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15.1 Informatik-Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Schleswig-Holstein

15.1.1 Sekundarbereich I

An der Gemeinschaftsschule kann ab dem Schuljahr 2020/21 das derzeitige Fach Informatik in den Jahrgangsstufen 5 und 6 in einen beliebigen Fachbereich integriert werden sowie im Rahmen des Wahlpflichtbereichs in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 im Umfang von insgesamt 16 Wochenstunden, d. h. bis zu vier Wochenstunden pro Jahrgangsstufe angeboten und belegt werden. Am Gymnasium kann Informatik im Rahmen des Wahlpflichtbereichs in den Jahrgangsstufen 8 bis 9 im G8-Bildungsgang bzw. in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 im G9-Bildungsgang jeweils dreistündig für zwei Schuljahre angeboten und belegt werden.

15.1.2 Gymnasiale Oberstufe

In der Einführungs- sowie in der Qualifikationsphase kann das Fach Informatik dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau (Profilseminar, profilbegleitendes Fach oder Wahlpflichtfach) angeboten und belegt werden. In der Qualifikationsphase kann Informatik im naturwissenschaftlichen Profil vierstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau (profilgebendes Fach) angeboten und belegt werden. Bezüglich der Belegungsverpflichtungen ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt, da es diese nicht ersetzen kann. In einem profilgebenden Fach Informatik findet eine schriftliche Prüfung statt. Im Fach Informatik auf grundlegendem Anforderungsniveau kann eine mündliche Prüfung bzw. eine Präsentationsprüfung abgelegt werden oder eine besondere Lernleistung eingebracht werden. Im naturwissenschaftlichen Profil ist Informatik als Prüfungsfach den naturwissenschaftlichen Fächern gleichgestellt.

15.1.3 Ausblick

Zum Schuljahr 2022/23 wird Informatik in Schleswig-Holstein für die Jahrgangsstufen 7 und 8 zum Pflichtfach und erste Modellschulen starten in der Jahrgangsstufe 7 mit dem verpflichtenden Informatikunterricht. Im Zuge der Reformierung der Profiloberstufe kann seit dem Schuljahr 2021/22 Informatik in der Qualifikationsphase als profilgebendes Fach vierstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet werden. Damit ist auch eine schriftliche Abiturprüfung in Informatik erstmalig möglich.

Näheres im Informatik-Monitor.

 

15.1.4 Fächer des besonderen Bedarfs

Lehramt Gemeinschaftsschulen:

Chemie, Englisch, Kath. Religion, Mathematik, Musik, Physik

 

Lehramt Gymnasium:

Chemie, Ev. Religion, Kath. Religion, Kunst, Mathematik, Informatik, Musik, Physik

Lehramt berufsbildende Schulen:

Allgemeinbildende Fächer: Englisch, Ev. Religion, Mathematik, Spanisch, Berufliche Fachrichtungen: Agrarwirtschaft, Bautechnik, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Gesundheit und Pflege, Informationstechnik, Medientechnik, Metalltechnik, Sozialpädagogik


15.2 Ausbildung grundständiger Informatik-Lehrkräfte

15.2.1 Studienorte

Ein Lehramtsstudium mit dem Fach Informatik wird in Schleswig-Holstein an der Universität Kiel angeboten.

  • Lehramt an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (Sekundarstufe II, Master of Education) oder Wirtschaftspädagogik (Lehramt für Berufsbildende Schulen, Master of Education)

studienwahl.de/studienfelder/lehraemter/schleswig-holstein

15.2.2 Mögliche Fächerkombinationen mit dem Fach Informatik

Das Fach Informatik kann an der Universität Kiel (Lehramt für Gymnasien) mit folgenden Fächern kombiniert studiert werden: Biologie, Chemie, Dänisch, Deutsch, Englisch, Evangelische Religionslehre, Französisch, Geografie, Geschichte, Italienisch, Kunst, Lateinische Philologie, Mathematik, Physik, Spanisch, Sportwissenschaft, Wirtschaft / Politik sowie Griechische Philologie, Philosophie und Russisch

Im Studiengang Wirtschaftspädagogik kann das Fach Informatik mit dem Fach Wirtschaftswissenschaften studiert werden. www.studium.uni-kiel.de/de/studienangebot/studienaufbau/master

Studieren ohne Abitur:

www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/studieren/Hochschulzugang_beruflich_qualifizierte_Personen.html


15.3 Informatik als drittes Unterrichtsfach

15.3.1 Erweiterungsstudium Informatik

Informatik kann als Erweiterungsfach im Profil Lehramt an Gymnasien / Profil Wirtschaftspädagogik an der Universität Kiel studiert werden.

www.studium.uni-kiel.de/de/studienangebot/studienfaecher/informatik-erweiterungsfach

15.3.2 Schuldienstbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen

Die Weiterbildungsmaßnahme des (IQSH) zum Erwerb der Unterrichtsgenehmigung für das Fach Informatik richtet sich an Lehrkräfte des Lehramtes an Gymnasien oder Gemeinschaftsschulen, die beamtet oder unbefristet beschäftigt sind. Angeboten werden ein Kurs mit dem Ziel einer Unterrichtsgenehmigung für Sek. I und ein weiterer Kurs mit dem Ziel einer Unterrichtsgenehmigung für Sek. I und Sek. II.

fachportal.lernnetz.de/sh/faecher/informatik/fortbildungen/weiterbildung.html


15.4 Wege in den Schuldienst ohne grundständiges Lehramtsstudium

Auch in Schleswig-Holstein führen zahlreiche Wege in die Schule, die hier im Folgenden zunächst beschrieben und anschließend in Tabelle 17 zusammengefasst sind.

15.4.1 Studienmöglichkeiten für Quereinsteiger:innen

Die Zulassungsvoraussetzungen für den Master-Studiengang Lehramt an beruflichen Schulen (Master of Vocational Education) sind folgende

  • Nachweis eines abgeschlossenen Studiums mit einem einschlägigen Bachelorabschluss in einem Umfang von 180 LP oder eines mindestens gleichwertigen Abschlusses in einem Teilstudiengang der gewählten beruflichen Fachrichtung (Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Informationstechnik oder Metalltechnik)
  • der Nachweis eines mindestens einjährigen Berufs- bzw. Betriebspraktikums in der gewählten beruflichen Fachrichtung oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung sowie
  • die positive Bewertung eines von dem:r Bewerber:in eingereichten Motivationsschreibens.

Wenn vor Aufnahme des Master-Studiums nicht 180 Leistungspunkte in den einschlägigen Bereichen studiert worden sind, können diese im Rahmen des Masterstudiums nachgeholt werden (mindestens 80 LP Fachdidaktik, Berufspädagogik und Schulpraktische Studien und mindestens 170 LP Fachwissenschaften).

Der Masterabschluss wird in Schleswig-Holstein bei der Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen anerkannt.

https://www.uni-flensburg.de/studium-lehre/studienangebot/lehramt/berufsbildende-und-berufliche-schulen/master-of-vocational-education/m-voc-ed-gewerblich-technische-fachrichtungen

Mit dem dualen Masterstudiengang Lehramt an beruflichen Schulen (gewerblich-technische Wissenschaften) können ein Masterabschluss (M. Ed.) sowie eine Staatsprüfung erworben werden. Studierende erhalten während des 3-jährigen Studiums ein Entgelt in der Höhe von Anwärterbezügen. Wird das Studium erfolgreichen abgeschlossen erfolgt eine unbefristete Weiterbeschäftigung. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen wird auch eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Studierende verpflichten sich im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums mindestens drei Jahre im Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein an einer berufsbildenden Schule als Lehrkraft tätig zu sein. Um den dualen Masterstudiengang Lehramt an beruflichen Schulen zu studieren, wird zunächst ein Arbeitsvertrag für ein „Duales Studium in der beruflichen Bildung“ mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (MBWK) des Landes Schleswig-Holstein, zum Erwerb des Masterabschlusses und der Staatsprüfung für das „Lehramt an berufsbildenden Schulen“ geschlossen. Des Weiteren müssen folgende Nachweise erbracht werden:

  • der Nachweis eines abgeschlossenen Studiums mit einem einschlägigen Bachelorabschluss in einem Umfang von 180 Leistungspunkten (LP) oder eines mindestens gleichwertigen Abschlusses in einem Teilstudiengang (Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Informationstechnik und Metalltechnik als berufliche Fachrichtung sowie Wirtschaft/Politik als Unterrichtsfach)
  • der Nachweis eines mindestens einjährigen Berufs- bzw. Betriebspraktikums in der gewählten beruflichen Fachrichtung oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung.

Über die Einschlägigkeit entscheidet die Vertreter:in des jeweiligen Teilstudiengangs der Europa-Universität Flensburg. I.d.R. müssen folgende Studienumfänge enthalten sein:

a) Das Studium der Berufspädagogik und von Fachdidaktiken in den Teilstudiengängen im Umfang von mindestens 17 LP.

b) Das Studium von Fachwissenschaften innerhalb der Teilstudiengänge im Umfang von insgesamt mindestens 148 LP.

Das Bewerbungsverfahren erfolgt über das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein. Weitere Informationen zur Bewerbung sind hier zu finden:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/bildung-hochschulen/lehrkraeftesh/Ausbildung/_documents/bs_gewerblichtechnisch.html

https://www.uni-flensburg.de/studium-lehre/studierendenservice/bewerbung-zulassung-und-immatrikulation/bewerbungsverfahren/bewerbung-master/med-dualer-master-of-voced-gewerbl-techn

15.4.2 Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst

Beim Quereinstieg in Schleswig-Holstein handelt es sich um einen Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst ohne grundständiges Lehramtsstudium. Dieser Weg ist momentan nur für das Lehramt an Berufsschulen, Förderzentren, Grund- und Gemeinschaftsschulen (Sekundarstufe I) möglich.

Voraussetzung zur Bewerbung ist ein Hochschulabschluss (Diplom/Magister/Master, Universität und gleichgestellte Hochschulen), mit einem Studiengang in einem dringend benötigten Unterrichtsfach oder in einer dringend benötigten Fachrichtung. Als Fachhochschulabschlüsse werden nur Masterabschlüsse anerkannt. (Ein Bachelorabschluss oder ein Fachhochschulabschluss ohne Masterzeugnis kann nicht anerkannt werden). Die erbrachten Studienleistungen und weiteren beruflichen Qualifikationen müssen sich zwei Unterrichtsfächern und/oder Fachrichtungen der oben genannten Lehrämter zuordnen lassen. Des Weiteren ist der Nachweis über eine mindestens einjährige förderliche berufspraktische Tätigkeit erforderlich.

Für Bewerbungen zum Quereinstieg muss eine Bewerbermappe im Online-Portal „Stellenmarkt Schule“ angelegt werden:

serviceportal.schleswig-holstein.de/verwaltungsportal/Service/Entry/pbonsh

Anschließend kann damit eine Bewerbung unter dem Stellen-Auswahlfeld „Vorbereitungsdienst“ für die jeweilige Schulart eingereicht werden. Wenn die Voraussetzungen ach einer individuellen Prüfung erfüllt sind, kann der Einstieg in den Vorbereitungsdient des jeweiligen Lehramtes erfolgen. Dieser dauert 18 Monate und wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf absolviert. Dabei gelten die gleichen Vorschriften und Bedingungen wie für grundständig ausgebildete Bewerber:innen39. Eine Gleichstellung mit einer Ersten Staatsprüfung oder einem Master-Abschluss erfolgt jedoch nicht. Mit erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes erhalten Quereinsteiger:innen die Staatsprüfung für ein Lehramt, welche in ganz Deutschland anerkannt wird.

www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/Service/Broschueren/Bildung/Quer_Seiteneinstieg.pdf

15.4.3 Seiteneinstieg in den Schuldienst

Ein Seiteneinstieg in den Schuldienst ist nur möglich, wenn nicht ausreichend grundständig ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Für einen Seiteneinstieg in den Schuldienst wird wie beim Quereinstieg ein Hochschulabschluss (Diplom/Magister/Master, Universität und gleichgestellte Hochschulen), in einem Studiengang in einem dringend benötigten Unterrichtsfach oder in einer dringend benötigten Fachrichtung vorausgesetzt. Zudem muss eine mehrjährige praktische Berufserfahrung nachgewiesen werden können. Auch Absolvent:innen einer Fachhochschule können sich bewerben, wenn der Masterabschluss in einem akkreditierten Studiengang erworben wurde.

Bewerbungen erfolgen auf konkret ausgeschriebene Stellen im „online Stellenmarkt Schule“40. Bei erfolgreicher Bewerbung werden Seiteneinsteiger:innen zunächst zwei Jahre befristet eingestellt. Während dieser Zeit wird eine berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahme41 in der Regel in zwei Unterrichtsfächern durchlaufen. In dieser Zeit erhalten Seiteneinsteiger:innen ein Entgelt entsprechend den Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erfolgt die Ausbildung in einer beruflichen Fachrichtung sowie in einem Unterrichtsfach. Diese müssen zwingend aus den Studienleistungen hergeleitet werden können.

Darüber hinaus werden weitere Ausbildungsveranstaltungen des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) für Lehramtsbewerberinnen und -bewerber absolviert.

Die berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahme wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Anschließend ist eine unbefristete Weiterbeschäftigung, bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen auch im Beamtenverhältnis, möglich.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/Service/Broschueren/Bildung/Quer_Seiteneinstieg.pdf?__blob=publicationFile&v=1

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/bildung-hochschulen/lehrkraeftesh/QuerSeiteneinstieg/documents/seiteneinstieg.html

15.4.4 Direkteinstieg in den Schuldienst (nur berufsbildende Schulen)

An Berufsbildenden Schulen ist derzeit auch ein direkter Einstieg in den Schuldienst möglich, wenn eine Planstelle nicht mit Lehramtsbewerber:innen besetzt werden kann und keine geeigneten Quer-oder Seiteneinsteiger:innen zur Verfügung stehen. Auch beim Direkteinstieg wird in verringertem Umfang an der Schule unterrichtet und parallel dazu eine berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahme vom Bildungsministerium absolviert. Während der 3-jährigen Ausbildungszeit erhalten Direkteinsteiger:innen bereits ein Entgelt der Gruppe 11 TV-L.

Nötige Qualifikationen für einen Direkteinstieg sind ein Fachhochschuldiplom oder ein Bachelorabschluss einer Universität oder Fachhochschule sowie eine mindestens zweijährige Berufserfahrung.

Bewerbungen erfolgen wie beim Seiteneinstieg direkt auf ausgeschriebene Stellen.

Die berufsbegleitende Qualifizierung dauert in der Regel 2 Jahre. In dieser Zeit unterrichten Direkteinsteiger:innen bereits in reduziertem Umfang, während sie parallel in einer beruflichen Fachrichtung und in einem Unterrichtsfach ausgebildet sowie weitere Ausbildungsveranstaltungen des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) für Lehramtsbewerberinnen und -bewerber absolvieren. Im Anschluss an die Qualifizierungsphase erfolgt eine einjährige Bewährungszeit mit eigenverantwortlichem Unterricht.

Wie beim Seiteneinstieg endet die berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahme mit einer Prüfung. Anschließend ist eine unbefristete Weiterbeschäftigung, bei Vorliegen der Beamtenrechtlichen Voraussetzungen auch im Beamtenverhältnis, möglich. Die Besoldung erfolgt gemäß der Besoldungsgruppe A 12. Ist eine Verbeamtung nicht möglich, wird weiterhin ein Entgelt der Gruppe 11 TV-L gezahlt.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/bildung-hochschulen/lehrkraeftesh/Ausbildung/_documents/berufsbildendeSchulen.html?nn=72f50d4f-fff2-4678-bdd8-a6e780bff69c

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/bildung-hochschulen/lehrkraeftesh/QuerSeiteneinstieg/documents/direkteinstieg.html

15.4.5 Fachlehrkraft für berufsbildende Schulen

Folgende Anforderungen sind für eine Einstellung als Fachlehrer:in gewerblich-technische Fachrichtung) zu erfüllen:

a) eine abgeschlossene Berufsausbildung,

b) nach Abschluss der Berufsausbildung eine mindestens zweijährige entsprechende Berufstätigkeit und

c) Abschluss einer Fachschule von mindestens drei Halbjahren oder eine Meister:innen/Techniker:innenprüfung.

Bewerbungen können über das Online-Portal eingereicht werden:

serviceportal.schleswig-holstein.de/verwaltungsportal/Service/Entry/pbonsh

Zu Beginn wird ein 18-monatiger Vorbereitungsdienst für Fachlehrkräfte durchlaufen, in der Regel im Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes geht die Beschäftigung automatisch in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis bei der Ausbildungsschule (entweder im Beamtenverhältnis mit der Besoldungsgruppe A 10 oder im Beschäftigtenverhältnis mit der Entgeltgruppe E 9 TV-L) über.

www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/bildung-hochschulen/lehrkraeftesh/QuerSeiteneinstieg/documents/Fachkraft.html


15.5 Vertretungslehrkräfte

Im Bedarfsfall (Krankheit, längerer Ausfall einer Lehrkraft, etc.) werden befristete Stellen als Vertretungslehrkräfte ausgeschrieben. Bewerben sich grundständig ausgebildeten Lehrkräfte oder Lehramtsstudierende, können die Schulen nachrangig auch Bewerbungen anderer Personen zur befristeten Einstellung berücksichtigen. Die Bewerber:innen müssen eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Universität oder gleichwertig) sowie eine Eignung für die Lehrtätigkeit aufgrund der absolvierten Ausbildung ggf. zusammen mit einer mehrjährigen Berufserfahrung nachweisen. Nachrangig können auch Personen ohne universitären Hochschulabschluss, wie z.B. noch in der Ausbildung befindliche Lehramtsstudierende, zur Einstellung vorgeschlagen werden. Bewerbungen können im Bewerbungsportal eingereicht werden:

https://serviceportal.schleswig-holstein.de/verwaltungsportal/Service/Entry/pbonsh

 

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/bildung-hochschulen/lehrkraeftesh/QuerSeiteneinstieg/documents/Fachkraft.html​​​​​​​ 


15.6 Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Personen, die im Ausland eine Ausbildung als Lehrkraft berufsberechtigend abgeschlossen haben und eine Tätigkeit im schleswig-holsteinischen Schuldienst beginnen möchte, können einen Antrag auf Gleichstellung der erworbenen Lehramtsqualifikation mit einer Lehramtsbefähigung in Schleswig- Holstein beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellen. Sämtliche Dokumente, die die Ausbildung belegen sowie ein ausgefüllter Antrag auf Durchführung eines Anerkennungsverfahrens müssen in Papierform im Original oder als beglaubigte oder einfache Kopien eingereicht werden.

In einem Bescheid werden die Zuordnung zu einem schleswig-holsteinischen Lehramt und ggf. die zwischen den Ausbildungen bestehenden wesentlichen Unterschiede aufgeführt sowie, falls nötig, Ausgleichsmaßnahmen (Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung) vorgeschlagen. Eine Gleichstellung kann erst nach dem erfolgreichen Ableisten einer Ausgleichsmaßnahme ausgesprochen werden.

Der Anpassungslehrgang umfasst eine Dauer von mindestens 12 und höchstens 36 Monaten. Während dieser Zeit werden die Teilnehmenden einer Ausbildungsschule zugewiesen, erteilen dort Unterricht (Hospitation und eigenverantwortlicher Unterricht) und nehmen zusätzlich an Ausbildungsveranstaltungen im Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen in Schleswig-Holstein (IQSH) teil.

Für die Eignungsprüfung besteht ist eine benotete Unterrichtsstunde pro Fach oder Fachrichtung, eine mündliche Prüfung aus dem Bereich Pädagogik, Diagnostik oder Schulentwicklung sowie eine mündliche Prüfung im Schulrecht erforderlich.

Die Teilnahme an einer Ausgleichsmaßnahme setzt Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift auf dem Niveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprache (GeR) voraus.

Sind die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen erfolgreich abgeschlossen, ist eine Bewerbung über den „online Stellenmarkt Schule“ möglich.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/bildung-hochschulen/lehrkraeftesh/Bewerbung/_documents/internationaleBewerbungen.html


15.7 Kontakt für Nachfragen und zu Informatiklehrkräften

Zum Informatikunterricht in Schleswig-Holstein: Dr. Peer Stechert peer.stechert@gi.de

GI-Fachgruppe der Informatiklehrerinnen und -lehrer in Schleswig-Holstein und Hamburg:

fg-sh-hill.gi.de

Die jährliche Fachtagung findet in der Regel im Herbst statt.


15.8 Die Maßnahmen in der Übersicht

In Tabelle 16 sind die oben beschriebenen Maßnahmen zusammengefasst dargestellt.