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13.1 Informatik-Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Sachsen

In Sachsen wird das Schulfach Informatik seit 1992 in unterschiedlicher Ausprägung an allen Schularten im Pflichtbereich unterrichtet. Seit der Lehrplanreform (2004) gibt es das Pflichtfach Informatik mit einer Wochenstunde in den Klassenstufen 7 bis 10 für alle Schülerinnen und Schüler.

Zur Vorbereitung auf den Informatikunterricht und der Nutzung digitaler Werkzeuge im Unterricht dient ein Fach „Technik/Computer“, das in den Klassenstufen 5 und 6 einstündig (an Oberschulen in Klassenstufe 5 zweistündig) unterrichtet wird. Dabei sind informatische Inhalte in den zugehörigen Lehrplänen explizit fixiert.

In der Qualifikationsphase (in Gymnasien Klasse (10) 11/12) kann Informatik zweistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau (Grundkursfach) angeboten werden. Hinsichtlich der Belegungsverpflichtungen kann die Informatik eine der drei geforderten Naturwissenschaften sein.

Mit dem Schuljahr 2023/24 beginnen an ausgewählten Schulen (M.I.T.-Schulen), die bereits im Sekundarbereich I einen erweiterten Unterricht absolviert hatten, ein Leistungskurs Informatik auf erhöhtem Anforderungsniveau (fünfstündig).

In den Letzten Jahren wurde für das Fach Informatik aller Schularten in guter Kooperation mit der Fachgruppe „IBiSaTh“ der GI e.V. ein neuer Lehrplan erarbeitet. Pandemiebedingt erfolgt die Einführung ab der Klassenstufe 7 im Schuljahr 2022/23 und für die Oberstufe im Schuljahr 2023/24. Für den Beginn der Leistungskurse wurden an den jeweiligen Schulen bereits jetzt Anpassungen vorgenommen.

Näheres im Informatik-Monitor.

13.1.1 Fächer des besonderen Bedarfs

In allen Schularten in Sachsen (Oberschule, Gymnasium, Berufliche Schule) gehört das verpflichtende Schulfach Informatik zu den Fächern mit einem erhöhten Einstellungsbedarf. Es wird deshalb angestrebt, die Immatrikulationszahlen für das Direktstudium auf einem hohen Niveau zu halten und die berufsqualifizierende Weiterbildung für das Fach Informatik stabil fortzuführen.

Zusätzlich Informationen finden sich unter:

www.lehrerbildung.sachsen.de/13198.htm

www.lehrerbildung.sachsen.de/download/Lwis-Prognose-Lehrerbedarf.pdf


13.2 Ausbildung grundständiger Informatiklehrkräfte

13.2.1 Studienorte

Ein Studium der Informatik als Unterrichtsfach (Staatsexamen) ist in Sachsen an folgenden Standorten möglich:

 

An der Universität Chemnitz kann nur das Lehramt an Grundschulen studiert werden, also nicht Informatik. In Sachsen wird für diese Schulart das Fach Informatik nicht angeboten. Eine Besonderheit in Sachsen ist, dass Informatik auch als Fach an Förderschulen existiert und deshalb auch im Lehramtstudium Sonderpädagogik verankert ist.

www.uni-leipzig.de/studium/vor-dem-studium/studienangebot/studiengang/course/show/informatik-lehramt-sonderpaedagogik

Im Bereich der beruflichen Schulen gibt es an der TU Dresden zwei durch Projekte getragene Studienoptionen im technischen Lehramt:

Der Bachelor-Studiengang Ingenieurpädagogik an der Westsächsischen Hochschule Zwickau verbindet ein Ingenieurstudium mit Elementen der klassischen Lehramtsausbildung und bietet die Möglichkeit, nach dem Bachelor-Abschluss in Zwickau direkt ins 7. Semester des Lehramtsstudiums an der TU Dresden einzusteigen. Dort kann das Staatsexamen für berufsbildende Schulen abgelegt werden, womit das Studium gleichzeitig für einen Einstieg in das Lehramt als auch für eine Tätigkeit als Ingenieur:in qualifiziert. Der Studiengang wird im Rahmen des OptLA-Projektes des Sächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) angeboten:

https://tu-dresden.de/gsw/ew/studienoptionen-technisches-lehramt/optla

 

Für Studierende im Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen ohne Berufsausbildung und mit nur geringen berufspraktischen Erfahrungen gibt es an der TU Dresden die Möglichkeit, innerhalb des Studiums in gewerblich-technischen Fachrichtungen ein 12-monatiges Praktikum mit abschließendem IHK-Berufsabschluss zu absolvieren. Die Regelstudienzeit des Lehramtsstudium erhöht sich dabei auf 12 Semester. Das Studium wird innerhalb des KAtLA-Projektes organisiert:

https://tu-dresden.de/gsw/ew/studienoptionen-technisches-lehramt/startseite/katla

 

Das universitäre Studium schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab. Diese ist zugleich Voraussetzung zur Bewerbung für den anschließenden Vorbereitungsdienst. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind in der Lehramtsprüfungsordnung (LAPO I) geregelt:

lehrkräftebildung.sachsen.de/zweite-phase-3986.html

13.2.2 Mögliche Fachkombinationen mit Informatik

Zu beachten ist, dass die LAPO I in Sachsen auch regelt, welche Fachkombinationen im Lehramt möglich sind. Informatik ist fest in die zweite Fächergruppe eingeordnet und kann mit allen Fächern der ersten Fächergruppe studiert werden, sofern die jeweilige Universität diese Fächer anbietet. Zusätzlich gelten Sonderbedingungen.

Das sind in Oberschulen (§ 43): Biologie, Deutsch, Englisch, Geografie, Mathematik, Physik, Sorbisch und Sport. Zusätzlich kann das Fach Informatik mit Ethik/Philosophie, Geschichte, Kunst, Musik oder Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales ebenfalls studiert werden.

In den Gymnasien (§ 70) sind das: Biologie, Deutsch, Englisch, Französisch, Geografie, Latein, Mathematik, Physik, Sorbisch, Spanisch und Sport. Zusätzlich kann das Fach Informatik mit den Fächern Chemie, Ethik/Philosophie, Geschichte, Kunst oder Musik auch studiert werden.

In den berufsbildenden Schulen (§ 100) kann neben der beruflichen Fachrichtung ein Fach aus der Allgemeinbildung gewählt werden.

Auch im Lehramt Sonderpädagogik kann die Informatik als Fach (§ 117) gewählt werden. Der Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung kann nicht mit den Fächern Chemie, Informatik und Physik kombiniert werden.

Studieren ohne Abitur:

www.studieren-ohne-abitur.de/web/laender/sachsen/


13.3 Informatik als drittes Unterrichtsfach

Für das Fach Informatik als drittes Fach kann (§§43/44; 70/71; 100/101; 117/118) auch eine Erweiterungsprüfung abgelegt werden.

13.3.1 Schuldienstbegleitende Qualifizierung von Lehrkräften im Fach Informatik

Die berufsbegleitende Qualifizierung für Lehrkräfte für das Fach Informatik stellt auch eine besondere Form des Seiteneinstiegs dar. Die zweijährige Weiterbildungsphase findet parallel zur schulischen Tätigkeit der Teilnehmenden statt. Die Lehrer-Qualifizierungsordnung (QualiVO Lehrer30) bildet die gesetzliche Grundlage der Ausbildung. Eine Weiterbildungsmaßnahme ist die Qualifizierung von Lehrkräften im Fach Informatik an weiterführenden Schulen, welche die Ausbildung im Fach Informatik sowie dessen Fachdidaktik für die Lehrämter Förderschule, Oberschule, Gymnasium bzw. berufsbildende Schulen umfasst.

tu-dresden.de/zlsb/fort-weiterbildung/Seiteneinstieg/schularten-und-faecher-1/informatik

(Entwurf: W. Spalteholz, TU Dresden)

 

Die Ordnung zur Organisation und Durchführung von Ausbildung und Prüfungen im Rahmen der berufsbegleitenden wissenschaftlichen Qualifizierung für Lehrkräfte im Freistaat Sachsen im Fach Informatik an weiterführenden Schulen ist hier zum Download:

www.verw.tu-dresden.de/Amtbek/PDF-Dateien/2021-04/11_poI19.03.2021.pdf


13.4 Wege in den Schuldienst ohne grundständiges Lehramtsstudium

In Sachsen führen viele Wege in die Schule. Diese sind im Folgenden beschrieben und anschließend in Tabelle 14 am Ende dieses Abschnitts zusammengefasst.

In Sachsen können verschiedene Fächer, darunter auch das Fach Informatik von Personen mit einem nicht lehramtsbezogenen Hochschulabschluss (z. B. Bachelor und Master/Vordiplom und Diplom) als Unterrichtsfach parallel zum Schuldienst nachstudiert werden. Entsprechend der Regelungen der LAPO I und den ergänzenden Vereinbarungen mit den Universitäten wird das Fach Informatik nur an der TU Dresden angeboten. Die Anforderungen an diesen sog. Seiteneinstieg basieren auf der Ordnung zur berufsbegleitenden wissenschaftlichen Qualifizierung (vgl. unter 2.). Genaueres zur TU Dresden unter:

tu-dresden.de/zlsb/fort-weiterbildung/Seiteneinstieg

Die Bewerbung erfolgt für den jeweiligen Zeitraum online über ein Portal des sächsischen Kultusministeriums:

antragsmanagement2.sachsen.de/ams/bewerbungsportal

In einer Übersicht sind detailliert Hinweise zur Bewerbung zusammengestellt. Anhand dieser Hinweise ist eine Einordnung der persönlichen Voraussetzungen für die Bewerbung zur Aufnahme in das Programm des Seiteneinstiegs recht gut möglich:

https://antragsmanagement2.sachsen.de/page.xhtml?view=/bewerbungsportal/hinweise.xhtml

Auch als FAQ:

antragsmanagement2.sachsen.de/ams/bewerbungsportal/hilfe

 

Nach der Antragstellung wird individuell geprüft, ob fachlich Voraussetzungen / nachgewiesene Qualifikationen für den Seiteneinstieg anerkannt werden können. Grundlage für die Bewertung stellt die LAPO I dar. Für eine Fachanerkennung müssen Inhalt und Umfang der bereits erbrachten Studienleistungen im Wesentlichen mit den Anforderungen der LAPO I im jeweiligen Fach der entsprechenden Schulart übereinstimmen. Damit ergeben sich in der Regel Studienprogramme, die flexibel auf die Teilnehmenden abgestimmt sind. Auch Personen mit ausländischen Studienabschlüssen können die Zulassung zu dieser Maßnahme beantragen. Dafür sind beglaubigte deutsche Übersetzungen sowie Sprachnachweise der deutschen Sprache, der mindestens dem Niveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht, einzureichen.

Die wissenschaftliche Qualifizierung findet für das Fach Informatik berufsbegleitend an der TU Dresden statt. Im Zentrum dieser Qualifizierung steht der Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Fachwissenschaft und der Fachdidaktik im Fach Informatik.

Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst wird in der Regel in zwölf Monaten durchlaufen. Während dieser Ausbildung erfolgen die Lehrveranstaltungen für das Fach Informatik an einem Tag pro Woche an der Lehrerausbildungsstätte in Dresden. An den restlichen vier Tagen wird eigenverantwortlicher Unterricht an der Einsatzschule erteilt. Den Abschluss des Vorbereitungsdienstes stellt die 2. Staatsprüfung dar.

www.lehrerbildung.sachsen.de/15764.htm

Das Staatsministerium für Kultus des Freistaates Sachsen stellt bisher als einziges Bundesland eine ausführliche Darstellung bereit, welche Wege im Seiteneinstieg für welche Ausgangsqualifikation zu durchlaufen sind, vgl. Abb. 3.


13.5 Vertretungslehrkräfte

Um Unterrichtsausfall zu verringern, werden kurzfristig externe Vertretungslehrkräfte eingestellt. Dabei können sich folgende Personengruppen sich neben grundständig ausgebildeten Lehrkräften auf befristete Stellen bewerben:

  • Bewerber:innen mit einem unvollständigen lehramtsbezogenen Abschluss (z.B. auch ausländische, in Deutschland nicht anerkannte lehramtsbezogene Abschlüsse, sofern Sprachkenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf Niveau C1 nachgewiesen werden)
  • Bewerber:innen ohne Lehrbefähigung mit einem anderen Hochschulabschluss, aus dem eine Fachzuordnung bzw. die Relevanz zu einem Unterrichtsfach abgeleitet werden kann
  • Lehramtsstudierende mindestens mit abgeschlossenem Blockpraktikum B und SPÜ
  • Bewerber:innen mit spezifischer Ausbildung ausschließlich für die fachpraktische Ausbildung in Berufsbildenden Schulen

Bewerbungen erfolgen direkt an eine Schule oder einen der Standorte des Sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung. Sind ein entsprechender Bedarf und verfügbare finanzielle Mittel vorhanden, erhalten Vertretungslehrkräften einen befristeten Arbeitsvertrag.

Die Stellenangebote werden ständig online veröffentlicht:

www.smk.sachsen.de/stellenangebote.html


13.6 Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Die Anerkennung und Bewertung von ausländischen Lehrerqualifikationen mit den vorgesehenen Formularen kann beim Landesamt für Schule und Bildung beantragt werden. Dazu sind beglaubigte deut­sche Übersetzungen sowie Sprachnachweise der deutschen Sprache, der mindestens dem Niveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht, einzureichen.

www.schule.sachsen.de/622.htm

Die Anerkennungsberatung erfolgt u.a. bei der Informations- und Beratungsstelle Arbeitsmarkt Sachsen (IBAS) oder direkt beim Landesamt für Schule und Bildung, Standort Dresden, Großenhainer Straße 92, 01127 Dresden.

amt24.sachsen.de/web/guest/leistung/-/sbw/Lehrerinnen+und+Lehrer+Ausland+Anerkennung+beantragen-6000857-leistung-0


13.7 Kontakt für Nachfragen und zu Informatiklehrkräften

Für weitere Informationen können neben den oben angegebenen Verweisen auch die folgenden Adressen gut genutzt werden.

www.lehrerbildung.sachsen.de/lehrerwerden.htm

Zentren für Lehrerbildung der sächsischen Universitäten:

www.zls.uni-leipzig.de

Prüfungsämter in den Regionen:

lehrkräftebildung.sachsen.de/hinweise-zum-pruefungsablauf-4048.html

GI-Fachgruppe „Informatische Bildung in Sachsen und Thüringen“ (IBiSaTh):

fg-ibisath.gi.de  oder  info@ibisath.info


13.8 Die Maßnahmen in der Übersicht

In Tabelle 14 sind die oben beschriebenen Maßnahmen zusammengefasst dargestellt.