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10.1 Informatik-Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen

10.1.1 Sekundarbereich I

Für alle Schulformen ist Informatik seit dem Schuljahr 2021/22 in Klasse 5 und 6 Teil des Pflichtunterrichts. Für diese Jahrgangsstufen liegt ein Kernlehrplan für Informatik vor. Ab Klasse 7 findet an der Hauptschule in NRW darüber hinaus kein verpflichtender Informatikunterricht statt. An der Realschule kann in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts im Gesamtumfang von 14 Wochenstunden das Wahlpflichtfach Informatik als qualifizierendes Hauptfach angeboten und belegt werden. In der Regel findet dieses durchgängig dreistündig statt.

An der Gesamt- und Sekundarschule kann im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 im Gesamtumfang von 12 bis 15 Wochenstunden ein Wahlpflichtfach Informatik angeboten und belegt werden. In der Regel findet dieses durchgängig dreistündig statt.

An Gymnasien mit neunjährigem Bildungsgang wird Informatik im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts in den Jahrgangsstufen 9 und 10 und an Gymnasien mit achtjährigem Bildungsgang in den Jahrgangsstufen 8 und 9 im Gesamtumfang von sechs Wochenstunden eigenständig oder interdisziplinär angeboten.

10.1.2 Gymnasiale Oberstufe

In der Einführungsphase kann ein dreistündiger Grundkurs Informatik angeboten und belegt werden. In der Qualifikationsphase kann Informatik sowohl dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau (Grundkurs) als auch fünfstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungskurs) angeboten und belegt werden.

Näheres im Informatik-Monitor.

10.1.3 Fächer des besonderen Bedarfs

Im Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (Sekundarstufe I) werden voraussichtlich dauerhaft mehr Stellen zu besetzen sein als Bewerber:innen zur Verfügung stehen. Besonders gute Einstellungschancen werden in folgenden Fächer erwartet: Deutsch, Englisch, Mathematik, Sport, Französisch, Hauswirtschaft, Informatik, Geografie, Technik, Physik, Kunst, Chemie, Spanisch und Musik.

https://www.lehrer-werden.nrw/chancen/sekundarstufe-I

Im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen ist insbesondere für das Fach Mathematik, aber auch für Kunst, Physik, Musik, Informatik und Technik dauerhaft mit sehr guten Einstellungschancen zu rechnen.

www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/lehrkraeftebedarfsprognose_maerz_2023.pdf

Für das Lehramt an Berufskollegs besteht in den nächsten 10 Jahren insbesondere für die beruflichen Fachrichtungen Elektrotechnik, Maschinenbau, KFZ-Technik, Bautechnik, Chemietechnik, Hauswirtschaft- und Ernährungstechnik sowie Sozialpädagogik ein besonders hoher Einstellungsbedarf.

In den allgemeinbildenden Fächern besteht ein hoher Bedarf in den Fächern Englisch, Mathematik und Deutsch, aber auch Wirtschaftsinformatik und Technische Informatik.

www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/lehrkraeftebedarfsprognose_maerz_2023.pdf


10.2 Ausbildung grundständiger Informatik-Lehrkräfte

Ein Studium der Informatik als Unterrichtsfach ist in Nordrhein-Westfalen für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (Master of Education) an den Universitäten Paderborn, Wuppertal und Siegen möglich.

https://www.zpa.uni-wuppertal.de/de/studiengaenge/master/master-of-education-hrsge-med.html 

Das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen im Fach Informatik (Master of Education) wird an folgenden Hochschulstandorten angeboten: Aachen, Bonn, Dortmund, Duisburg-Essen, Münster, Paderborn, Siegen und Wuppertal.

https://www.lehrer-werden.nrw/sites/default/files/media/document/file/Studienorte-und-Faecher-Lehramt-GyGe.pdf 

Das Lehramt für Berufskollegs mit dem Fach Informatik (Master of Education) wird an folgenden Hochschulen angeboten: Dortmund, Paderborn, Siegen und Wuppertal.

https://www.pruefungsamt.nrw.de/lehramt-berufskollegs​​​​​​​ 

10.2.1 Mögliche Fächerkombinationen mit dem Fach Informatik

Im Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen ist Informatik als Fach in Kombination mit folgenden Fächern möglich: Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Evangelische Religionslehre, Geschichte, Islamische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Mathematik, Physik, Praktische Philosophie oder Sozialwissenschaften (Politikwissenschaft, Soziologie, Wirtschaftswissenschaft)

Im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen können die folgenden Fächer mit dem Fach Informatik kombiniert werden: Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Evangelische Religionslehre, Französisch, Geschichte, Islamische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Latein, Mathematik, Philosophie/ Praktische Philosophie, Physik, Sozialwissenschaften (Politikwissenschaft, Soziologie, Wirtschaftswissenschaft) oder Spanisch.

https://www.lehrer-werden.nrw/chancen/sekundarstufe-I

Im Studium für das Lehramt an Berufskollegs ist das Fach Informatik entweder mit einem weiteren allgemeinbildenden Fach oder mit einer Beruflichen Fachrichtung kombinierbar.


10.3 Informatik als drittes Unterrichtsfach

Informatik kann an einigen Hochschulen als Drittfach studiert werden: TU Dortmund (Lehramt Gymnasien und Gesamtschulen), Universität Duisburg-Essen (Lehramt Gymnasien und Gesamtschulen), Universität Paderborn (Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen, Lehramt Gymnasien und Gesamtschulen, Lehramt Berufskolleg), RWTHAachen (Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen).

Des Weiteren können auch Berufliche Fachrichtungen (Bautechnik, Elektrotechnik, Informationstechnik, Maschinenbautechnik, Mediendesign und Designtechnik) an bestimmten Hochschulen (z.B. Fachhochschule Münster, RWTHAachen ab Wintersemester 2022/23) als Erweiterungsfach im Lehramt an Berufskollegs studiert werden.

10.3.1 Schuldienstbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen

Für Lehrkräfte, die das Fach Informatik nicht studiert haben, dieses jedoch ebenfalls unterrichten möchten, gibt es Qualifikationserweiterungen in allen Bezirksregierungen für die Sekundarstufe I und II. Im Regierungsbezirk Köln gibt es z.B. den Zertifikatskurs im Fach Informatik (Jahrgangsstufe 5/6)25 sowie einen Zertifikatskurs im Fach Informatik (Sekundarstufe I – Jahrgangstufen 5-10)26.

Weitere Zertifikatskurse sind, aufgeteilt in die verschiedenen Regierungsbezirke, hier zu finden:

https://www.lehrerfortbildung.schulministerium.nrw.de/Fortbildung/Bezirksregierungen/

Die Teilnehmenden Lehrkräfte erhalten mit erfolgreicher Beendigung der Maßnahme eine Lehrbefähigung im Fach Informatik, können jedoch kein Abitur abnehmen.


10.4 Wege in den Schuldienst ohne grundständiges Lehramtsstudium

In Nordrhein-Westfalen führen viele Wege in den Schuldienst. Diese sind im Folgenden beschrieben und am Ende des Kapitels in Tabelle 11 zusammengefasst.

10.4.1 Studienmöglichkeiten für Quereinsteiger:innen

 

Master-Studiengang „Berufsbildung / Maschinentechnik - Elektrotechnik“

An der TU Dortmund wird ein Studiengang angeboten, welcher sich an Studieninteressierte richtet, die über einen fachwissenschaftlichen Bachelorabschluss im Bereich der Elektrotechnik oder Maschinenbautechnik verfügen und den Weg in das Lehramt an Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen einschlagen möchten. Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiengangs ist ein fachwissenschaftlicher Bachelorabschluss in Elektrotechnik oder in Maschinenbautechnik (oder vergleichbaren Studiengängen). Das Studium schließt mit dem Master of Education (Lehramt für Berufskollegs) ab.

https://www.dokoll.tu-dortmund.de/cms/de/Lehramtsstudium/Studieninteressierte1/Berufsbildungsmaster/index.html

10.4.2 Möglichkeiten des Seiteneinstiegs in den Schuldienst

Absolvent:innen einer Fachhochschule in einem der Bereiche Elektrotechnik, Energietechnik, Nachrichtentechnik, Maschinenbautechnik, Fertigungstechnik, Fahrzeugtechnik, Konstruktionstechnik, Verfahrenstechnik, Versorgungstechnik, Chemietechnik, Automatisierungstechnik oder Informationstechnik können über einen Seiteneinstieg ein berufsbegleitendes lehramtsbezogenes Masterstudium für das Lehramt an Berufskollegs (Master of Education) studieren. Berufsbegleitende duale Masterstudiengänge werden an den Universitäten Wuppertal, Aachen, Münster, Paderborn und Siegen angeboten.

Das Studium wird neben der Unterrichtstätigkeit im Umfang von 13 Stunden an drei Tagen pro Woche durchgeführt. Nach dem Abschluss des dualen Masterstudienganges kann ein berufsbegleitender Vorbereitungsdienst nach OBAS mit einer Dauer von 18 Monaten angeschlossen werden.

www.pruefungsamt.nrw.de/lehramt-berufskollegs

Derzeit können Seiteneinsteiger:innen in NRW an den Schulformen Hauptschule, Realschule, Sekundar- und Gemeinschaftsschule (Sek. I) oder Gesamtschule, Gymnasien oder Berufskollegs (Sek. II) mit dem Ziel der vollen Lehramtsbefähigung über den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst eingestellt werden. Voraussetzungen sind ein nicht-lehramtsbezogener Masterabschluss (FH, Universität, Kunst- und Musikhochschule, Deutsche Sporthochschule) mit mindestens sieben Semestern Regelstudienzeit, eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss des Hochschulstudiums, für die Lehrtätigkeit an einer Schule erforderliche deutsche Sprachkenntnisse sowie ein mit positiver Prognose über den Ausbildungserfolg durchlaufenes Auswahlverfahren an der einstellenden Schule. Die Bewerbung erfolgt direkt auf eine ausgeschriebene Stelle einer Schule. Im Rahmen der Einstellung wird nach § 3 Lehrerausbildungsgesetz von der entsprechenden Schule geprüft, ob eine erfolgreiche Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung in zwei Fächern erwartet werden kann. Dabei wird insbesondere berücksichtigt, ob fachlich relevante Hochschulabschlüsse, auf beide Fächer bezogene fachwissenschaftliche Studienleistungen sowie einschlägige Berufserfahrungen vorliegen. Die endgültige Einstellungsentscheidung trifft von die für die Schule zuständige Bezirksregierung nach Prüfung der Unterlagen.

Die Einstellung erfolgt während der Dauer des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes (in d. R. 2 Jahre) befristet als „Lehrkräfte in Ausbildung“. Die Ausbildung findet sowohl in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) als auch den Schulen statt und wird mit der Staatsprüfung und damit dem Erwerb der Lehramtsbefähigung abgeschlossen. Mit Bestehen der Staatsprüfung ist die Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis, bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen auch ins Beamtenverhältnis möglich.

broschuerenservice.nrw.de/msb-duesseldorf/files

Wer die Voraussetzungen für eine Teilnahme an dem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nicht erfüllt (beispielsweise, weil sich aus dem Hochschulstudium lediglich ein Unterrichtsfach oder eine berufliche Fachrichtung ableiten lässt), kann sich für eine Einstellung an einer Schule , die mit der vertraglichen Verpflichtung zur Teilnahme an einer einjährigen Pädagogischen Einführung (PE) einhergeht, bewerben. Voraussetzungen hierfür sind eine berufliche Qualifizierung oder ein Hochschulabschluss (Sek. I), bzw. ein Hochschulabschluss (Sek. II und Berufskolleg).

Die Pädagogische Einführung wird durch die Schule und durch das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung durchgeführt. Während der Teilnahme erhalten Lehrkräfte fünf Anrechnungsstunden auf ihre Unterrichtsverpflichtung. Für die Teilnahme an der Intensivphase der Pädagogischen Einführung in der Schule erhalten die Lehrkräfte nach dem Abschluss der PF eine Teilnahmebescheinigung vom Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung. Anschließend kann eine dauerhafte Übernahme in den Schuldienst des Landes als Tarifbeschäftigte mit Unterrichtserlaubnis erfolgen. Bei regelmäßiger Teilnahme an der PE und festgestellter Bewährung während der gesamten Vertragsdauer ist die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis möglich. Eine Lehramtsbefähigung wird nicht erworben.

 

www.schulministerium.nrw/sites/default/files/documents/PaedagogischeEinfuehrung.pdf

www.schulministerium.nrw/uebersicht-seiteneinstieg

www.schulministerium.nrw/seiteneinstieg

10.4.3 Einstieg als Fachlehrer:in

Fachlehrer:innen werden in NRW nur an Förderschulen eingesetzt. Um sich als Fachlehrer:in auf eine ausgeschriebene Stelle zu bewerben, werden folgende Abschlüsse akzeptiert:

  • Meister:inprüfung / Fachschule plus 3–4 Jahre Berufserfahrung
  • Handelsschule / Fachoberschule
  • Fachhochschulabschluss plus 4–5 Jahre Berufserfahrung

Bei erstmaliger Einstellung in den Schuldienst nehmen die Fachlehrer:innen an einer 18-monatigen praktisch-pädagogischen Einführung teil. Die Einstellung erfolgt i.d.R. als Angestellte in TV-L E9, mit einem Fachhochschul- oder Ingenieurschulabschluss auch in A 11, TV-L E 10 möglich.

www.bra.nrw.de/bildung-schule/lehrerinnenbildung/ausbildung-von-lehrkraeften/ausbildung-zumzur-fachlehrerin-foerderschulen

https://www.gew.de/fileadmin/media/publikationen/hv/Berufliche_Bildung/202009-Arbeitsplatz-berufsbildende-Schulen.pdf


10.5 Vertretungslehrkräfte

Als Vertretungs-Lehrkraft auf befristete Stellen kann sich in NRW bewerben, wer eine Lehramtsbefähigung, eine abgeschlossene Erste Staatsprüfung, einen Lehramtsbezogenen Hochschulabschluss, eine abgeschlossene Berufsausbildung ohne Lehramtsbefähigung, die für den Schuldienst geeignet ist oder eine nebenberufliche Tätigkeit im Schuldienst vorweisen kann. Bewerbungen erfolgen direkt und jederzeit auf entsprechende Stellen im Bewerbungsportal für Vertretungsstellen (www.verena.nrw. de). Vertretungskräfte erhalten einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die zeitliche Befristung sowie die wöchentliche Stundenzahl können dabei je nach dem Grund des Unterrichtsausfalls variieren. Die Eingruppierung ist abhängig von der Qualifikation und der jeweiligen Schulform.

https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/personalangelegenheiten/einstellung-stellenangelegenheiten/vertretungstaetigkeitenvertretungsunterricht-im-bereich-schule/informationen-fuer-interessierte-bewerberinnen

Nebenberufliche Tätigkeit (Berufskolleg)

Interessierte und fachlich qualifizierte Praktiker aus der Wirtschaft können in Nordrhein-Westfalen in einer nebenberuflichen Tätigkeit an Berufskollegs unterrichten. Das Angebot richtet sich an Absolvent:innen von Hochschulen (Fachhochschulen, Universitäten), mit einem Studium in den ausgewählten technischen Fächern/Fachrichtungen, die sich zeitlich befristet als Lehrkräfte in die Aus- und Weiterbildung an Berufskollegs einbringen möchten. Die Dauer der Befristung ist dabei frei verhandelbar. Die Beschäftigung im Landesdienst erfolgt auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages als „Lehrkraft im Tarifbeschäftigungsverhältnis“. Es gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

www.lehrer-werden.nrw/chancen/berufskolleg


10.6 Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Lehrkräfte aus Staaten der Europäischen Union (EU) und des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz mit einem entsprechenden Bildungsabschluss können eine Anerkennung ihrer im Mitgliedsstaat erworbene Befugnis für ein Lehramt als Lehramt in Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragen. Anerkennungen richten sich nach der Anerkennungsverordnung „Berufsqualifikation Lehramt“27. Die Prüfung und Bearbeitung eines Antrags erfolgen als Einzelfallprüfung. Bestehen wesentliche Unterschiede in der Lehramtsausbildung des Erwerbslandes zu der nordrhein-westfälischen Ausbildung, können diese vor der Anerkennung der Lehramtsbefähigung in Nordrhein-Westfalen durch eine Ausgleichsmaßnahme (Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung) ausgeglichen werden. Die Teilnahme an Ausgleichsmaßnahmen setzen deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates „Lernen, lehren, beurteilen“ voraus.

Sollten keine wesentlichen Unterschiede festgestellt werden, erfolgt eine direkte Anerkennung.

https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/personalangelegenheiten/einstellung-stellenangelegenheiten

Angehörige eines Nicht-EU-Staates stellen den Antrag auf Anerkennung der im Heimatland erworbenen Befugnis für ein Lehramt als Lehramt in Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Detmold. Stellt die Bezirksregierung wesentliche Unterschiede fest, besteht auch hier die Möglichkeit, diese über Anpassungsmaßnahmen nachzuholen. Lehrkräfte aus nicht Nicht-EU-Staaten müssen allerdings bereits mit der Antragsstellung bei der Bezirksregierung Detmold einen Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache auf C 2-Niveau vorlegen.

www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-4/dezernat-46

Für die Bewerbung zu einem Anpassungslehrgang ist die vorherige Antragstellung auf Anerkennung des Lehramtsabschlusses und ein Bescheid mit Auflage für die Anerkennung erforderlich. Im Anpassungslehrgang an einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung sowie an einer oder mehreren Ausbildungsschulen sollen die festgestellten Unterschiede in der Lehrer:innenausbildung behoben werden. Darüber hinaus können Studienleistungen an einer Hochschule erforderlich werden, um fehlende fachwissenschaftliche Inhalte nachzuweisen.

www.bra.nrw.de/bildung-schule/personalangelegenheiten/einstellung-stellenangelegenheiten/anerkennungsstelle-fuer-den-lehrkraeftebereich/informationen-zum-verfahrensablauf-deutsch

LehrkräftePLUS

LehrkräftePLUS ist ein Weiterbildungsangebot für Geflüchtete, die in Ihrem Heimatland bereits als Lehrer:in gearbeitet haben und ihre Tätigkeit in Deutschland fortführen möchten und wird inzwischen an 5 Universitäten in NRW angeboten (Universität Bochum, Bielefeld, Duisburg-Essen, Köln und Siegen). LehrkräftePLUS stellt eine einjährige Weiterqualifizierung dar und umfasst neben der sprachlichen Qualifizierung die pädagogisch-didaktische Qualifizierung, die fachdidaktische Vertiefung, eine schulische Praxisphase sowie weitere Elemente. Der erfolgreiche Programmabschluss eröffnet die Möglichkeit, am anschließenden zweijährigen Qualifizierungsprogramm „ILF - Internationale Lehrkräfte Fördern“ der Bezirksregierung Arnsberg teilzunehmen.

https://www.schulministerium.nrw/gute-praxis-lehrkraefte-plus-ein-klares-plus-fuer-unsere-schulen

 

ILF – Internationale Lehrkräfte Fördern

Im Anschluss an das universitäre Qualifizierungsprogramm „Lehrkräfte Plus“ (Universität Bochum, Bielefeld, Duisburg-Essen, Köln, Siegen) können sich Interessierte für das Weiterqualifizierungsprogramm ILF (Internationale Lehrkräfte fördern) bewerben. Im Rahmen dieser Maßnahme erfolgt eine zweijährige berufsbegleitende Ausbildung. Interessierte können sachgrundlos befristet an einer Schule in NRW für die Sekundarstufe I eingestellt werden, wo sie zwölf Stunden in der Woche unterrichten und wöchentlich an Seminaren zur Methodik und (Fach-)Didaktik sowie am eigens entwickelten Kurs „Deutsch als berufliche Sprache“ teilnehmen.

Im Anschluss an das ILF-Programm haben die Teilnehmenden die Möglichkeit dauerhaft im Schuldienst des Landes NRW tätig zu werden.

www.bra.nrw.de/bildung-schule/unterricht/integration-durch-bildung/ilf-internationale-lehrkraefte-foerdern

Weiterführende Informationen

www.lehrer-werden.nrw


10.7 Kontakt für Nachfragen und zu Informatiklehrkräften

Rückfragen zu Zertifikatskursen, Curricula, Pflichtfach usw: Klaus Killich, Bezirksregierung Düsseldorf

Die GI-Fachgruppe informatische Bildung in NRW nimmt sich der Belange der Informatiklehrkräfte an und führt jedes Jahr eine große Fachtagung durch:

fg-ibn.gi.de


10.8 Maßnahmen in der Übersicht

In Tabelle 11 sind die oben beschriebenen Maßnahmen zusammengefasst dargestellt.