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11.1 Informatik-Unterricht an allgemeinbindenden Schulen in Rheinland-Pfalz

11.1.1 Sekundarbereich I

Der Wahlpflichtbereich an der Realschule plus hat einen Umfang von insgesamt vier Wochenstunden in den Jahrgangsstufen 5 und 6 und einen Umfang von 14 Wochenstunden in den Jahrgangsstufen 7 bis 10, wobei verbindliche informatische Inhalte zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus kann ein Wahlpflichtfach Informatik im Rahmen schuleigener Angebote im Umfang von insgesamt vier bis sechs Wochenstunden in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 angeboten werden. An der integrierten Gesamtschule und am Gymnasium mit neunjähriger Laufzeit kann in den Jahrgangsstufen 9 und 10 ein zwei- bis dreistündiges Wahlfach Informatik angeboten und belegt werden. Am Gymnasium mit achtjähriger Laufzeit kann in den Jahrgangsstufen 8 und 9 ein dreistündiges Wahlpflichtfach Informatik angeboten werden.

11.1.3 Fächer des besonderen Bedarfs

Das Fach Informatik ist in allen Schulformen ein Bedarfsfach. Prinzipiell besteht ein großer Bedarf an Lehrkräften im Bereich der Realschule plus. Für Einstellungen zum Schuljahr 2023/2024 an allgemeinbildenden Schulen wurden folgende Fächer als Bedarfsfächer ausgeschrieben:

Realschulen Plus:

Integrierte

Gesamtschulen:

Gymnasien:
Englisch, Französisch, Musik, PhysikMusik, Informatik, Physik, Bildende KunstBildende Kunst, Informatik, Chemie

11.1.2 Gymnasiale Oberstufe

In der Jahrgangsstufe 10 (Einführungsphase) des G8-Bildungsganges kann Informatik zweistündig als Grundkurs oder vierstündig als Leistungskurs angeboten und belegt werden. In der Jahrgangsstufe 11 (Einführungsphase) des G9-Bildungsganges kann Informatik dreistündig als Grundkurs oder fünfstündig als Leistungskurs angeboten und belegt werden. In der Qualifikationsphase (beider Bildungsgänge) kann Informatik grundsätzlich dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau (Grundkursfach) oder fünfstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungskursfach) angeboten und belegt werden. Dabei kann Informatik als Leistungsfach nur belegt werden, wenn in den beiden Schuljahren, die der gymnasialen Oberstufe unmittelbar vorausgehen, Informatik als Wahl- oder als Wahlpflichtfach belegt wurde.

Näheres im Informatik-Monitor.


Für Einstellungen an berufsbildenden Schulen gelten aktuell folgende Fächer als Bedarfsfächer (je nach Standort): Elektrotechnik, Informationstechnik, Pädagogik in Verbindung mit Psychologie, Agrarwirtschaft mit Schwerpunkt Garten- und Landschaftsbau, Pflege, Elektrotechnik, Labortechnik/Prozesstechnik, Schwerpunkt Chemietechnik, Ernährung / Lebensmitteltechnik, Farbtechnik, Raumgestaltung und Oberflächentechnik, Informationstechnik / Informatik. Generell besteht ein starker Bedarf an Berufsschullehrkräften im technischen Bereich.

bm.rlp.de/schule/lehrerinnen-und-lehrer/lehrerin-oder-lehrer-werden/seiten-und-quereinstieg/seiteneinstieg

bm.rlp.de/schule/lehrerinnen-und-lehrer/lehrerin-oder-lehrer-werden/seiten-und-quereinstieg/quereinstieg


11.2 Ausbildung grundständiger Informatik-Lehrkräfte

11.2.1 Studienorte

Ein Studium der Informatik als Unterrichtsfach ist in Rheinland-Pfalz an folgenden Standorten möglich:

  • Master of Education (Lehramt an Realschulen Plus): Technische Universität Kaiserslautern, Universität Koblenz-Landau, Universität Trier
  • Master of Education (Gymnasium): Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, Technische Universität Kaiserslautern, Universität Trier, Universität Koblenz-Landau
  • Master of Education (Lehramt Berufsbildende Schulen): Technische Universität Kaiserslautern, Universität Koblenz-Landau

cdn.studienwahl.de/production/bin/4c/f1/210508-G-Stuwa-Lehramtstabellen-RL-PFALZ-2021-4cf120deacf79c1739590953a6e2a212992703a7.pdf

Hinweis: Aufgrund der Hochschul-Strukturreform in Rheinland-Pfalz treten folgende Veränderungen der Universitäten zum 01.01.23 in Kraft: Die Uni KO-LD wird aufgelöst. Es wird eine Universität Koblenz geben und die TU KL wird mit dem Standort Landau vereint zur Westpfalzuniversität.

11.2.2 Mögliche Fächerkombinationen mit dem Fach Informatik

Allgemeinbildende Schulen: keine Einschränkungen.

Berufsbildende Schulen:

Die zu wählenden Fächer für das Lehramt an berufsbildenden Schulen sind

  1. ein berufliches Fach aus der Fächergruppe Bautechnik, Elektrotechnik, Holztechnik, Metalltechnik, Informationstechnik/Informatik, Wirtschaft, Pflege, Gesundheit und
  2. ein Fach aus der Fächergruppe Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Ethik, Französisch, Geografie, Informatik, Mathematik, Physik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Sozialkunde, Spanisch, Sport. Die Fächer Informationstechnik/Informatik (Satz 1 Nr. 1) und Informatik (Satz 1 Nr. 2) können nicht in Kombination gewählt werden.

landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-BaMaVRPV6P2

Studieren ohne Abitur:

mwg.rlp.de/themen/wissenschaft/studieren-in-rheinland-pfalz/hochschulzugang


11.3 Informatik als drittes Unterrichtsfach

In der Regel bieten alle für die Lehramtsausbildung zuständigen Universitäten das Studium eines dritten, bzw. eines Erweiterungsfaches an. Die Prüfung im Zertifikatsstudiengang dient dem Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung zur Erteilung von Unterricht in einem zusätzlichen Fach.

11.3.1 Schuldienstbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen

In Rheinland-Pfalz besteht für Lehrkräfte anderer Fächer die Möglichkeit zur Teilnahme an den Weiterbildungsmaßnahmen „Informatik für die Sekundarstufe I“ und „Informatik für die Sekundarstufe II“. Grundvoraussetzung für eine Zulassung ist die Befähigung (2. Staatsexamen) für das Lehramt. Die Weiterbildungslehrgänge für die Sekundarstufe II schließen mit der Prüfung zur Erlangung der Unterrichtserlaubnis Informatik ab.

Aktuell wird das Konzept der Weiterbildungslehrgänge im Hinblick auf veränderte Rahmenbedingungen angepasst. Die neuen Weiterbildungskonzepte sollen im Frühjahr 2023 starten.

informatik.bildung-rp.de/weiterbildung.html


11.4 Wege in den Schuldienst

Auch in Rheinland-Pfalz führen viele Wege in die Schule. Diese sind im Folgenden beschrieben und am Ende des Kapitels in Tabelle 12 zusammengefasst.

11.4.1 Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst

Bewerbungen für den Quereinstieg sind derzeit für das Lehramt für Förderschulen, für das Lehramt an Realschulen Plus und für das Lehramt an berufsbildenden Schulen möglich.

Der Quereinstieg ist nur möglich, wenn die vorhandenen Ausbildungsplätze nicht vollständig mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften für das entsprechende Lehramt besetzt werden können.

Beim Quereinstieg erfolgt die Einstellung in den Vorbereitungsdienst (Dauer 24 Monate) gemeinsam mit den Absolvent:innen der Ersten Staatsprüfung für das entsprechende Lehramt.

Voraussetzung für die Zulassung zum Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst an allgemeinbildenden Schulen ist ein Hochschulabschluss an einer Universität oder an einer vergleichbaren Hochschule (z.B. Diplom, Magister im Hauptfach, Master, 4-semestriger Master an einer Fachhochschule) in einem Bedarfsfach.

bm.rlp.de/fileadmin/09/01_Schule/Lehrerinnen_und_Lehrer/Dokumente/Quereinstieg/Quereinstieg_ABS_Juni_2023.pdf

Für das Lehramt an Gymnasien bestehen derzeit keine Bewerbungsmöglichkeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Absolvent:innen des gymnasialen Lehramts zum Vorbereitungsdienst an einem Studienseminar für BBS bewerben und dort also auch mit zwei allgemeinbildenden Fächern ausgebildet werden.

Voraussetzung zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst ist ein Hochschulabschluss an einer Universität oder an einer vergleichbaren Hochschule (z.B. Diplom, Magister im Hauptfach, Master, 4-semestriger Master an einer Fachhochschule) in einer beruflichen Fachrichtung mit Bedarf sowie allgemeinbildendes Zweitfach mit mindestens 40 SWS oder 60 ECTS ableitbar aus dem Studium sowie eine mindestens einjährige Berufspraxis.

Nach Ablegen der Zweiten Staatsprüfung kann die Einstellung in den Schuldienst des Landes Rheinland-Pfalz (in der Regel im Beamtenverhältnis) erfolgen.

bm.rlp.de/fileadmin/09/01_Schule/Lehrerinnen_und_Lehrer/Dokumente/Quereinstieg/Quereinstieg_ABS_April_2023.pdf

bm.rlp.de/fileadmin/09/Publikationen/Publikationen_2022/22-05-12_Flyer-6-seitig_DINlang_Web.pdf

11.4.2 Seiteneinstieg in den Schuldienst

Bewerbungen für einen Seiteneinstieg sind vorrangig für berufsbildende Schulen, teilweise auch für allgemeinbildende Schulen in bestimmten Bedarfsfächern möglich. Beim Seiteneinstieg erfolgt die Einstellung in den Schuldienst direkt. Die Bewerbung erfolgt zentral über ein online Bewerbungsverfahren (secure2.bildung-rp.de/SE/se_bewStart.asp). Vorausgesetzt wird ein Hochschulabschluss in einem schulischen Bedarfsfach (Diplom, Magister im Hauptfach, Master einer Universität oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss) sowie in der Regel zusätzlich in einem zweiten Lehramtsfach (Vordiplom oder Zwischenprüfung oder Bachelor oder vergleichbare Leistungen (Nachweis von ca. 40 Semesterwochenstunden oder 60 Leistungspunkten). Neben der Beschäftigung wird eine 24-monate Pädagogische Zusatzausbildung28 durchlaufen. Bei erfolgreichem Abschluss der pädagogischen Zusatzausbildung erfolgt die unbefristete Übernahme in den Schuldienst.

bm.rlp.de/schule/lehrerinnen-und-lehrer/lehrerin-oder-lehrer-werden/seiten-und-quereinstieg/seiteneinstieg

11.4.3 Fachlehrkräfte an berufsbildenden Schulen

Als Fachlehrkraft an berufsbildenden Schulen kann eingestellt werden, wer ein Hochschulstudium mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss sowie eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit außerhalb des Schuldienstes vorweisen kann. Anschließend muss eine berufsbegleitende pädagogische Ausbildung zur Fachlehrkraft (24 Monate) absolviert werden. Sie wird vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur -Landesprüfungsamt für das Lehramt an Schulen – geleitet und schließt mit der pädagogischen Prüfung für das Lehramt des:r Fachlehrer:in Berufsbildenden Schulen ab. Die Beschäftigung erfolgt während der Ausbildungszeit als Lehrkraft im Beschäftigungsverhältnis (Entgeltgruppe 10). Nach der Ausbildung erfolgt die Eingruppierung in der Laufbahn des gehobenen Dienstes als Beamte in der Besoldungsgruppe A 11 Landesbesoldungsordnung. Nach Ablauf der Probezeit und entsprechender Bewährung als Fachlehrkraft ist eine Einstufung in Besoldungsgruppe A 12 möglich.

add.rlp.de/themen/schule-und-bildung/lehrkraefte/fachlehrer

11.4.4 Lehrkräfte für Fachpraxis an berufsbildenden Schulen

Zulassungen zur pädagogischen Ausbildung für das Lehramt der Lehrkraft für Fachpraxis an Berufsbildenden Schulen können unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine für die als Lehrkraft für Fachpraxis angestrebte berufliche Fachrichtung geeignete Fachschulausbildung oder
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine für die als Lehrkraft für Fachpraxis angestrebte berufliche Fachrichtung geeignete bestandene Meisterprüfung oder
  • eine gleichwertige mit einer Prüfung abgeschlossene Ausbildung mit anschließender mindestens zweijähriger hauptberuflicher Tätigkeit außerhalb des Schuldienstes

Die Ausbildung (Pädagogische Ausbildung) zur Lehrkraft für Fachpraxis an Berufsbildenden Schulen dauert achtzehn Monate. Sie wird vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur - Landesprüfungsamt für das Lehramt an Schulen – geleitet und schließt mit der pädagogischen Prüfung für das Lehramt der Lehrkraft für Fachpraxis an Berufsbildenden Schulen ab.

Die Beschäftigung während der Ausbildungszeit erfolgt als Lehrkraft im Beschäftigungsverhältnis (Entgeltgruppe 9), fertige Lehrkräfte für Fachpraxis werden in der Laufbahn des gehobenen Dienstes als Beamte in Besoldungsgruppe A 10 Landesbesoldungsordnung eingestuft.

https://add.rlp.de/fileadmin/add/Abteilung_3/Personalgewinnung/Fachlehrer_in_Bewerbungsinformationen.pdf

https://add.rlp.de/fileadmin/add/Abteilung_3/Personalgewinnung/Lehrer_in_fuer_Fachpraxis_Bewerbungsinformationen.pdf


11.5 Vertretungslehrkräfte

In Rheinland-Pfalz können sich in erster Linie Personen mit abgeschlossenem 2. Staatsexamen für ein Lehramt derselben oder einer anderen Schulart sowie Personen mit abgeschlossenem Lehramtsstudium (1. Staatsexamen, Master) für ein Lehramt derselben oder einer anderen Schulart, jedoch auch Studierende, die aktuell in einem Lehramtsstudium eingeschrieben sind, als Vertretungslehrkraft bewerben. Die Bewerbung erfolgt über das online Bewerbungsportal: secure2.bildung-rp.de/BEWVV/fe/ctrl_startseite.asp

https://add.rlp.de/themen/schule-und-bildung/lehrkraefte/lehrereinstellungsverfahren-listenverfahren


11.6 Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Lehrkräfte mit im Ausland erworbenen Lehramtsqualifikationen benötigen für die Bewerbung für den Schuldienst in Rheinland-Pfalz die Anerkennung/ Feststellung der Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung beim Ministerium für Bildung in Mainz.

Es gelten unterschiedliche Bedingungen für Qualifikationen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, zurzeit Island, Norwegen, Liechtenstein) oder einem durch Abkommen gleichgestellten Staat (zurzeit Schweiz) erworben wurden sowie solchen, die in einem anderen Staat erworben wurden. Die wesentlichen Unterschiede werden in jedem Einzelfall ermittelt und im Bescheid festgelegt. Festgestellte Defizite können durch eine Ausgleichsmaßnahme (durch einen Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung) kompensiert werden.

bm.rlp.de/schule/lehrerinnen-und-lehrer/lehrerin-oder-lehrer-werden/auslaendische-lehramtsqualifikation


11.7 Kontakt zu Informatik-Lehrkräften

Die GI-Fachgruppe 'Hessische und Rheinland-Pfälzische Informatiklehrkräfte': https://fg-hrpi.gi.de/

Weiterführende Informationen

bm.rlp.de/schule/lehrerinnen-und-lehrer/lehrerin-oder-lehrer-werden

bm.rlp.de/schule/lehrerinnen-und-lehrer/lehrerin-oder-lehrer-werden/seiten-und-quereinstieg


11.8 Die Maßnahmen in der Übersicht

In Tabelle 12 sind die oben beschriebenen Maßnahmen zusammengefasst dargestellt.