

Für Fragen zum Seiteneinstieg:

Sebastian Küllmei

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Referat 44 – Lehrerbildung und Qualifizierung von Führungskräften im Schuldienst

Telefon: +49 331 866- 3943

E-Mail: sebastian.kuellmei@mbjs.brandenburg.de

Web: https://mbjs.brandenburg.de

GI-Fachgruppe Informatik-Bildung Berlin Brandenburg (IBBB) nimmt sich der Belange der Informatiklehrkräfte an und bietet jedes Jahr eine große Tagung an:

https://fg-ibbb.gi.de/

 

Weiterführende Informationen

https://mbjs.brandenburg.de/bildung/lehrerin-lehrer-in-brandenburg/einstellungen-in-den-schuldienst.html


4.8 Die Maßnahmen in der Übersicht

In Tabelle 5 sind die oben beschriebenen Maßnahmen zusammengefasst dargestellt.