Zum Hauptinhalt springen

9.1 Informatik-Unterricht an Schulen in Niedersachsen

Für Informatik gibt es in Niedersachsen an allen Schulformen der Sekundarstufe I die Möglichkeit Wahl- oder Pflichtwahlangebote einzurichten. Seit den InTech-Schulversuchen haben vermehrt Schulen dies fest in ihren Profilen etabliert.

Das Fach Informatik soll ab dem Schuljahr 2023/2024 im Sekundarbereich I der allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen als Pflichtfach eingeführt werden. Im Schuljahr 2023/24 wird das Fach als Erweiterung zur bisher geltenden Stundentafel zunächst im 10. Schuljahrgang im Umfang von einer Jahreswochenstunde eingeführt, im darauffolgenden Schuljahr 2024/2025 im gleichen Umfang im 9. Schuljahrgang, Vgl. Informatik-Monitor. Zum Schuljahr 2022/23 konnten bereits 50 Schulen mit dem Pflichtfach starten.

In der Sekundarstufe II ist Informatik sowohl auf grundlegendem Niveau (Grundkurs) als auch erhöhtem Niveau (Leistungskurs) wählbar. Informatik ist außerdem Teil des Zentralabiturs. An berufsbildenden Schulen müssen alle Berufsschüler:innen das Fach Informationsverarbeitung belegen.

9.1.1 Fächer des besonderen Bedarfs

Auch schon vor der Einführung des Pflichtfaches Informatik in Klasse 9/10 hat Niedersachsen einen hohen Bedarf an Informatiklehrkräften und das Fach schon viele Jahre in die Liste der Fächer mit besonderem Bedarf aufgenommen. Diese Liste wird zu jedem Schuljahr aktualisiert. Im Schuljahr 2023/2024 gelten für allgemeinbildende Schulen folgende Fächer als Fächer des besonderen Bedarfs:

Lehramt an Haupt- und Realschulen:

alle Unterrichtsfächer.

Lehramt an Gymnasien:

Chemie, Informatik, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Werte und Normen.

https://www.mk.niedersachsen.de/download/172490/Einstellungen_zum_10.08.2023_-_Faecher_des_besonderen_Bedarfs.pdf​​​​​​​ 

Für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen ist keine Liste mit Fächern des besonderen Bedarfs veröffentlicht. Hier gilt: Ein Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst ist dann möglich, wenn sich in der entsprechenden beruflichen Fachrichtung/dem Fach nicht ausreichend grundständig ausgebildete Lehrkräfte bewerben.

https://www.mk.niedersachsen.de/download/135348.


9.2 Ausbildung grundständiger Informatik-Lehrkräfte in Niedersachsen

9.2.1 Studienorte

Ein Lehramtsstudium im Fach Informatik kann in Niedersachsen an folgenden Hochschulen absolviert werden:

  • Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (M. Ed. Gymnasium, M. Ed. Haupt- und Realschule, M. Ed. Berufliche Schulen)
  • Universität Osnabrück (M. Ed. Gymnasium, M. Ed. Berufliche Schulen)
  • Universität Göttingen (M. Ed. Gymnasium)
  • Leibnitz-Universität Hannover (M. Ed. Gymnasium, M. Ed. Berufliche Schulen)
  • Universität Hildesheim (M. Ed. Haupt- und Realschule)

9.2.2 Mögliche Fächerkombinationen mit dem Fach Informatik

Folgende Fächer können im Lehramtsstudium laut Masterverordnung (Master-VO-Lehr21) mit dem Fach Informatik kombiniert studiert werden:

Chemie, Deutsch, Englisch, Kunst, Mathematik, Musik oder Physik, (vgl. §3 (2) der Nds. MasterVO-Lehr

Chemie, Deutsch, Englisch, Französisch, Kunst, Mathematik, Musik oder Physik, (vgl. §3 (3) der Nds. MasterVO-Lehr

Deutsch, Englisch, Französisch, Kunst, Latein, Mathematik, Musik, Physik oder Spanisch (vgl. §4 (2) der Nds. MasterVO-Lehr

Berufliche Fachrichtungen sind Bautechnik, Elektrotechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung, Gesundheitswissenschaften, Holztechnik, Kosmetologie, Fahrzeugtechnik, Lebensmittelwissenschaft (Ernährung), Metalltechnik (Fachgebiet Energie- und Versorgungstechnik oder Fachgebiet Produktions- und Fertigungstechnik), Ökotrophologie (Hauswirtschaft), Pflegewissenschaften, Sozialpädagogik und Wirtschaftspädagogik.

Unterrichtsfächer sind Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Evangelische Religion, Französisch, Geschichte, Informatik, Islamische Religion, Katholische Religion, Mathematik, Niederländisch, Physik, Politik, Spanisch, Sport und Werte und Normen. (vgl. §6 (2) und (3) der Nds. MasterVO-Lehr).

Anträge auf weitere Fächerkombinationen, beispielweise Informatik mit Politik-Wirtschaft, Musik, Philosophie, Sport oder Niederländisch, müssen zu Beginn des Studiums gestellt werden und werden in der Regel genehmigt, sofern die Universität diese Fächer anbietet. Die Kombination Informatik mit Spanisch wird in Kooperation der Universitäten Oldenburg und Bremen angeboten.


9.3 Informatik als drittes Unterrichtsfach

An den Studienstandorten Oldenburg, Osnabrück, Hildesheim und Göttingen kann das Fach Informatik als Drittfach (je nach Standort auch Erweiterungs- oder Ergänzungsfach genannt) studiert werden. Zugelassen zur Einschreibung in das Drittfach Informatik werden Studierende, die an diesen Standorten in einem Master of Education eingeschrieben sind oder Personen, die ein Lehramtsstudium abgeschlossen haben22. Darüber hinaus sind ggf. vorhandene fachbezogene Zugangsbedingungen und teilweise kurze Bewerbungszeiträume (meist Anfang Oktober) zu beachten.

9.3.1 Schuldienstbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen

Für bereits ausgebildete Lehrkräfte, die über keine Lehrbefähigung im Fach Informatik verfügen, gibt es berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen, um auch das Fach Informatik unterrichten zu können. Die Weiterbildungsmaßnahmen „Informatik“ für Sekundarstufe I bzw. für Sekundarstufe II zielen auf eine berufsbegleitende Weiterqualifizierung von Lehrkräften, um Informatikunterricht gemäß den curricularen Vorgaben sekundarbereichs- und schulformspezifisch unterrichten zu können. Die Teilnehmenden erwerben über einen Zeitraum von zwei Schuljahren fachwissenschaftliche, fachdidaktische und fachpraktische Kompetenzen. Den fachlichen und fachdidaktischen Bezugsrahmen für die Inhalte dieser Qualifikation bilden die ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung der KMK mit dem fachspezifischen Kompetenzprofil Informatik (KMK 2008 i. d. F. vom 11.10.2018, S. 35) zusammen mit der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr).

https://bildungsportal-niedersachsen.de/fortbildung-weiterbildung/weiterbildungsangebote/weiterbildung-informatik


9.4 Wege in den Schuldienst ohne grundständiges Lehramtsstudium

In Niedersachsen führen viele Wege in die Schule. Diese sind im Folgenden beschrieben und in Tabelle 10 am Ende dieses Abschnitts zusammengefasst. Das Land Niedersachsen bietet außerdem ein eigenes Einstiegsportal "Schritt für Schritt in den Niedersächsischen Schuldienst" als Wegweiser an: mklehrkraeftegewinn.nibis.de/index.php

9.4.1 Studium zum Master of Education mit Fach-Bachelor-Abschluss

Einige Universitäten bieten Master of Education-Studiengänge für das Lehramt an berufsbildenden Schulen an. Diese richten sich zumeist an Personen mit einem abgeschlossenen Studium (Bachelor, Master oder Diplom) in gewerblich-technischen Fächern (hauptsächlich Elektrotechnik oder Maschinenbau). Diese weiterführenden Master of Education-Studiengänge qualifizieren nachträglich für den Weg in den Vorbereitungsdienst für Berufliche Schulen.

Folgende weiterführenden Masterstudiengänge in dieser Art gibt es in Niedersachsen:

  • Universität Osnabrück: Lehramt an berufsbildenden Schulen für Fachbachelor (M. Ed.)
  • Leibnitz Universität Hannover: Elektrotechnik im Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen (Master of Education)

9.4.2 Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst

Der Vorbereitungsdienst im Lehramt (auch Referendariat genannt) stellt, nach dem erfolgreichen Abschluss des Lehramt- Studiums, die zweite Phase der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern dar. Er dauert 18 Monate und endet mit dem Ablegen des zweiten Staatsexamens. Die pädagogisch-praktische Ausbildung findet an Studienseminaren und Ausbildungsschulen auf Grundlage der APVO-Lehr23 statt.

 

Für Fächer, in denen sich zu wenige grundständig ausgebildete Absolvent:innen für den Vorbereitungsdienst bewerben, besteht die Möglichkeit des Quereinstiegs. Im Juni 2022 hat das Niedersächsische Kultusministerium ein neues Lehrkräfte-Gewinnungspaket verabschiedet, in dem mithilfe unterschiedlicher Maßnahmen insbesondere auch der Quereinstieg in den niedersächsischen Schuldienst vereinfacht werden soll. (Konkrete Informationen zu den veränderten Bedingungen finden sich im
handlungsleitfaden Lehrkräftegewinnung, Seite 4.) Umgesetzt sind sie teilweise in dem Wegweiser: https://mklehrkraeftegewinn.nibis.de/index.php

https://www.mk.niedersachsen.de/download/185275/Handlungsleitfaden_Lehrkraeftegewinnung.pdf   

Für einen Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Haupt- und Realschulen und an Gymnasien muss ein Studium an einer Universität oder an einer mit einer Universität gleichgestellten Hochschule nach einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern mit einem Mastergrad oder einem äquivalenten Abschluss (z.B. universitäres Diplom, universitärer Magisterabschluss) abgeschlossen worden sein. Der Studiengang muss darüber hinaus im Hauptfach einem Schulfach mit besonderem Bedarf zugeordnet werden sowie ein weiteres Unterrichtsfach aus dem o. g. Abschluss nachgewiesen werden können.

https://www.mk.niedersachsen.de/download/156748/Merkblatt_ueber_die_Einstellung_in_den_Vorbereitungsdienst_fuer_ein_allgemein_bildendes_Lehramt_im_Rahmen_des_Quereinstiegs_zum_10.08.2023.pdf​​​​​​​ 

https://www.mk.niedersachsen.de/download/156748 

Voraussetzung für den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst für Berufsbildende Schulen ist ein universitärer Hochschulabschluss, der im Hauptfach einer beruflichen Fachrichtung im Sinne der Nds. MasterVO-Lehr zugeordnet werden kann. Darüber hinaus müssen Studienleistungen für ein allgemeines Unterrichtsfach bezogen auf die Unterrichtsfächer des Lehramtes an berufsbildenden Schulen nachgewiesen werden.

Siehe dazu: 

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/lehrkrafte_und_nichtlehrendes_personal/wege_in_den_schuldienst/unbefristete_einstellung_in_den_schuldienst/direkter_quereinstieg_an_berufsbildenden_schulen/direkter-quereinstieg-an-berufsbildenden-schulen-167327.html​​​​​​​ 

http://www.schure.de/20411/apvo-lehr.htm

9.4.3 Direkter Quereinstieg in den Schuldienst

Aufgrund der besonderen Bedarfslage für einige Unterrichtsfächer können sich Interessierte, die ein anderes Hochschulstudium als ein Lehramtsstudium erfolgreich abgeschlossen haben, auch direkt um eine Einstellung an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen bewerben. Voraussetzung ist für alle Schulformen ein universitärer Hochschulabschluss mit einem Mastergrad (z. B. Master of Science, Master of Arts) oder ein gleichwertiger Hochschulabschluss (Abschlüsse einer Berufsfachschule, Berufsakademie oder ähnliche werden nicht anerkannt). Außerdem müssen aus dem Studienabschluss mindestens ein Unterrichtsfach sowie ein weiteres Unterrichtfach als Lehrbefähigungsfach ableitbar sein. Bei erfolgreicher Einstellung wird mit der entsprechenden Schule zunächst ein Arbeitsvertrag als tarifbeschäftigte Lehrkraft geschlossen mit der Auflage zur Teilnahme an einer 18-monatigen berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahme. Unter bestimmten Voraussetzungen ist nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme auch eine Verbeamtung möglich.

Auskünfte über den direkten Quereinstieg in den niedersächsischen Schuldienst erteilt das Regionale Landesamt für Schule und Bildung in Osnabrück unter folgender Servicenummer:

Hotline zum Quereinstieg: Tel. 05 41 / 77046 666

E-Mail zum Thema Quereinstieg: quereinstieg@rlsb-os.niedersachsen.de

Allgemeinbildende Schulen:

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/lehrkrafte_und_nichtlehrendes_personal/wege_in_den_schuldienst/unbefristete_einstellung_in_den_schuldienst/direkter_quereinstieg_in_den_niedersachsischen_schuldienst_an_allgemein_bildenden_schulen/direkter-quereinstieg-in-den-niedersaechsischen-schuldienst-an-allgemein-bildenden-schulen-167325.html

Berufsbildende Schulen:

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/lehrkrafte_und_nichtlehrendes_personal/wege_in_den_schuldienst/einstellung_in_den_vorbereitungsdienst/quereinstieg_in_den_vorbereitungsdienst_an_berufsbildenden_schulen/quereinstieg-in-den-vorbereitungsdienst-an-berufsbildenden-schulen-167434.html​​​​​​​

9.4.4 Seiteneinstieg in den Schuldienst (nur berufsbildende Schulen)

Zur Deckung des Bedarfs an Lehrkräften an berufsbildenden Schulen können Absolvent:innen eines Fachhochschuldiploms (FH) oder eines Bachelorstudiums der gesuchten beruflichen Fachrichtungen direkt in den Schuldienst eingestellt werden. Voraussetzung ist, dass sie die erforderliche Fachkompetenz in der beruflichen Fachrichtung besitzen und an einer an einer berufsbegleitenden pädagogisch-didaktischen Weiterqualifizierung für die Dauer von 18 Monaten teilnehmen. Im Anschluss daran kann ein verkürzter und berufsbegleitender Vorbereitungsdienst von 6 Monaten absolviert und mit Staatsprüfung abgeschlossen werden.

www.mk.niedersachsen.de/download/135294

9.4.5 Einstieg als Lehrkraft für Fachpraxis (nur berufsbildende Schulen)

Mit einer Beruflichen Ausbildung an einer Fachschule oder einer Meisterprüfung in der gesuchten beruflichen Fachrichtung und eine daran anschließende mindestens 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit in dem Beruf kann man sich auf ausgeschriebene Stellen für Lehrkräfte für Fachpraxis an berufsbildenden Schulen bewerben. Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen werden Fachpraxis-Lehrkräfte an beruflichen Schulen im Beamtenverhältnis mit voller Regelstundenzahl, ansonsten als tarifbeschäftigte Lehrkraft, eingestellt. Während einer dreijährigen Probezeit nehmen die Lehrkräfte an berufsbegleitenden pädagogisch-didaktischen Qualifizierungsmaßnahmen teil. Nach erfolgreichem Ablauf dieser Probezeit wird die Lehrkraft i.d.R. in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen.

https://www.mk.niedersachsen.de/download/134912

Stellenausschreibungen für Fachpraxis-Lehrkräfte werden im Einstellungs- und Informationsportal EIS-Online-BBS (https://www.eis-online-bbs.niedersachsen.de) veröffentlicht.


9.5 Vertretungslehrkräfte

Vertretungslehrkräfte benötigen in Niedersachsen einen Bachelor- oder vergleichbaren Hochschulabschluss (Diplom einer Fachhochschule), der mindestens einem Lehrbefähigungsfach zugeordnet werden kann. Eine Entfristung einer solchen Anstellung ist nicht möglich. Bewerbungen erfolgen über

www.eis-online.niedersachsen.de


9.6 Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Lehrkräfte mit einer in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (einschließlich Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz) erlangten Berufsqualifikation stellen den Antrag auf Anerkennung beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg.

Lehrkräfte mit einer in einem anderen Staat (Drittstaat) erlangten Berufsqualifikation beantragen die Feststellung der Gleichwertigkeit beim Niedersächsische Kultusministerium.

Bei im Ausland absolvierten und nicht abgeschlossenen Lehramtsausbildungen liegt die Zuständigkeit für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen auf eine niedersächsische Lehramtsausbildung bei den niedersächsischen Universitäten.

Ggf. kann ein Anpassungslehrgang studiert werden, um fehlende fachwissenschaftliche und fachdidaktische Anteile nachzuholen.

www.mk.niedersachsen.de/startseite/service/anerkennung_auslandischer_bildungsabschlusse_zeugnisse/anerkennung_auslandischer_bildungsabschlusse_lehramtsabschlusse/anerkennung-auslandischer-bildungsabschlusse-zeugnisse-180594.html

Weiterführende Informationen:

www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/lehrkrafte_und_nichtlehrendes_personal/wege_in_den_schuldienst/

www.rlsb.de/jobs-karriere/schulen-studienseminare/quereinstieg


9.7 Kontakt für Nachfragen und zu Informatiklehrkräften

Auskünfte über den direkten Quereinstieg in den niedersächsischen Schuldienst erteilt das Regionale Landesamt für Schule und Bildung in Osnabrück unter folgender Servicenummer:

Hotline zum Quereinstieg: Tel. 05 41 / 77046 666

E-Mail zum Thema Quereinstieg: quereinstieg@rlsb-os.niedersachsen.de

 

Auskünfte über Studienmöglichkeiten

Prof. Dr. Ira Diethelm, Uni Oldenburg oder die Studienberatungen der einzelnen Studiengänge.

 

GI-Fachgruppe Informatische Bildung in Niedersachsen und Bremen bietet neben der jährlichen Fachtagung "till" auch regelmäßig abendliche Online-Treffen an:

fg-ibnb.gi.de


9.8 Die Maßnahmen in der Übersicht

In Tabelle 10 sind die oben beschriebenen Maßnahmen zusammengefasst dargestellt.