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7.1 Informatik-Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Hessen

7.1.1 Sekundarbereich I

Es findet schulformübergreifend kein Informatikunterricht statt. Es sind keine Wahlangebote in Informatik möglich. Es ist für Informatik kein Lehrplan für die Sekundarstufe I in Kraft. Zum Schuljahr 2022/23 gibt es in zwölf Schulen einen Modellversuch „Digitale Welt“, der unter anderem auch informatische Bildung als Ziel hat.

7.1.2 Gymnasiale Oberstufe

Die Stundentafel der Einführungsphase enthalt keine Zuordnung von Wochenstunden für das Fach Informatik, jedoch können über den dort beschriebenen Mindestrahmen hinaus weitere Fächer im Kompensations-, Orientierungs- bzw. Profilbildungsstundenbereich durch die Schule angeboten wer- den. Informatik kann zwei- bis dreistündig angeboten und belegt werden. In der Qualifikationsphase kann Informatik zwei- oder dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau (Grundkurs) angeboten und belegt werden. Auf Antrag kann Informatik fünfstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungsfach) angeboten und belegt werden.

Näheres im Informatik-Monitor.

7.1.3 Fächer des besonderen Bedarfs

Aktuell gelten folgende Fächer in den jeweiligen Schulformen als Mangelfächer:

Haupt- und Realschule:

Physik, Chemie, Kunst und Musik14.

Gymnasium:

Physik, Informatik und Kunst15.

Lehramt an beruflichen Schulen:

ist in den Mangelfachrichtungen Metalltechnik, Elektrotechnik, Chemie-, Biologie- und Physiktechnik, Gesundheit, Sozialwesen/ Sozialpädagogik und Informatik16.


7.2 Ausbildung grundständiger Informatik-Lehrkräfte

7.2.1 Studienorte

Ein Studium der Informatik als Unterrichtsfach ist in hessen an folgenden Standorten möglich:

  • Lehramt an Hauptschulen und Realschulen (1. Staatsexamen):

    Universität Frankfurt, Justus-Liebig-Universität Gießen

  • Lehramt an Förderschulen:

    Universität Frankfurt

  • Lehramt an Gymnasien (1. Staatsexamen):

    Universität Frankfurt, Gießen, Marburg, Darmstadt

  • Lehramt an berufsbildenden Schulen (Master of Education Berufliche Bildung):

    Universität Gießen, Darmstadt

7.2.2 Mögliche Fächerkombinationen mit Informatik

Allgemeinbildende Schulen: keine Einschränkungen.

Berufsbildende Schulen: keine Einschränkungen 

Studieren ohne Abitur: http://www.studieren-ohne-abitur.de/web/laender/hessen/


7.3 Informatik als drittes Unterrichtsfach

Die Lehrbefähigung im Fach Informatik als drittes Fach kann in Hessen über eine Erweiterungsprüfung an den Hochschulen/Universitäten, in denen Informatik als Fach im Lehramtsstudium möglich ist, erworben werden.

7.3.1 Schuldienstbegleitende Weiterbildungsmöglichkeiten

Die hessische Lehrkräfteakademie bietet im Auftrag des hessischen Kultusministeriums einen Weiterbildungskurs für das Unter- richtsfach Informatik für den Sekundarstufenbereich I und II an. Die Weiterbildung richtet sich an bereits verbeamtete Lehrkräfte mit einem 2. Staatsexamen und der Befähigung zum Lehramt, die ihr erworbenes Lehramt um das Unterrichtsfach Informatik erweitern möchten. Der Kurs umfasst einen Zeitraum von vier Schulhalbjahren und wird mit einer Erweiterungsprüfung und einer Zusatzprüfung abgeschlossen. Die Erweiterungsprüfung besteht aus einer vierstündigen Klausur und einer einstündigen münd- lichen Prüfung. Den Teilnehmer:innen des Kurses im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis zum Land Hessen werden 24 Stunden auf ihre Pflichtstundenzahl angerechnet, bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche.

lehrkraefteakademie.hessen.de/ausbildung-von-lehrkraeften/weiterbildung/weiterbildungskurs-informatik

https://hessisches-amtsblatt.de/wp-content/plugins/pdf-viewer/stable/web/viewer.html?file=/wp-content/uploads/online_pdf/pdf_2022/03_2022.pdf#page=42

 


7.4 Wege in den Schuldienst ohne grundständiges Lehramtsstudium

In Hessen führen viele Wege in die Schule. Im Folgenden sind diese hier beschrieben und anschließend am Ende des Kapitels in Tabelle 8 zusammengefasst.

7.4.1 Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst

In Hessen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten des Quereinstiegs für die Lehrämter an beruflichen Schulen, an Haupt- und Realschulen17 sowie an Gymnasien. Voraussetzungen für einen Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst sind ein universitärer Studienabschluss in einem festgelegten Mangelfach, der mindestens mit der Gesamtnote „befriedigend“ bewertet wurde, sowie Studien- und Prüfungsleistungen, aus denen ein zweites Fach als Unterrichtsfach abgeleitet und anerkannt werden kann. Dabei wird jeder Fall individuell geprüft.

Kann der universitäre Studienabschluss einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt gleichgestellt werden, so kann ein:e Bewerber:in direkt in den Vorbereitungsdienst eintreten.


Informatik stellt derzeit sowohl im gymnasialen als auch im beruflichen Lehramt ein Mangelfach dar. Im Lehramt Haupt- und Realschule stellt Informatik derzeit kein Mangelfach dar (s. Abschnitt 5. Fächer des besonderen Bedarfs).

Für die Bewerbung zum Quereinstieg im Lehramt Gymnasium wird ein universitärer Studienabschluss in Physik oder Informatik (mindestens 8-semestriges Studium, Abschluss Diplom II, Master oder vergleichbarer Abschluss) mit mindestens der Note 3 vorausgesetzt. Des Weiteren muss aus den Studien- und Prüfungsleistungen ein zweites auf die Anforderungen der gymnasialen Oberstufe ausgerichtetes Unterrichtsfach abgeleitet und anerkannt werden (beim Mangelfach Physik in der Regel Mathematik). Bewerbungen für den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien erfolgen über einen Bewerbungsbogen18 Quereinstieg direkt bei der hessischen Lehrkräfteakademie (Zulassung zum Vorbereitungsdienst).

 

Ein Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen ist in den Mangelfachrichtungen Metalltechnik, Elektrotechnik, Chemie-, Biologie- und Physiktechnik, Gesundheit, Sozialwesen/Sozialpädagogik und Informatik möglich.
Formale Mindestvoraussetzungen für eine Zulassung zum Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst sind ein universitärer Studienabschluss (kein Bachelor-Abschluss) oder ein akkreditierter Master-Abschluss in der festgelegten Mangelfachrichtung, der mindestens mit der Gesamtnote „befriedigend“ bewertet wurde sowie erworbene Studien- und Prüfungsleistungen, aus denen ein allgemeinbildendes Unterrichtsfach abgeleitet und anerkannt werden kann. Berufserfahrungen sind außerdem erwünscht.

Bewerbungen für den Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst in beruflichen Schulen sind ausschließlich auf ausgeschriebene Stellen möglich.

https://lehrkraefteakademie.hessen.de/Ausbildung-von-Lehrkraeften/Paedagogischer-Vorbereitungsdienst/Quereinstieg-in-Mangelfaechern

Werden die formalen und fachlichen Voraussetzungen festgestellt, erfolgt eine Teilnahme an einer Eignungsüberprüfung an einem Studienseminar. Anschließend kann mit dem Vorbereitungsdienst (Dauer 21 Monate) begonnen werden.

https://kultusministerium.hessen.de/Schuldienst/Einstellung-in-den-Schuldienst/Quereinstieg

7.4.2 Direkter Quereinstieg Berufliche Schulen mit Berufserfahrung

Personen mit Berufserfahrungen in den Fachrichtungen Informatik, Metall- und Elektrotechnik können sich in Hessen für einen direkten Quereinstieg in den Schuldienst bewerben. Anstelle eines Vorbereitungsdienstes durchlaufen Bewerber:innen bei erfolgreicher Prüfung der Voraussetzungen eine dreijährige berufsbegleitende Weiterbildung, die mit einer Prüfung abschließt. Voraussetzungen zur Bewerbung sind ein Hochschulabschluss (Bachelor of Science/Master of Science aus dem Bereich Informatik/Metalltechnik/Elektrotechnik oder einen entsprechenden Abschluss als Diplom-Ingenieurin oder Diplom-Ingenieur). Außerdem müssen Nachweise über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im studierten Berufsfeld nach dem Studienabschluss nachgewiesen werden. Aus dem Hochschulabschluss müssen mindestens Studiennachweise der Fachrichtung Informatik, Metalltechnik oder Elektrotechnik sowie über das Unterrichtsfach Mathematik oder Informatik hervorgehen.

Die berufsbegleitende Weiterbildung dauert sechs Schulhalbjahre, in denen Bewerber:innen auf die Prüfung für die Befähigung zum Lehramt an beruflichen Schulen vorbereitet werden. Die Inhalte setzen sich aus dem allgemeinbildenden Unterrichtsfach, dem Bereich Arbeits-, Berufs- und Wirtschaftspädagogik sowie den Grundwissenschaften zusammen. Die berufspraktische Ausbildung erfolgt in den Bereichen der beruflichen Fachrichtung und dem allgemeinbildenden Unterrichtsfach.

Neben der Ausbildung unterrichten die Quereinsteiger:innen im Umfang von 25,5 Unterrichtswochenstunden. Die Eingruppierung in die Tarifgruppe während der Weiterbildung erfolgt nach beruflicher Vorqualifikation sowie der angestrebten Tätigkeit an der Schule.


Nach erfolgreichem Erhalt der Befähigung zum Lehramt an beruflichen Schulen kann eine Einstellung im Beamtenverhältnis (A13) erfolgen, sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden (Lebensalter von unter 51 Jahren, EU-Staatsbürgerschaft und andere).

https://lehrkraefteakademie.hessen.de/ausbildung-von-lehrkraeften/paedagogischer-vorbereitungsdienst/quereinstieg-ins-referendariat/lehramt-an-beruflichen-schulen

7.4.3 Fachlehrkraft für arbeitstechnische Fächer an berufsbildenden Schulen

Fachlehrkräfte übernehmen den fachpraktischen Unterricht an Berufsbildenden Schulen in hessen. Bewerbungen erfolgen ausschließlich über schulbezogene Stellenausschreibungen für Fachlehrkräfte für arbeitstechnische Fächer in der Stellensuche des Bewerberportals des Landes hessen:

https://stellensuche.hessen.de/sap/bc/ui5_ui5/sap/zer5_ccu/index.html

Zulassungsvoraussetzungen sind:

  • der Abschluss einer Berufsausbildung in der entsprechenden Fachrichtung, 
  • eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung

und in allen beruflichen Fachrichtungen (außer „Wirtschaft und Verwaltung“):

  • der Abschluss einer einschlägigen mindestens zweijährigen Fachschule,
  • eine einschlägige Meisterprüfung oder
  • ein anderer Abschluss mit entsprechender Qualifikation

in der beruflichen Fachrichtung „Wirtschaft und Verwaltung“:

  • das Bestehen der Staatlichen Prüfung für Lehrerinnen und Lehrer der Bürowirtschaft sowie das Bestehen einer der beiden Staatlichen Prüfungen für Lehrerinnen und Lehrer der text- oder Informationsverarbeitung oder
  • ein anderer Abschluss mit entsprechender Qualifikation.

Für eine Bewerbung um unbefristete Einstellung als Fachlehrkraft wird eine Lehrbefähigung als Fach- lehrerin oder Fachlehrer für arbeitstechnische Fächer vorausgesetzt. Diese kann im Rahmen eines 21-monatigen Vorbereitungsdienstes erworben werden. Während der Ausbildung sind die Fachlehrkraftanwärter:innen für arbeitstechnische Fächer im Beamtenverhältnis auf Widerruf beschäftigt und erhalten Anwärterbezüge. Die Bezüge nach dem Vorbereitungsdienst richten sich nach den hessi- schen Beamtenbesoldungsvorschriften, nach denen die Fachlehrerinnen und Fachlehrer für arbeits- technische Fächer zurzeit mit der Besoldungsgruppe A 10 eingestellt werden.

https://lehrkraefteakademie.hessen.de/ausbildung-von-lehrkraeften/paedagogischer-vorbereitungsdienst/fachlehrerausbildung-fuer-arbeitstechnische-faecher


7.5 Vertretungslehrkräfte

Befristete Vertretungsverträge können in hessen bei einem Vertretungsbedarf ab sechs Wochen Dauer vergeben werden. Zwar werden ausgebildete Lehrkräfte mit Lehramt für diese Tätigkeiten bevorzugt, jedoch können sich nachrangig auch Lehrkräfte in Ausbildung oder andere fachlich und pädagogisch geeignete Personen bewerben.

An einer befristeten Tätigkeit an einer Schule interessierte Personen können Schulen oder die Staatlichen Schulämter19 direkt kontaktieren.
Befristete Verträge können aus rechtlichen Gründen nur bis zu einer maximalen Dauer von sieben Jahren aneinandergereiht werden.

Mit nachgewiesenen Vertretungstätigkeiten können unter bestimmten Voraussetzungen Bonuspunkte erworben werden, die in den Einstellungsverfahren auf den notengesamtwert angerechnet werden. Jedoch ergeben sich aus Vertretungstätigkeiten keine Ansprüche auf Übernahme in den hessischen Schuldienst.

https://schulaemter.hessen.de/einstellung-in-den-schuldienst/befristete-vertretungsvertraege​​​​​​​ 


7.6 Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

→ Anerkennung von Lehramtsabschlüssen aus der Europäischen Union:
Lehramtsabschlüsse, die in Staaten der Europäischen Union erworben wurden, können durch die hessische Lehrkräfteakademie anerkannt werden. Die Anerkennung von Lehramtsabschlüssen aus EU-Mitgliedsstaaten hat die Gleichstellung mit einem hessischen Lehramt zum Ziel.
Voraussetzung für die Anerkennung ist ein mindestens dreijähriges akademisches Lehramtsstudium und eine Befähigung für den Beruf der Lehrerin bzw. des Lehrers im Herkunftsland. Deutsche Sprachkenntnisse werden ebenso vorausgesetzt. Die Rechtsgrundlagen des Landes Hessen zur Gleichstellung der Lehrerbildungsabschlüsse beruhen auf den Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates und deren Umsetzung in Landesrecht.
Mögliche Ausgleichsmaßnahmen und Anerkennungsverfahren stellen eine Eignungsprüfung oder ein höchstens dreijähriger Anpassungslehrgang dar.

→ Anerkennung von Lehramtsabschlüssen außerhalb der Europäischen Union:
Lehramtsabschlüsse aus einem Land außerhalb der EU können in hessen bei der hessischen Lehrkräfteakademie auf Grundlage der Empfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in Deutschland bewerten werden. Die Bewertung der Lehrerausbildung wird in einem Anerkennungsbescheid zusammengefasst. Bestehen dringende Unterschiede werden in diesem Bescheid gegebenenfalls noch zu erbringende Studien- und/oder Prüfungsleistungen aufgeführt. Diese Studienleistungen sind an einer hessischen Universität zu absolvieren.


7.7 Kontakt für Nachfragen und zu Informatiklehrkräften

GI-Fachgruppe "Hessische und Rheinland-Pfälzische Informatiklehrkräfte":

https://fg-hrpi.gi.de 

Weiterführende Informationen

https://kultusministerium.hessen.de/Schuldienst/Einstellung-in-den-Schuldienst


7.8 Maßnahmen in der Übersicht

In Tabelle 8 sind die oben beschriebenen Maßnahmen zusammengefasst dargestellt.