12.1 Informatik-Unterricht an allgemeinbildenden Schulen
Das Saarland hat angekündigt, dass Informatik ab dem Schuljahr 2023/2024 ab Klassenstufe sieben als zweistündiges Pflichtfach an saarländischen Gymnasien und Gemeinschaftsschulen unterrichtet wird.
Näheres im Informatik-Monitor.
12.1.1 Sekundarbereich I
An der Gemeinschaftsschule findet aktuell kein Informatikunterricht statt. Am Gymnasium kann, außer im Informatik- oder Musikzweig, in Jahrgangsstufe 10 zweistündig ein Wahlpflichtfach Informatik angeboten und belegt werden. Im Informatikzweig wird in den Jahrgangsstufen 8 und 9 vierstündig und in Jahrgangsstufe 10 dreistündig das Profilfach Informatik verpflichtend unterrichtet. Im MINT-Zweig wird in den Jahrgangsstufen 8 und 9 zweistündig Informatikunterricht im Pflichtbereich umgesetzt, in Jahrgangsstufe 10 wird zweistündig das Wahlpflichtfach Informatik angeboten.
12.1.2 Gymnasiale Oberstufe
Am Gymnasium kann in der Einführungsphase (Klasse 10) – außer im Musik- und Informatikzweig – ein zweistündiges Wahlpflichtfach Informatik angeboten und belegt werden, im Informatikzweig wird Informatik dreistündig als verpflichtendes Fach weitergeführt. An der Gemeinschaftsschule kann analog in Jahrgangsstufe 11 ein zweistündiges Wahlpflichtfach Informatik angeboten und belegt werden. In der Qualifikationsphase kann Informatik zweistündig auf grundlegendem Niveau (Grundkursfach) sowie fünfstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungskursfach) angeboten und belegt werden. Ein Leistungskursfach Informatik kann nur belegt werden, sofern Informatik bereits in der Einführungsphase besucht wurde.
12.1.3 Fächer des besonderen Bedarfs
Laut Kultusministerium gibt es im Saarland aktuell keinen Lehrkräftemangel, so dass ausgeschriebene Stellen durch voll ausgebildete Bewerber:innen besetzt werden konnten. Der Seiteneinstieg mit berufsbegleitender Qualifizierung für allgemeinbildende Schulen war zuletzt 2016 möglich. Auch den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst gibt es derzeit nicht im allgemeinbindenden Bereich, sondern nur an beruflichen Schulen.
https://deutsches-schulportal.de/bildungswesen/lehrermangel-bleibt-bundesweit-ein-problem/
Durch die Einführung des Pflichtfaches werden jedoch Änderungen des Bedarfes erwartet.
12.2 Ausbildung grundständiger Informatik-Lehrkräfte
12.2.1 Studienorte
Das Fach Informatik ist an der Universität Saarbrücken als allgemeinbildendes oder berufliches Fach für das Lehramt an beruflichen Schulen (LAB) wählbar oder als allgemeinbildendes Fach für das Lehramt für die Sekundarstufe I und Sekundarstufe II (LS1 + 2) und nun auch als allgemeinbildendes Fach für das Lehramt für die Sekundarstufe I. Die Lehramtsstudiengänge schließen mit der Ersten Staatsprüfung (Staatsexamen) ab.
www.uni-saarland.de/studium/angebot/lehramt/informatik-lehramt.html
12.2.2 Mögliche Fächerkombinationen mit dem Fach Informatik
Allgemeinbildende Schulen: keine Einschränkungen.
Berufsbildende Schulen: keine Einschränkungen.
Studieren ohne Abitur:
12.3 Informatik als drittes Unterrichtsfach
Informatik kann als zusätzliches Fach im Lehramt für Berufliche Schulen (LAB) sowie für die Sekundarstufe I und II (LS1+2) studiert werden.
12.3.1 Schuldienstbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen
Ab Sommer 2023 wird eine 2-jährige berufsbegleitende Fortbildungsmaßnahme „Informatik - Sekundarstufe I“ angeboten. Diese richtet sich an alle Lehrkräfte, die bereits über mindestens eine Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I verfügen (unabhängig vom Unterrichtsfach) und zusätzlich das Fach Informatik unterrichten möchten.
12.4 Wege in den Schuldienst ohne grundständiges Lehramtsstudium
Im Saarland führen etliche Wege in die Schule. Diese sind im Folgenden beschrieben und in der Tabelle 13 am Ende des Kapitels zusammengefasst.
12.4.1 Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst
Lehramt an beruflichen Schulen: Neben grundständig ausgebildeten Lehrkräften können auch Absolvent:innen eines akkreditierten Masterabschlusses in Verbindung mit dem Bachelorabschluss in derselben Fachrichtung oder eines universitären Diploms in den in der Stellenausschreibung beschriebenen Fach-/Studienrichtungen, sowie Wirtschaftspädagoginnen/-pädagogen für den Vorbereitungsdienst zugelassen werden. In diesem Fall erfolgt eine Nachqualifizierung in einem zweiten allgemeinbildenden Fach während der Zeit des Vorbereitungsdienstes. Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate. Bewerbungen werden über das Bewerbungsportal Interamt (www.interamt.de) mit den entsprechenden Nachweisen eingereicht.
Werden die Voraussetzungen des § 7 (1) Nr. 1 BeamtStG nicht erfüllt, erfolgt die Anstellung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, andernfalls im Beamtenverhältnis auf Probe.
Ohne das Absolvieren des Vorbereitungsdienstes ist ein Quereinstieg in das Lehramt an beruflichen Schulen des Saarlandes nicht möglich.
12.4.2 Seiteneinstieg/Quereinstieg allgemeinbildender Bereich
Das Seiteneinsteigerprogramm/der Quereinstieg sowie die Gleichstellung von Abschlussprüfungen geeigneter Studiengänge mit einer Ersten Staatsprüfung zur Zulassung zum Vorbereitungsdienst werden im allgemeinbildenden Bereich derzeit nicht angeboten.
www.saarland.de/bildungscampus/DE/lehrkraefte/stellenausschreibungen/stellenallgemeinbildendeschulen
www.saarland.de/bildungscampus/DE/themen-aufgaben/themen/ausbildung
12.4.3 Einstellung als Lehrkraft für Fachpraxis/Lehrwerksmeister:in an berufsbildenden Schulen
Voraussetzung zur Bewerbung als Lehrkraft für Fachpraxis/Lehrwerksmeister:in ist eine abgeschlossene Meisterausbildung. Es gibt keine gesonderte Ausbildung zur Lehrkraft für Fachpraxis im Saarland. Die Einstellung erfolgt in TVL E 9, Aufstiegsmöglichkeiten gibt es nicht.
Stellenausschreibungen:
www.saarland.de/bildungscampus/DE/lehrkraefte/stellenausschreibungen/stellenberuflicheschulen
12.5 Vertretungslehrkräfte
Während des gesamten Schuljahres können Aushilfslehrkräfte für die allgemeinbildende Schulen eingestellt werden. Bewerbungen sind jederzeit unter folgenden Voraussetzungen und direkt auf konkrete Stellenausschreibungen29 möglich:
→ Gemeinschaftsschulen / Deutsch-Luxemburgisches Schengen-Lyzeum / Gymnasien
Stehen in einem Fach oder einer Fächerkombination keine ausgebildeten Lehrkräfte zur Verfügung, können auch Bewerber:innen mit nicht-lehramtsbezogenen Diplom-/Masterabschlüssen befristet eingestellt werden. Die Einstellung erfolgt in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Die Eingruppierung erfolgt gemäß TV EntgO-L und ist Einsatz und Qualifikationsabhängig (i.d.R. Entgeltgruppe 11 TV-L bis 13 TV-L).
www.saarland.de/bildungscampus/DE/lehrkraefte/stellenausschreibungen/stellenallgemeinbildendeschulen
→ Berufliche Schulen:
Bewerbungen können, wenn ungenügend Bewerbungen mit Lehramtsabschluss zur Verfügung stehen, auch mit nicht lehramtsbezogenen Diplom-/Bachelor-/Masterabschluss berücksichtigt werden. Zur Beurteilung müssen die entsprechenden Bachelor- und Masterzeugnisse mit den jeweils zugehörigen Studiennachweisen (Transcripts of Records) eingereicht werden.
Die Einstellung erfolgt befristet im Angestelltenverhältnis im Umfang von bis zu 25,5 Wochenstunden. Die Eingruppierung ist einsatz- und qualifikationsabhängig (Entgeltgruppe 10 TV-L bis 13 TV-L).
www.saarland.de/bildungscampus/DE/lehrkraefte/stellenausschreibungen/stellenberuflicheschulen
12.6 Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Ansprechpartnerin zur Bewertung von Lehramtsqualifikationen aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz, Liechtenstein:
Nicole Döring Telefon: 0681 501-7963 E-Mail: n.doering@bildung.saarland.de
Besuchszeiten: Donnerstag von 14.00 – 16.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Ansprechpartnerin zur Bewertung von Lehramtsqualifikationen aus Drittstaaten: Monika Pickard Telefon: 0681 501-7688 E-Mail: M.Pickard@bildung.saarland.de
Besuchszeiten:
Dienstags und donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
www.saarland.de/bildungscampus/DE/themen-aufgaben/themen/ausbildung/staatlichespruefungsamt
IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung - Servicestelle Saarland
Christoph Klos saaris - saarland.innovation&standort e. V. Web: https://www.saaris.de/ Franz-Josef-Röder-Straße 9 66119 Saarbrücken
12.7 Spezielle Frauenförderpläne
Im Saarland müssen Dienststellen spezielle Frauenförderpläne erstellen, um den Anspruch auf Geschlechtergerechtigkeit im saarländischen Schuldienst zu erfüllen (§ 7 Landesgleichstellungsgesetz (LGG)). Die Maßnahme richtet sich insbesondere an Schulleitungen, um Lehrerinnen die Übernahme karriereförderlicher Tätigkeiten in den Schulen zu ermöglichen.
www.saarland.de/bildungscampus/DE/lehrkraefte/frauenfoerderplaene/frauenfoerderplaene
Weiterführende Informationen
www.saarland.de/bildungscampus/DE/themen-aufgaben/themen/ausbildung
12.8 Kontakt für Nachfragen und zu Informatik-Lehrkräften
Zum Lehramtsstudium:
Prof. Dr. Verena Wolf (Universität des Saarlandes) verena.wolf@uni-saarland.de
Zum Schulfach im Saarland allgemein:
Markus Redler (Kultusministerium) M.Redler@bildung.saarland.de
Das Saarland ist das einzige Bundesland, das nicht einer GI-Fachgruppe für informatische Bildung angeschlossen ist. Dennoch gibt es eine rege Gemeinschaft der Informatiklehrkräfte im Saarland, die jedes Jahr im Dezember auf Schloss Dagstuhl an der „Lehrerfortbildung in Informatik“ teilnimmt:
12.9 Die Maßnahmen in der Übersicht
In Tabelle 13 sind die oben beschriebenen Maßnahmen zusammengefasst dargestellt.