Zum Hauptinhalt springen

16.1 Informatik-Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Thüringen

16.1.1 Sekundarbereich I

Für den Kurs Medienkunde ist in den Schulen ein Gesamtumfang von mindestens zwei Wochenstunden in jeweils zwei aufeinanderfolgenden Jahrgangsstufen vorgegeben (insgesamt sechs Wochenstunden), wovon anteilig Inhalte mit Informatikbezug zu berücksichtigen sind. Eine genaue Festlegung gibt es dazu nicht. An der Regel- und an der Gesamtschule kann das Wahlpflichtfach Informatik interdisziplinär im pädagogisch-organisatorischen Zusammenschluss mit dem Fach „Wirtschaft-Recht-Technik“ in den Jahrgangsstufen 7 und 8 im Gesamtumfang von acht und in den Jahrgangsstufen 9 und 10 im Umfang von neun Wochenstunden angeboten werden, wovon anteilig Inhalte mit Informatikbezug zu berücksichtigen sind. Am Gymnasium kann das Wahlpflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 9 und 10 im Gesamtumfang von bis zu sechs Wochenstunden angeboten werden. Am Musikgymnasium, Sportgymnasium, Spezialgymnasium für Sprachen sowie in Spezialklassen für Musik sind keine Kontingente für Informatikunterricht vorgesehen. Für mathematisch-naturwissenschaftliche Spezialklassen am Gymnasium ist für ein Wahlpflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 9 und 10 ein Gesamtumfang von vier Wochenstunden vorgesehen. An der Gemeinschaftsschule ist für das Wahlpflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 7 und 8 ein Gesamtumfang von sieben Wochenstunden und in den Jahrgangsstufen 9 und 10 ein Umfang von sechs Wochenstunden vorgesehen, wobei bei Belegung einer zweiten Fremdsprache der Umfang nur jeweils zwei Wochenstunden beträgt.

16.1.2 Gymnasiale Oberstufe

In der Qualifikationsphase kann das Fach Informatik dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau angeboten und belegt werden. Auf erhöhtem Anforderungsniveau kann Informatik an Gymnasien mit mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Spezialklassen fünfstündig angeboten und belegt werden, eine Teilnahme am Wahlpflichtunterricht in der Einführungsphase vorausgesetzt. Im Rahmen der Belegungsverpflichtungen ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern gleichgestellt, da es diese ersetzen kann. Auf grundlegendem Niveau kann eine mündliche Prüfung stattfinden. Auf erhöhtem Leistungsniveau findet eine schriftliche Prüfung statt. Als Prüfungsfach ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern gleichgestellt.

16.1.3 Ausblick

Seit dem Schuljahr 2021/2022 läuft ein Pilotprojekt für die Einführung des Fachs. Getestet wird ein Pflichtfach „Informatik und Medienbildung“ für die Klassenstufen 5 bis 10 aller Schularten nach dem Vorbild Mecklenburg-Vorpommerns.

Näheres im Informatik-Monitor.

16.1.3 Fächer des besonderen Bedarfs

Für die Lehrämter an Regelschulen und Gymnasien besteht hoher Bedarf für die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik oder Sport.

Im Bereich der berufsbildenden Schulen werden aktuell besonders die beruflichen Fachrichtungen Metalltechnik, Informatik, KFZ-Technik, Mechatronik, Wirtschaft und Verwaltung gesucht.

bildung.thueringen.de/fileadmin/lehrkraefte/einstellungen/perspektiven_im_lehramt_web.pdf


16.2 Ausbildung grundständiger Informatik-Lehrkräfte

16.2.1 Studienorte

Lehramt an Regelschulen, Lehramt an Gymnasien (Staatsexamen), Wirtschaftspädagogik (Master of Education mit Informatik als Zweitfach)

studienwahl.de/studienfelder/lehraemter/thueringen

16.2.2 Mögliche Fächerkombinationen mit dem Fach Informatik

An der Universität Jena kann das Fach Informatik im Lehramt an Regelschulen mit folgenden Fächern kombiniert studiert werden: Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik, Physik, Russisch, Sport, Ethik, Geografie, Geschichte, Evangelische Religionslehre, Sozialkunde und Katholische Religionslehre (in Kooperation mit der Universität Erfurt)

Im Lehramt an Gymnasien sind folgende Kombinationen mit dem Fach Informatik möglich:

Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik, Physik, Russisch, Spanisch, Sport, Ethik/ Philosophie, Geografie, Geschichte, Griechisch, Kunsterziehung, Latein, Musik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Sozialkunde, Wirtschaftslehre/Recht

studienwahl.de/studienfelder/lehraemter/thueringen

Studieren ohne Abitur:

wirtschaft.thueringen.de/wissenschaft/studium/studienmoeglichkeiten


16.3 Informatik als drittes Unterrichtsfach

An der Universität Jena wird das Fach Informatik als drittes Fach nicht angeboten.

studienwahl.de/studienfelder/lehraemter/thueringen

16.3.1 Schuldienstbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen

An der Universität Jena (Fakultät für Mathematik und Informatik) wird zusammen mit dem Thüringer Institut für Lehrerfortbildung einen berufsbegleitenden Weiterbildungskurs für Lehrkräfte mit dem Titel „Unterrichtserlaubnis Informatik“ angeboten. Ziel der Weiterbildung ist die fachliche Weiterqualifizierung von thüringischen Lehrkräften (Gymnasien und andere Sekundarschulen) zur Erlangung einer Unterrichtserlaubnis im Fach Informatik, um den erheblichen Lehrkräftemangel im Fach Informatik abzumildern.

www.mi-didaktik.uni-jena.de/aktuelles/meldungen-aus-der-abteilung-didaktik-der-fmi/meldungen-abteilung-didaktik/lehrgang-zur-unterrichtserlaubnis-informatik


16.4 Wege in den Schuldienst ohne grundständiges Lehramtsstudium

Auch in Thüringen gibt es einige Wege in den Schuldienst ohne Lehramtsstudium. Diese sind im Folgenden beschrieben und in Tabelle 17 am Ende des Kapitels zusammengefasst.

16.4.1 Seiteneinstieg

Ein Seiteneinstieg ist in Thüringen mit einem nicht lehramtsbezogenen Hochschulabschluss einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule möglich, der entweder im In- oder im Ausland abgeschlossen wurde, entweder in die pädagogisch-praktische Ausbildung im Vorbereitungsdienst oder unter bestimmten Voraussetzungen auch direkt, in den staatlichen Schuldienst unter Auflagen der Nachqualifizierung möglich.

https://bildung.thueringen.de/lehrkraefte/seiteneinsteiger

 

Seiteneinstieg in den Vorbereitungsdienst

Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist ein Hochschulabschluss einer Universität oder gleichgestellten Hochschule, der nach § 22 Thüringer Lehrerbildungsgesetz als gleichwertig zu einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt anerkannt oder einer Ersten Staatsprüfung gleichgestellt wurde. Die Anerkennung der Hochschulabschlüsse wird vor der Zulassung zum Vorbereitungsdienst geprüft und richtet sich nach dem Thüringer Lehrerbildungsgesetz42.

Die Bewerbung mit einem anerkannten Abschluss wird nachrangig gegenüber Bewerber:innen mit einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt zum Vorbereitungsdienst zugelassen.

Zentrale Studienanteile aus den Bildungswissenschaften und Fachdidaktiken können im Rahmen des Vorbereitungsdienstes erworben und in einer Eignungsprüfung (Kolloquium) nachträglich nachgewiesen werden.

Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Zweiten Staatsprüfung für das entsprechende Lehramt ab.

16.4.2 Direkteinstieg in den Schuldienst

Wer als Seiteneinsteiger:in direkt in den Schuldienst eingestellt wird, muss ggf. berufsbegleitende Nachqualifizierungsmaßnahmen absolvieren. Die Nachqualifizierung mit dem Ziel der Befähigung für ein Lehramt besteht aus einer pädagogisch-praktische Ausbildung einschließlich spezieller bildungswissenschaftlicher und fachdidaktischer Veranstaltungen sowie einer staatlichen Prüfung, die mit den Anforderungen der Zweiten Staatsprüfung für das entsprechende Lehramt vergleichbar ist.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Nachqualifizierung ist die Einstellung an einer Schule im staatlichen Schuldienst in Thüringen sowie ein abgeschlossener Hochschulabschluss einer Universität oder gleichgestellten Hochschule, der nach § 22 Absatz 2 Thüringer Lehrerbildungsgesetz der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt gleichgestellt wurde.

Wenn der Abschluss wegen fehlender oder nicht ausreichender fachwissenschaftlicher Studien- und Prüfungsleistungen nicht der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt nach § 22 Absatz 2 Thüringer Lehrerbildungsgesetz gleichgestellt werden kann, jedoch auf mindestens ein Ausbildungsfach die Voraussetzungen für eine Gleichstellung nach § 22 Absatz 2 Thüringer Lehrerbildungsgesetz erfüllt werden, kann eine Nachqualifizierung in mindestens einem Ausbildungsfach erfolgen. Nach erfolgreichem Abschluss der Nachqualifizierung ist eine vollständige Anerkennung nur möglich, wenn die Lehrbefähigung in den fehlenden Ausbildungsfächern durch eine Prüfung in einem weiteren Fach (Ergänzungsstudiengänge an der Friedrich-Schiller-Universität Jena) oder den Abschluss eines als gleichwertig anerkannten weiterbildenden Studiums (Zertifikatsstudiengänge der Universität Erfurt) erworben wird.

bildung.thueringen.de/lehrkraefte/seiteneinsteiger

16.4.3 Lehrkraft für Fachpraxis an berufsbildenden Schulen

Fachschulabsolvent:innen, Meister:innen oder Absolvent:innen mit einer gleichwertigen Ausbildung können sich als Fachlehrer:innen für den fachpraktischen Unterricht an berufsbildenden Schulen bewerben. Die Ausbildung zum/zur Fachlehrer:in dauert 2 Jahre mit Prüfung. Eine Beamtenlaufbahn ist möglich.

Um als Fachlehrer:in zu arbeiten, kann außerdem eine Nachqualifizierung zum/zur Fachlehrer:in für den fachpraktischen Unterricht an berufsbildenden Schulen absolviert werden. Diese umfasst

  • einen theoretischen Ausbildungsteil an einer Ausbildungsschule,
  • einen schulpraktischen Ausbildungsteil an der Stammschule sowie
  • eine staatliche Prüfung.

Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Nachqualifizierung ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einem Stellenumfang von mindestens 50 Prozent an einer staatlichen berufsbildenden Schule in Thüringen, sowie eine

  • eine abgeschlossene mindestens zweijährige Fachschulausbildung oder
  • eine Meisterprüfung oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung und Prüfung

bildung.thueringen.de/lehrkraefte/seiteneinsteiger

www.gew.de/fileadmin/media/publikationen/hv/Berufliche_Bildung/202009-Arbeitsplatz-berufsbildende-Schulen.pdf


16.5 Vertretungslehrkräfte

Bewerbungen als Vertretungslehrkraft zur befristeten Einstellung in den Thüringer Schuldienst können laufend eingereicht werden. Diese werden beim Fehlen geeigneter Bewerber:innen auch ohne lehramtsbezogenen Abschluss zugelassen, wenn im Einzelfall die persönliche, fachliche und pädagogische Eignung als Lehrerkraft nachgewiesen werden kann.

Bewerbungen erfolgen im Onlineportal auf Ausschreibungen für die befristete Einstellung in den Thüringer Schuldienst.

bildung.thueringen.de/lehrkraefte/schuldienst


16.6 Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Berufsqualifikationen für Lehrämter, die im Ausland erworben wurden, können als Lehrqualifikation in Thüringen anerkannt werden, wenn

  • der im Ausland erworbene Ausbildungsnachweis zur unmittelbaren Ausübung des Lehrerberufs im Ausbildungsland berechtigt und
  • sich die Berufsqualifikation auf mindestens ein Fach bezieht, das in Thüringen als Ausbildungsfach für das entsprechende Lehramt im Rahmen der Lehrerausbildung vorgesehen ist.

Werden bei der Prüfung im Vergleich zur Thüringer Lehrerausbildung wesentliche Unterschiede festgestellt, können für die Anerkennung Auflagen zu Ausgleichsmaßnahmen (Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang) nachgefordert werden. Des Weiteren müssen die für den Lehrerberuf erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse (Niveau C2) nachgewiesen werden.

bildung.thueringen.de/lehrkraefte/lehrerbildung/anerkennung

16.7 Kontakt zu Informatik-Lehrkräften

GI-Fachgruppe „Informatische Bildung in Sachsen und Thüringen“ (IBiSaTh):

fg-ibisath.gi.de  oder info@ibisath.info

Weiterführende Informationen

bildung.thueringen.de/lehrkraefte/lehrerbildung


16.8 Die Maßnahmen im Überblick

In Tabelle 17 sind die oben beschriebenen Maßnahmen zusammengefasst dargestellt.