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8.1 Informatik-Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern

Das Fach „Informatik und Medienbildung“ wird schulartübergreifend verpflichtend in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 im Umfang von mindestens je einer Wochenstunde unterrichtet. Darüberhinausgehend sind zusätzliche Angebote im Rahmen des Wahlpflichtbereichs möglich. In der Qualifikationsphase kann Informatik dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau (Grundkursfach) oder fünfstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungskursfach) angeboten und belegt werden.

Für die Regionale Schule, die Gesamtschule und das Gymnasium liegen Lehrplane für das Fach Informatik und Medienkunde in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 vor.

Für die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe liegt ein Lehrplan für das Fach Informatik vor.

Näheres im Informatik-Monitor.

 

8.1.1 Fächer des besonderen Bedarfs

Lehramt an Regionalen Schulen:

Einen besonderen Bedarf gibt es für die Zeit von 2020 bis 2025 in den Fächern Biologie, Englisch, Informatik, Kunst und Gestaltung, Musik, Philosophie, Physik und Sozialkunde.

Lehramt an Gymnasium:

Für die Zeit von 2020 bis 2025 werden vor allem die Fächer AWT, Englisch, Informatik, Kunst und Gestaltung, Musik oder auch Sozialkunde als Fächer mit besonderem Bedarf prognostiziert.

Lehramt an Berufsbildenden Schulen:

Für das Lehramt an beruflichen Schulen liegt für folgende Fachrichtungen ein besonderer Bedarf vor: Gesundheit und (Alten) pflege, Ernährung und Hauswirtschaft, Sozialwesen sowie Wirtschaft und Verwaltung.


8.2 Ausbildung grundständiger Informatik-Lehrkräfte

8.2.1 Studienorte

Ein Lehramtsstudium im Fach Informatik kann in Mecklenburg-Vorpommern an der Universität Rostock studiert werden: Informatik für Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Regionalen Schulen (Staatsexamen), Lehramt an Berufsbildenden Schulen und Berufspädagogik (Master of Education), Wirtschaftspädagogik (Master of Arts).

Im beruflichen Bereich ist das Lehramt an Beruflichen Schulen (mit dem beruflichen Hauptfach Informationstechnik ODER falls ein anderes Hauptfach gewählt wurde, mit dem Zweitfach Informatik möglich. Im Studiengang Wirtschaftspädagogik kann das Fach Informatik als Zweitfach belegt werden.

8.2.2 Mögliche Fächerkombinationen mit dem Fach Informatik

Bezüglich der Fächerkombination gibt es keine Einschränkungen für allgemeinbildende Schulen. Im Studiengang Berufspädagogik (M. Ed.) ist Informatik nicht mit der beruflichen Fachrichtung Informationstechnik kombinierbar. 

https://www.zpa.uni-rostock.de/ordnungen/

Studieren ohne Abitur:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wkm/Wissenschaft/Studium/Zugang-und-Abschl%C3%BCsse/Hochschulzugangsberechtigung/


8.3 Informatik als drittes Unterrichtsfach

Die Universität Rostock bietet Informatik nicht als reduziertes sog. Beifach an. Informatik kann jedoch auch als Zusatzfach (Erweiterungsfach, drittes Vollfach) im Lehramtsstudium an der Universität Rostock studiert werden.

8.3.1 Schuldienstbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen

Für ausgebildete Lehrkräfte anderer Fächer gibt es den Zertifikatskurs Lehrerweiterbildung für das Fach Informatik an der Universität Rostock. Im Zertifikatskurs „Lehrerweiterbildung Informatik“ werden Kompetenzen vermittelt, um neben den studierten Lehramtsfächern auch Informatik als Schulfach bis zur Klasse 10 unterrichten zu können. Der Zertifikatskurs beinhaltet ausgewählte Grundlagen der Informatik und ihrer Fachdidaktik und ist in Umfang und Niveau gleichwertig zum Studium eines Beifachs. Im Rahmen des Zertifikatskurses können auch nur einzelne Module belegt werden, die eine Auflage zur Anerkennung der Lehrbefähigung für das Fach darstellen.

https://www.informatik.uni-rostock.de/studium-lehre/weitere-studiengaenge/zertifikatskurs-lehrerweiterbildung/


8.4 Wege in den Schuldienst ohne grundständiges Lehramtsstudium

In Mecklenburg-Vorpommern führen viele Wege in die Schule. Im Folgenden sind diese beschrieben und anschlie­ßend am Ende des Kapitels in Tabelle 9 zusammengefasst.

8.4.1 Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst

Der Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst ist in Mecklenburg-Vorpommern derzeit nur für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen möglich. Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Masterstudium oder ein Diplom-Abschluss Universität, ein Bachelor-Abschluss genügt nicht), welches inhaltlich einer beruflichen Fachrichtung sowie einer zweiten beruflichen Fachrichtung oder einem allgemeinbildenden Fach zugeordnet werden kann. Wer einen Fachhochschul-Diplom nachweisen kann, benötigt zusätzlich einen Nachweis über eine mindestens dreijährige Unterrichtspraxis. Des Weiteren muss ein besonderer Bedarf seitens des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorliegen, das heißt entweder eine konkrete schulbezogene Stellenausschreibung oder ein landesweiter Bedarf in einer beruflichen Fachrichtung.

Die Bewerbung für den Quereinstieg erfolgt über das Einstellungsverfahren zum Vorbereitungsdienst auf dem zentralen Karriereportal (online)20. Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen dauert 18 Monate und ist auch in Teilzeit möglich (dann verlängert sich die Dauer entsprechend). Abgeschlossen wird der Vorbereitungsdienst mit der Zweiten Staatsprüfung.

https://www.lehrer-in-mv.de/referendariat/quereinstieg

8.4.2 Seiteneinstieg in den Schuldienst

Für den Seiteneinstieg wird ein Hochschulabschluss benötigt, der sich mindestens einem Unterrichtsfach zuordnen lässt. Die Bewerbung erfolgt online über die zentrale Stellenbörse auf eine Ausschreibung einer Schule, jedoch nicht initiativ bei der Schule direkt ( https://stellen.lehrer-in-mv. de/lehrer). Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sich für die ausgeschriebene Stelle keine ausgebildeten Lehrkräfte bewerben.

Bei erfolgreicher Bewerbung erfolgt die Einstellung zunächst befristet für die Dauer eines Jahres. Während dieser Zeit muss an einer grundlegenden pädagogischen Qualifizierungsmaßnahme teilgenommen werden. Wird diese erfolgreich durchlaufen, kann man als Lehrkraft im Schuldienst des Landes entfristet werden. Für eine spätere Anerkennung einer Lehrbefähigung muss anschließend eine 3-jährige modularisierte Qualifizierungsreihe durchlaufen werden, die mit einer Prüfung endet.

Wenn beide Qualifizierungsmaßnahmen abgeschlossen sind und die weiteren notwendigen Bedingungen ebenfalls zutreffen, besteht die Möglichkeit, verbeamtet zu werden. Die Vergütung richtet sich nach der Entgeltordnung Lehrkräfte zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Die Zuordnung zu einer Entgeltgruppe erfolgt je nach nachgewiesenen Qualifikationen und Einsatz im Schuldienst.

https://www.lehrer-in-mv.de/lehrkraefte/seiteneinstieg

https://www.lehrer-in-mv.de/fileadmin/Bilder_und_Dokumente_AG/Dokumente/Dokumente_Lehrer/Informationsblatt_fuer_Lehrkraefte_im_Seiteneinstieg_2020-11-19.pdf

Für den Seiteneinstieg in Berufsbildende Schulen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

Für eine unbefristete Beschäftigung (kein Lehramt) an einer Berufsbildenden Schule wird ebenfalls ein Hochschulabschluss (Diplom, Magister, Staatsexamen, Bachelor oder Master) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit Berufserfahrung vorausgesetzt, deren fachliche Qualifikation sich auf mindestens ein Unterrichtsfach (berufliches Fach und/oder allgemeinbildendes Fach) zuordnen lässt. Die Bewerbung erfolgt auf eine ausgeschriebene Stelle online über die zentrale Stellenbörse. Wie beim Seiteneinstieg für Allgemeinbildende Schulen erfolgt die Einstellung zunächst befristet für die Dauer einer Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ) (i.d.R. ein Schuljahr), welche durch das Kompetenzzentrum Berufliche Schulen im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern durchgeführt wird. Nach der erfolgreichen Qualifizierung kann eine unbefristete Beschäftigung erfolgen. Die Zuordnung zu einer Entgeltgruppe erfolgt je nach nachgewiesenen Qualifikationen und dem Einsatz.

https://www.lehrer-in-mv.de/fileadmin/Bilder_und_Dokumente_AG/Dokumente/Dokumente_Lehrer/Informationsblatt_fuer_LKe_im_Seiteneinstieg_an_beruflichen_Schulen_in_MV.pdf

Um anschließend das Zweite Staatsexamen und damit das Lehramt an beruflichen Schulen zu erwerben, kann ein berufsbegleitender Vorbereitungsdienst (Dauer 18 Monate) angeschlossen werden. Voraussetzung dafür ist ein Hochschulabschluss, aus dem zwei Fächer oder Fachrichtungen des entsprechenden Lehramtes mit studierten und nachgewiesenen mindestens 100 Credit Points für die erste berufliche Fachrichtung und mindestens 60 CP für das Zweitfach bzw. die zweite berufliche Fachrichtung abgeleitet werden können. Des Weiteren muss die Grundlegende Pädagogische Qualifizierung (GPQ) durchlaufen und eine unbefristete Beschäftigung an einer Schule vorhanden sein.

Mit erfolgreichem Abschluss des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13 TV-L und bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen eine Verbeamtung und Besoldung gemäß Besoldungsgruppe A 13 des Landesbesoldungsgesetz M-V möglich.

https://www.lehrer-in-mv.de/fileadmin/Bilder_und_Dokumente_AG/Dokumente/Dokumente_Lehrer/Informationsblatt_fuer_LKe_im_Seiteneinstieg_an_beruflichen_Schulen_in_MV.pdf

8.4.3 Modulare Qualifizierung für berufliches Lehramt

Das Lehramt an beruflichen Schulen kann alternativ zum Vorbereitungsdienst auch durch die Teilnahme an einer Modularen Qualifizierungsreihe erworben werden. Die Voraussetzungen hierfür sind folgende:

  • ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als Lehrkraft beim Land Mecklenburg-Vorpommern
  • Erfüllung eines Mindestbeschäftigungszeitraums als Lehrkraft von fünf Jahren
  • Erfolgreiche Absolvierung der Modularen Qualifizierungsreihe.

Die modulare Qualifizierungsreihe findet außerhalb der Unterrichtszeit statt, hat 7 Module und erstreckt sich über zwei Schuljahre. Alle zwei Jahre wird ein neuer Kurs gebildet. Nach Abschluss der Modularen Qualifizierungsreihe erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13 TV-L. Bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist die Verbeamtung und Besoldung gemäß Besoldungsgruppe A 13 des Landesbesoldungsgesetz M-V möglich, vgl. § 2 Absatz 5 und 6 Lehrerbildungsgesetz M-V und Lehrbefähigungsanerkennungsverordnung (LehBAVO M-V).

8.4.4 Lehrbefähigung an berufsbildenden Schulen

Um lediglich eine Lehrbefähigung an berufsbildenden Schulen im Fach Informatik zu erhalten (kein Lehramt), gibt es zwei Wege:

  1. Voraussetzung für den Erwerb einer Lehrbefähigung für ein Fach/eine Fachrichtung (Kein Lehramt):
  • Hochschulabschluss mit nur einer ableitbaren Fachrichtung/ einem ableitbaren Fach:
  • ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als Lehrkraft beim Land Mecklenburg-Vorpommern
  • Erfüllung eines Mindestbeschäftigungszeitraums als Lehrkraft von sieben Jahren, wobei diese Fachrichtung mit einem Umfang von mindestens 6 Stunden pro Schuljahr in der gleichen Schulart im     gesamten Zeitraum unterrichtet wird.
  • Erfolgreiche Absolvierung der Modularen Qualifizierungsreihe

     2.  Ohne Hochschulabschluss mit einer ableitbaren Fachrichtung/ einem ableitbaren Fach: dafür mit abgeschlossener Berufsausbildung:

  • ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als Lehrkraft beim Land M-V
  • Erfüllung eines Mindestbeschäftigungszeitraums als Lehrkraft von zehn Jahren, wobei diese Fachrichtung mit einem Umfang von mindestens 6 Stunden pro Schuljahr in der gleichen Schulart im gesamten Zeitraum unterrichtet wird
  • Erfolgreiche Absolvierung der Modularen Qualifizierungsreihe

Die unbefristete Beschäftigung ist eine entscheidende Voraussetzung für die Teilnahme an der Modularisierte Qualifizierungsreihe. Neben der Erfüllung der Bewährungszeiten laut Lehrerbildungsgesetz stellt die berufsbegleitende Teilnahme an der modularisierten Qualifizierungsreihe eine wichtige Voraussetzung für eine spätere Anerkennung einer Lehrbefähigung dar, die nach drei Jahren mit einer Prüfung endet. Die Möglichkeit zur Verbeamtung besteht, wenn beides erfüllt ist und die weiteren notwendigen Bedingungen ebenfalls zutreffen.

8.4.5 Einstieg als Lehrkraft für Fachpraxis (nur berufsbildende Schulen)

Für die Bewerbung als Lehrkraft für Fachpraxis gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine gesonderten Voraussetzungen, außer einer abgeschlossenen fachspezifischen mindestens dreijährigen Berufsausbildung. Eine spezifische Ausbildung zur Lehrkraft für Fachpraxis gibt es derzeit nicht. Bei Einstellung erfolgt die Eingruppierung je nach vorhandener Eingangsqualifikation in die Entgeltgruppe 8 oder 9 TV-L. Für Berufsausbildung mit einem Meistertitel besteht keine Aufstiegsmöglichkeit. Die Einstellung als Lehrkraft für Fachpraxis an berufsbildenden Schulen erfolgt ohne weitere Ausbildung direkt mit 30 Stunden Unterrichtsverpflichtung.

https://www.gew.de/fileadmin/media/publikationen/hv/Berufliche_Bildung/202009-Arbeitsplatz-berufsbildende-Schulen.pdf


8.5 Vertretungslehrkräfte

Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiums mit einer Ersten oder einer Zweiten Staatsprüfung können sich auf entsprechende befristete Stellen als Vertretungslehrkräfte bewerben oder unter folgendem Kontakt beraten lassen:

Martin Heine, bewerbungen-lehrer@bm.mv-regierung.de, Tel. 0385 588 7287

Unter Umständen können sich auch Studiereden, die in einem Lehramtsstudium eingeschrieben sind, bewerben.

Die Vergütung als befristet eingestellte Vertretungslehrkraft erfolgt je nach persönlicher und fachlicher Qualifikation und nach dem Einsatz im Unterricht auf Grundlage tarifrechtlicher Regelungen (TV-L). https://www.lehrer-in-mv.de/lehrkraefte/vertretungslehrkraft

Darüber hinaus gibt es derzeit aufgrund des Lehrkräftemangels ein Modellprojekt, um auch unbefristete Stellen für Vertretungslehrer:innen zur Verfügung zu stellen.

Berufsbildende Schulen:

Vertretungslehrer:innen können an Berufsbildenden Schulen jederzeit eingestellt werden, um eine längerfristige Planung zu sichern. Stellen für Vertretungslehrkräfte können außerdem zu einem späteren Zeitpunkt in reguläre Stellen umgewandelt werden.

Allgemeinbildenden Schulen:

An allgemeinbildenden Schulen erhalten Vertretungslehrkräfte einen unbefristeten Vertrag und können, bei Erfüllung der Voraussetzungen, sofort ins Beamtenverhältnis übernommen werden.

Die Einstellung ist zunächst bei weiterführenden Schulen auf zwei bzw. an Grundschulen bis maximal drei Jahre begrenzt. Zu einem späteren Zeitpunkt können Stellen für Vertretungslehrkräfte in reguläre Stellen umgewandelt werden.

Die Vergütung erfolgt auch hier je nach persönlicher und fachlicher Qualifikation und dem Einsatz im Unterricht auf Grundlage tarifrechtlicher Regelungen (TV-L in Verbindung mit TV EntgO-L)

https://www.lehrer-in-mv.de/lehrkraefte/vertretungslehrkraft

 


8.6 Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

In Mecklenburg-Vorpommern ist ein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Lehrbefähigungen nicht zwingend erforderlich. Das bedeutet, dass Personen mit einer nach ausländischem Recht erworbenen Lehrerqualifikation, die als Unterrichtsfach bzw. berufliche oder sonderpädagogische Fachrichtung anerkannt ist, sich auf ausgeschriebene Stellen für Lehrkräfte bewerben können. Ein ausländischer Bildungsabschluss kann als sonstige Lehrbefähigung oder gleichwertiger Abschluss anerkannt werden, sofern für diesen nicht die Gleichwertigkeit mit einem Lehramt festgestellt wurde. Bewerbungen werden dann allerdings nachrangig nach solchen mit einer deutschen Lehrbefähigung behandelt. Vorausgesetzt für eine Bewerbung sind zwingend deutsche Sprachkenntnisse mit einem Zertifikat über Kenntnisse in Wort und Schrift auf dem Niveau C1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich auf ausgeschriebene Stellen unter https://stellen.lehrer-in-mv.de/lehrer.

 

Alternativ kann ein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit beim Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern, Referat 230 gestellt werden. Eine Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation für die Arbeit als Lehrer/in kann unter folgenden Voraussetzungen anerkannt werden:

  • der im Ausland erworbene Ausbildungsnachweis belegt die Befähigung, vergleichbare Tätigkeit nach Landesrecht von Mecklenburg-Vorpommern ausführen zu können,
  • die Antragstellerin kann eine entsprechende Berechtigung und die Befugnis für Tätigkeit belegen
  • es bestehen keine wesentlichen Unterschiede zwischen den nachgewiesenen Berufsqualifikationen und der Berufsbildung entsprechend des Landesrechtes von Mecklenburg-Vorpommern.

https://www.lehrer-in-mv.de/lehrkraefte/anerkennung-auslaendischer-lehramtsabschluesse

https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/


8.7 Kontakt für Nachfragen und Kontakt zu Informatiklehrkräften

Zum Lehramtsstudium in Rostock und Informatik in der Schule in MV allgemein:

lutz.hellmig@uni-rostock.de

 

GI-Fachgruppe der Informatische Bildung in Mecklenburg-Vorpommern:

https://fg-ibmv.gi.de/

 

Kontakt zum Schulministerium:

Tino Hempel

Fachreferent für Fach- und Unterrichtsentwicklung Informatik

Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung MV, Institut für Qualitätsentwicklung

Fachbereich 4: Zentrale Prüfungen, Fach- und Unterrichtsentwicklung, Rahmenplanarbeit

Kontakt: mail@tinohempel.de

Weiterführende Informationen:

https://www.lehrer-in-mv.de/lehrkraefte/seiteneinstieg


8.8 Die Maßnahmen in der Übersicht

In Tabelle 9 sind die oben beschriebenen Maßnahmen zusammengefasst dargestellt.