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6.1 Informatik-Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Hamburg

6.1.1 Sekundarbereich I

An Hamburger Stadtteilschulen kann im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts im Umfang von insgesamt 14 Wochenstunden in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 ein Wahlpflichtfach Informatik angeboten werden. Falls Informatik angeboten wird, geschieht dies in der Regel zweistündig in mehreren Jahrgangsstufen.

Am Gymnasium kann im Rahmen des Kontingents für Wahlpflichtunterricht im Umfang von insgesamt sechs Wochenstunden in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 ein Wahlpflichtfach Informatik angeboten werden. Je nach Schulprofil findet Informatikunterricht in unterschiedlichem Umfang statt.

6.1.2 Gymnasiale Oberstufe

An der Stadtteilschule kann in Jahrgangsstufe 11 (Einführungsphase) das Wahlpflichtfach Informatik im Rahmen des Kontingents für den Wahlpflichtbereich im Umfang von insgesamt zwei bis vier Wochenstunden angeboten werden. In der Qualifikationsphase kann an der Stadtteilschule und am Gymnasium Informatik zweistündig im Wahlpflichtbereich auf grundlegendem Niveau oder in einem entsprechenden Profilbereich als mindestens vierstündiges profilgebendes Fach auf erhöhtem Anforderungsniveau bzw. als zweistündiges profilbegleitendes Fach auf grundlegendem Anforderungsniveau angeboten und belegt werden.

Näheres im Informatik-Monitor.

6.1.3 Fächer des besonderes Bedarfs

Für eine Einstellung zum 01.08.2022 ist eine Bewerbung für den Quereinstieg nur für folgende Fächer/ Fachrichtungen/Förderschwerpunkte und Schulformen möglich:

https://www.hamburg.de/bsb/bewerbungen-online/64710/einstellungschancen/

Lehramt an Gymnasien:

Physik, Informatik, Mathematik, Chemie, Musik, Theater/Darstellendes Spiel und Kunst

 

Lehramt an der Primar- und Sekundarstufe I:

Physik, Informatik, Mathematik, Chemie, Musik und Theater/Darstellendes Spiel

Lehramt an Beruflichen Schulen:

Elektrotechnik und Sozialpädagogik

 

6.2 Ausbildung grundständiger Informatik-Lehrkräfte

Ein Studium der Informatik als Unterrichtsfach ist in Hamburg in den Studiengängen Lehramt für die Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien), Lehramt an Beruflichen Schulen oder Lehramt an Sonderschulen mit Profilbildung Sekundarstufe möglich. Die Hamburger Lehramtsstudiengänge werden von der Universität Hamburg mit dem Teilstudiengang Erziehungswissenschaft an der Fakultät für Erziehungswissenschaft sowie je nach Fächern an den weiteren Fakultäten oder an anderen Hamburger Hochschulen (der Technischen Universität Hamburg, der Hochschule für Musik und Theater Hamburg, der Hochschule für bildende Künste Hamburg und der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg) angeboten.

Ein Lehramtsstudium mit dem Fach Informatik schließt für allgemeinbildende Schulen (Lehramt für die Sekundarstufe I und II an Stadtteilschulen oder Gymnasien) sowie für die Berufsbildenden Schulen (mit dem Fach Berufliche Informatik) mit dem Abschluss Master of Education des studierten Lehramtes ab.

www.inf.uni-hamburg.de/studies/master/teach1.html

www.zlh-hamburg.de/studien-und-berufswahl/lehramtsstudiengaenge.html

6.2.1 Mögliche Fächerkombinationen mit dem Fach Informatik

In Hamburg ist Informatik als Fach im Lehramt für die Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) mit allen anderen möglichen Fächern kombinierbar. 

www.zlh-hamburg.de/studien-und-berufswahl/faecherkombinationen-im-lehramt/faecherkombinationen-lasek-2024-02-09.pdf

Das allgemeinbildende Fach Berufliche Informatik ist mit allen beruflichen Fachrichtungen kombinierbar.

www.zlh-hamburg.de/studien-und-berufswahl/faecherkombinationen-im-lehramt/faecherkombinationen-lab-2024-02-09.pdf

6.3 Informatik als drittes Unterrichtsfach

Das Studium eines dritten Faches im Sinne eines Erweiterungsstudiengangs ist an der Universität Hamburg laut Auskunft des Studienbüros Informatik12 nicht möglich. Wer das Lehramt für ein weiteres Fach erreichen möchte, kann dies über ein Zweitstudium, also die Immatrikulation im zusätzlichen Fach mit einem bereits studierten Fach, realisieren. Leistungen in Erziehungswissenschaft und dem Fach, das bereits studiert wurde, können anerkannt werden, so dass nur die fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Anteile im neuen Fach studiert werden müssen. Das Land Hamburg bietet jedoch schuldienstbegleitende Maßnahmen an. 

6.3.1 Schuldienstbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen

Der Arbeitsbereich Informatik des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung bietet Qualifizierungsreihen für Lehrkräfte, die nicht Informatik studiert haben, sondern sich in diesem Bereich weiter qualifizieren und zusätzlich das Fach Informatik unterrichten möchten, an. Dazu gehören ein zweijähriger Qualifizierungskurs für die Sek I und ein zweijähriger Qualifizierungskurs für die Sek II. Die Qualifizierung geht über 2 Jahre und hat 20 Termine a 3 Stunden pro Schuljahr. Ein Zertifikat bescheinigt abschließend die erfolgreiche Teilnahme an der Qualifizierung.

li.hamburg.de/fortbildung/faecher-lernbereiche/mint/informatik

www.informatik-hamburg.de/pmwiki.php/Main/HomePage


6.4 Wege in den Schuldienst ohne grundständiges Lehramtsstudium

In Hamburg führen viele Wege in die Schule. Diese sind im Folgenden beschrieben und anschließend in Tabelle 7 am Ende des Kapitels zusammengefasst.

6.4.1 Aufbauqualifikation Lehramt an Berufsbildenden Schulen

Die Fächer Elektrotechnik-Informationstechnik sowie Metalltechnik können auch im Rahmen einer Aufbauqualifikation Lehramt an Berufsbildenden Schulen studiert werden, wenn ein fachlich einschlägiges Bachelorstudium vorliegt. Das Studium umfasst dann Elemente der Erziehungswissenschaft, der beruflichen Fachrichtung, schulpraktische Studien und die Masterarbeit. Das Studium richtet sich in erster Linie an Ingenieurinnen und Ingenieure im gewerblich-technischen Bereich mit einem Bachelor-, Master- oder Diplomabschluss, die sich im Bereich der beruflichen Bildung mit einem Masterabschluss weiterbilden wollen. Voraussetzungen sind:

  • ein Abschluss in einem einschlägigen Bachelorstudiengang (Fachrichtung Elektrotechnik-Informationstechnik oder Metalltechnik)
  • eine auf die berufliche Fachrichtung bezogene Berufsausbildung oder mindestens zwölfmonatige fachpraktische Tätigkeit
  • ein Nachweis über die Teilnahme an einem anonymen Selbsttest.

Nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiengangs erhalten die Studierenden den Master of Education (M.Ed.). Für den anschließenden Zugang zum Vorbereitungsdienst in Hamburg werden ergänzend zum Abschluss des Aufbau-Masterstudiums Studienleistungen in einem Unterrichtsfach (z.B. Mathematik, Physik, Informatik, BWL, Automatisierungstechnik) gefordert. Diese können entweder mit bisherigen Studienleistungen nachgewiesen werden oder im Bereich der Informatik an der TUHHdurch ein entsprechendes Studienangebot durch Zertifikate nachstudiert werden.

Der Vorbereitungsdienst wird mit dem Zweites Staatsexamen abgeschlossen und man erhält damit eine bundesweit anerkannte Lehrbefähigung für alle Schulformen des berufsbildenden Schulwesens.

www.zlh-hamburg.de/studien-und-berufswahl/lehramtsstudiengaenge.html

www.quereinstieg.berufsschullehramt.de

6.4.2 Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst

Voraussetzungen zur Bewerbung für einen Quereinstieg zum Vorbereitungsdienst in Hamburg sind die folgenden:

  • Ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss einer Universität (Diplom/Magister/Master) oder einer Fachhochschule (hier nur Master) in einem sogenannten Mangelfach oder in einer dringend benötigten beruflichen Fachrichtung
  • Aus dem Studium müssen je nach Lehramt zwei allgemeinbildende Unterrichtsfächer (Gymnasium, Sekundarstufe I), oder eine berufliche Fachrichtung und ein allgemeinbildendes Unterrichtsfach (Berufsbildende Schulen) generierbar sein, welche für den Hamburger Schuldienst ausgebildet werden
  • Nachweise (Arbeitszeugnisse) über Unterrichtserfahrung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule

→ nur für den Bereich der Beruflichen Schulen:

  • falls vorhanden einschlägiges Berufsausbildungszeugnis
  • einschlägige Berufserfahrung ist wünschenswert

Für das Bewerbungsverfahren zum Vorbereitungsdienst für Berufsbildende Schulen findet neben einer rechtlichen und inhaltlich-formalen Prüfung auch eine eignungsbezogene Überprüfung im Rahmen einer Kontaktwoche an einer ausgewählten Berufsschule statt. Nach einem erfolgreichen Bewerbungsverfahren erfolgt die Zulassung zum Vorbereitungsdienst.

Die Ausbildung erfolgt im Rahmen des regulären 18-monatigen Vorbereitungsdienstes. Für die Ableistung dieses Vorbereitungsdienstes gelten die gleichen Vorschriften und Bedingungen wie für die Bewerberinnen und Bewerber, die auf Lehramt studiert haben.

Bei erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes wird das Zweite Staatsexamen für ein Lehramt erworben. Anschließend besteht die Möglichkeit der Übernahme in den Schuldienst, ggf. mit Verbeamtung.

Weitere Informationen zum Quereinstieg erteilt Frau Michaela Töde unter der Telefonnummer 040/42863-2786 oder per E-Mail unter Nennung des Betreffs „Nachfragen“ an das Funktionspostfach: Quereinstieg@bsb.hamburg.de

https://www.zlh-hamburg.de/vorbereitungsdienst-und-schuldienst/vorbereitungsdienst.html

6.4.3 Direkt- bzw. Seiteneinstieg in den Schuldienst

Ein Direkt- oder Seiteneinstieg als Lehrkraft in eine berufsbildende Schule in Hamburg ist nur in besonders dringlichen oder spezifischen Bedarfssituationen in den Schulen und nur für Fächer möglich, für die es kein reguläres Lehramtsstudium gibt (z.B. Orthopädiemechanik, Augenoptik etc.). Des Weiteren muss eine mindestens fünfjährige, fachlich passende Berufserfahrung sowie auch zwingend grundlegende pädagogische/didaktische Erfahrungen vorhanden sein.

https://hibb.hamburg.de/wp-content/uploads/sites/33/2017/01/FAQ-Lehrerausbildung-Frage-4.pdf

6.4.4 Einstieg als Lehrkraft für Fachpraxis (nur berufsbildende Schulen)

Lehrkräfte ohne abgeschlossenes Studium aber mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (als Techniker:in bzw. Meister:in), können sich als Lehrkräfte für Fachpraxis an berufsbildenden Schulen bewerben. In der Regel erfolgt eine berufsbegleitende Ausbildung als Lehrer:innen für Fachpraxis. Die Eingruppierung erfolgt in der Tarifgruppe A10 oder A11 (für Fachleiter:innen).

hibb.hamburg.de/ueber-uns/das-hibb-als-arbeitgeber/faq-wege-zur-lehrkraft-in-berufsbildenden-schulen/

www.gew.de/fileadmin/media/publikationen/hv/Berufliche_Bildung/202009-Arbeitsplatz-berufsbildende-Schulen.pdf


6.5 Vertretungslehrkräfte

In Hamburg kann sich als Lehrkraft für eine befristete Beschäftigung bewerben, wer entweder

  • eine abgeschlossene Lehrausbildung oder
  • ein erstes Staatsexamen oder
  • eine vergleichbare Qualifikation

vorweisen kann. Anstellungen auf Vertretungsbasis stellen somit auch für Personen ohne Zweites Staatsexamen eine Möglichkeit dar, Unterrichtserfahrung zu sammeln. Eingestellt werden Vertretungslehrkräfte das ganze Jahr über, wobei der Bedarf direkt nach den Sommerferien und in den Monaten November bis Februar besonders hoch ist.

Bewerbungen erfolgen entweder direkt auf eine ausgeschriebene Stelle an einer Schule oder über ein zentrales Verfahren, wo eine Bewerbung hinterlegt wird, auf die sich suchenden Schulen hin melden können:

https://serviceportal.hamburg.de/hamburggateway/fvp/fv/BBS/pbOn/StASuche. aspx?sid=70&StAKat=1

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Stelle als Vertretungslehrkraft im hamburgischen Schuldienst später entfristet werden.


6.6 Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Lehrkräfte, die ihre Lehramtsqualifizierung im Ausland erworben haben, können unabhängig vom Land, in dem der Abschluss erworben wurde, einen Antrag auf Anerkennung ihrer Lehrqualifikation in Hamburg bei der Behörde für Schule und Berufsbildung stellen. Dazu muss dieser Antrag ausgefüllt und alle erforderlichen Nachweise eingereicht werden.

www.hamburg.de/contentblob/3043840/5b8e52b9aa1346d487f01c3f36bb5991/data/auslaend-abschl-antrag-auf-bewertung.pdf

Liegen alle Antragsunterlagen vollständig vor, werden die Abschlüsse und Nachweise mit der Hamburger Studien- und Prüfungsordnung für Lehrämter verglichen. Daraufhin erfolgt ein Bescheid, der evtl. Ausgleichsmaßnahmen im Sinne einer Anpassungsqualifizierung oder Eignungsprüfung vorsieht.

Weitere Informationen

Heike Tödten

Tel: 040 42863 - 4034

E-Mail: heike.toedten@bsb.hamburg.de

Anerkennungsberatung und Fragen zu Stipendien:

Diakonie-Hilfswerk Hamburg Projekt „Zentrale Anlaufstelle Anerkennung“ Tel.: 040 30620-396 E-Mail: zaa@diakonie-hamburg.de

Web:

www.diakonie-hamburg.de/de/rat-und-hilfe/auslaendische-abschluesse/

www.hamburg.de/bsb/bewerbungen/3043848/auslaendische-lehramtsabschluesse/

Wird ein Gleichwertigkeitsbescheid von der Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg oder aus einem anderen Bundesland erteilt und in diesem die Teilnahme an einer Anpassungsqualifizierung als Ausgleichsmaßnahme beschrieben, kann eine Bewerbung für den Anpassungslehrgang erfolgen.

Für die Bewerbung zum Anpassungslehrgang muss nachgewiesen werden, dass man eine Anerkennungsberatung in der zuständigen Behörde zu den Kompetenzen, die für eine erfolgreiche Teilnahme an der Anpassungsqualifizierung erforderlich sind in Anspruch genommen hat. Des Weiteren werden die sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift auf dem Niveau C2 (telc C2 oder gleichwertig), Kenntnisse des Hamburger Schulsystems, der fachlichen Standards und der Unterrichtspraxis (Hospitationen) vorausgesetzt.

Ist die Bewerbung erfolgreich, erhalten die Bewerber:innen einen Angestelltenvertrag mit 6-monatiger Probezeit für in der Regel 18 Monate und erhalten die gleiche Vergütung wie Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst der entsprechenden Schulform. Die Anpassungsqualifizierung wird mit einem Abschlussbericht abgeschlossen, der begründet, dass der/die Teilnehmende die Anpassungsqualifizierung mit/ ohne Erfolg absolviert hat. Dieser Abschlussbericht dient der Behörde für Schule und Berufsbildung als Grundlage für den Gleichstellungsbescheid.

li.hamburg.de/vorbereitungsdienst/lehrkraft-hamburg/anpassungsqualifizierung-auslaendische-lehrkraefte

www.hamburg.de/contentblob/4096856/781b4335f07f8fcb0f4188f1acbac34f/data/bewerbungsunterlagen-lehramt.pdf


6.7 Kontakt für Nachfragen und zu Informatiklehrer:innen

GI-Fachgruppe der Informatiklehrerinnen und -lehrer in Schleswig-Holstein und Hamburg: fg-sh-hill.gi.de

 

Für Fragen zum Studium:

Prof. Dr. Sandra Schulz

Universität Hamburg

Fakultät für Erziehungswissenschaft

Computer Science Education / Didaktik der Informatik

sandra.schulz@uni-hamburg.de


6.8 Die Maßnahmen in der Übersicht

In Tabelle 7 sind die oben beschriebenen Maßnahmen zusammengefasst dargestellt.