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14.1 Informatik-Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt

14.1.1 Sekundarbereich I

An der Sekundarschule sind im Pflicht- und Wahlpflichtbereich keine eigenständigen Kontingente für Informatikunterricht vorgesehen. Das Fach Technik wird im Profilbereich der Jahrgangsstufen 5 bis 10 mit einer Wochenstunde unterrichtet, wobei anteilig informatische Inhalte zu berücksichtigen sind. An der Gesamtschule kann in den Jahrgangsstufen 7 und 8 bzw. 9 und 10 „Moderne Medienwelten/Informatik“ oder Technik als zweistündiges Wahlpflichtfach angeboten und gewählt werden. An der Gemeinschaftsschule wird das Fach Technik im Profilbereich der Jahrgangsstufen 5 bis 10 mit einer Wochenstunde unterrichtet, wobei ebenfalls anteilig informatische Inhalte zu berücksichtigen sind. Am Gymnasium kann in Jahrgangsstufe 9 zweistündig sowie in Jahrgangsstufe 10 dreistündig ein Wahlpflichtfach Informatik angeboten und belegt werden.

14.1.2 Gymnasiale Oberstufe

In der Einführungsphase kann Informatik im Umfang von drei Wochenstunden im Wahlpflichtbereich angeboten und belegt werden. In der Qualifikationsphase kann Informatik zweistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau im Wahlpflichtbereich angeboten und belegt werden. Das Fach Informatik ist den naturwissenschaftlichen Fächern hinsichtlich der Belegungsverpflichtungen nicht gleichgestellt, da es diese nicht ersetzen kann. In einem Wahlpflichtfach Informatik kann eine mündliche Prüfung stattfinden, sofern es durchgehend seit der Einführungsphase belegt wurde.

Die Gymnasien mit dem Schwerpunkt Naturwissenschaft/Technik bieten Informatik im Sekundarbereich I teilweise verpflichtend und teilweise als Wahlpflichtkurs an.

Im Rahmen eines Modellversuchs erfolgt seit dem Schuljahr 2018/19 am Internationalen Stiftungsgymnasium Magdeburg die Erprobung des Faches „Computational Thinking“ in Klasse 5 und 6, in dem Aspekte von Informatik, Technik, Medienkunde und Lernmethoden zusammengeführt werden.

Näheres im Informatik-Monitor.

14.1.3 Fächer des besonderen Bedarfs

Sekundarschule:

 

Kernfächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Sport, Physik, Ethikunterricht, Kunsterziehung, Musik, Chemie, Französisch

Gymnasium:

 

Kernfächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Kunsterziehung, Physik, Chemie, Französisch

Berufliche Schulen:

 

Fachrichtungen: Wirtschaft und Verwaltung, Sozialpädagogik, Metalltechnik, Gesundheit und Pflege, Ernährung und Hauswirtschaft Fächer: Deutsch, Sport, Sozialkunde


14.2 Ausbildung grundständiger Informatik-Lehrkräfte

14.2.1 Studienorte

Ein Lehramtsstudium mit dem Fach Informatik wird in Sachsen-Anhalt an folgenden Standorten angeboten:

  • Universität Halle-Wittenberg: Lehramt an Sekundarschulen (Staatsexamen, nur als Erweiterungsfach), Lehramt an Gymnasien (Staatsexamen)
  • Universität Magdeburg: Lehramt an berufsbildenden Schulen (Master of Education)

cdn.studienwahl.de/production/bin/ef/af/210508-G-Stuwa-Lehramtstabellen-SACHSEN-ANHALT-2021-efaf273201f4957c2217ae536d9091dc198b5e97.pdf

14.2.2 Mögliche Fächerkombinationen mit dem Fach Informatik

Lehramt an Sekundarschulen: Informatik nur als Erweiterungsfach studierbar.

Lehramt an Gymnasien: keine Einschränkungen

Lehramt an Berufsbildenden Schulen: Informatik (nicht in Kombination mit Informationstechnik)

Absolvent:innen des Bachelorstudienganges Ingenieurpädagogik (Hochschule Merseburg) studieren im Master 2 der beruflichen Fachrichtungen Elektrotechnik, Informationstechnik, Labor- und Prozesstechnik und Metalltechnik.

Absolvent:innen des Bachelorstudienganges Ingenieurpädagogik (Hochschule Harz) studieren im Master die beiden beruflichen Fachrichtungen Informationstechnik und Elektrotechnik.

www.ovgu.de/Lehramt_an_berufsbildenden_Schulen_master.html

Studieren ohne Abitur:

mwu.sachsen-anhalt.de/wissenschaft/studium/hochschulzugang/


14.3 Informatik als drittes Unterrichtsfach

14.3.1 Studienorte

An der Universität Halle kann das Fach Informatik im Lehramt Sekundarschule nur als Erweiterungsfach studiert werden.

studienangebot.uni-halle.de/lehramt-an-sekundarschulen-lehramt-240

Im Lehramt an Gymnasien kann Informatik nicht als Ergänzungsfach studiert werden.

studienangebot.uni-halle.de/lehramt-an-gymnasien-lehramt-270

An der Universität Magdeburg werden keine Weiterbildungen oder Zertifikate zur Erlangung der Lehrbefähigung für einzelne Unterrichtsfächer angeboten.

www.ovgu.de/lehramt_quereinstieg-faq-70696.html

14.3.2 Schuldienstbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen

Keine Informationen gefunden.


14.4 Wege in den Schuldienst ohne grundständiges Lehramtsstudium

Auch in Sachsen-Anhalt führen etliche Wege in die Schule. Diese sind im Folgenden beschrieben und am Ende des Kapitels in Tabelle 15 zusammengefasst.

14.4.1 Studienmöglichkeiten für Quereinsteiger:innen

Der Masterstudiengang für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen an der Universität Magdeburg lässt im Quereinstieg auch Studierende zu, die keinen lehramtsbezogenen Bachelor studiert haben. Die Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen für Quereinsteiger:innen sind:

  • 100 CP in einer Ingenieurwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft/ Gesundheits- und/oder Pflegewissenschaft
  • 24 CP in Berufs- und Betriebspädagogik
  • 36 CP in einem Unterrichtsfach (Deutsch/Ethik/Informatik/Mathematik/Sozialkunde/Sport

Informationen zum Bewerbungsprozess:

www.ovgu.de/Studieninteressierte/Studieng%C3%A4nge+von+A+bis+Z/Lehramt/Bewerbung+_+Immatrikulation-p-67534.html

In einem 2-semestrigen Brückenprogramm31 können max. 36 CP in einem der o.g. Unterrichtsfächer sowie max. 24 CP in der Berufs- und Betriebspädagogik nachgeholt werden.

Das Studium schließt mit dem Abschluss Master of Education (M.Ed.) ab, was dem 1. Staatsexamen entspricht und damit grundsätzlich für den Vorbereitungsdienst in allen Bundesländern anerkannt wird. Mit erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes (Dauer: 16 Monate) mit dem 2. Staatsexamen besteht die Möglichkeit in den staatlichen Schuldienst eingestellt zu werden.

www.ovgu.de/lehramt_quereinstieg-faq-70696.html

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Quereinstieg in die Masterstudiengänge Lehramt an Sekundarschulen und Lehramt an Gymnasien möglich, wenn Studien- und Prüfungsleistungen in 2 Fachwissenschaften sowie Bildungswissenschaften nachgewiesen werden können.

Die Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Sekundarschulen sind:

  • mindestens jeweils 60 Credits CP in den Fachwissenschaften der gewählten Unterrichtsfächer,
  • mindestens jeweils 5 CP in den entsprechenden Fachdidaktiken der gewählten Unterrichtsfächer und
  • mindestens 15 CP bildungswissenschaftliche Grundlagen (Lehramt an Gymnasien)
  • mindestens 5 CP bildungswissenschaftliche Grundlagen (Lehramt an Sekundarschulen)

Können zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht alle Studienleistungen in vollem Umfang nachgewiesen werden, besteht u. U. die Möglichkeit, durch individuelle Studienpläne diese Differenzen auszugleichen oder durch andere Auflagen, fehlende Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen.

www.ovgu.de/lehramt_quereinstieg-faq-70696.html

14.4.2 Seiteneinstieg

Voraussetzung für eine Bewerbung im Seiteneinstieg ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium, welches an einer Universität, Fachhochschule oder gleichwertigen Hochschule mit einem Master, Diplom oder Magister oder an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie mit einem Bachelor-Abschluss in einem akkreditierten Studiengang beendet wurde (auch ausländische Hochschulabschlüsse, sofern die Gleichwertigkeit mit deutschen Bildungsabschlüssen durch die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der BRD (KMK) festgestellt wurde). Aus dem abgeschlossenen Hochschulstudium muss sich mindestens ein Schulfach oder ein sog. Neigungsfach ableiten lassen. Ein Neigungsfach ist nicht unbedingt formal aus dem Abschluss ableitbar, jedoch ist in diesem Fach aufgrund des fachlichen Bezuges zum Studienabschluss oder zu bisherigen Tätigkeiten ein Einsatz möglich. Ein zweites Fach ist nicht unbedingt nötig.

Zur Bewerbung erfolgt zunächst eine Registrierung auf dem Seiteneinsteigerportal:

stellenmarkt-schule-lsa-stellen.matorixmatch.de

Bei der Bewerbung müssen alle Dokumente über Abschlusszeugnisse und Studienleistungen eingereicht werden. Der Abschluss und die damit verbundenen Studien- und Prüfungsleistungen (LP/SWS/CP) werden individuell geprüft und den in der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an allgemeinbildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt (1. LPVO - Allg. bild. Sch.) genannten Fächern zugeordnet. Das Ergebnis der Prüfung wird per E-Mail übermittelt.

Wird die fachliche Eignung anerkannt, folgt eine Einladung zum Auswahlgespräch. Wird im Gespräch die persönliche Eignung als Lehrkraft festgestellt, ist die Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle möglich.32

Bevor der Dienst angetreten wird, absolvieren Seiteneinsteiger:innen einen vierwöchigen Einführungskurs. Außerdem steht es Seiteneinsteiger:innen frei, weitere Qualifizierungsangebote des Landesinstituts für Schulqualität und Lehrerbildung (LISA) wahrzunehmen. Ein berufsbegleitender Vorbereitungsdienst ist nicht zwingend erforderlich.

Die Einstellung erfolgt in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis gemäß dem Tarifvertrag der Länder. Die individuelle Eingruppierung erfolgt in Abhängigkeit von der Schulform, der Fachableitung sowie der bisherigen Ausbildungsabschlüsse, i.d.R. die Entgeltgruppen E 9 bis E 12.

landesschulamt.sachsen-anhalt.de/personalgewinnung/seiteneinstieg/

www.bildung-lsa.de/informationsportal/lehrerbildung/lehrkraefte_im_seiteneinstieg.htm

14.4.3 Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst

Stehen für ein bestimmtes Fach oder eine bestimmte Fachrichtung nicht genügend grundständig ausgebildete Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung zur Verfügung, kann der Vorbereitungsdienst von bereits im Schuldienst Beschäftigten (z.B. Seiteneinsteiger:innen) in berufsbegleitender Form absolviert werden. Nach erfolgreichem Seiteneinstieg in den Schuldienst ist dementsprechend ein Quereinstieg zu einem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst möglich (nicht zwingend erforderlich). Voraussetzungen zur Bewerbung sind:

  • Diplom-, Master- oder Magister- Abschluss von einer Universität oder gleichwertigen Hochschule (Master-Abschluss in einem akkreditierten Studiengang von einer Fachhochschule)
  • Studienleistungen über mindestens zwei Fächer bzw. Fachrichtungen der Stundentafel der jeweiligen Schulform
  • Unbefristete Einstellung im Schuldienst in Sachsen-Anhalt

Sowie für Berufsbildende Schulen außerdem:

  • mindestens eine berufliche Fachrichtung und ein Fach der Stundentafel oder zwei berufliche Fachrichtung
  • eine mindestens einjährige fachpraktische Tätigkeit, die einen engen fachlichen Bezug zu der beruflichen Fachrichtung bzw. den beruflichen Fachrichtungen aufweist.

Die Zuordnung zu einem lehramtsbezogenen Unterrichtsfach ist dann möglich, wenn die Inhalte der absolvierten Studienleistungen mit den quantitativen und qualitativen Anforderungen der lehramtsspezifischen Unterrichtsfächer im Wesentlichen vergleichbar sind.

Alle Abschlüsse und damit verbundene Studien- und Prüfungsleistungen (LP/SWS/CP) werden individuell geprüft und Fächern zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt nach der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an allgemeinbildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt bzw. Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt. Die Bewerbung erfolgt über das Seiteneinsteigerportal33.

Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 24 Monate.34 Die schulpraktische Ausbildung findet an der Schule statt. An der die/der Seiteneinsteigende beschäftigt ist.

Während des Vorbereitungsdienstes sind Seiteneinsteigende weiterhin als Tarifbeschäftigte angestellt. Mit Abschluss des Vorbereitungsdienstes in Verbindung mit dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung wird der Erwerb einer Laufbahnbefähigung für ein Lehramt an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt möglich. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen kann eine Übernahme in das Beamtenverhältnis erfolgen.

landesschulamt.sachsen-anhalt.de/personalgewinnung/berufsbegleitender-vorbereitungsdienst/

14.4.4 Lehrkraft für Fachpraxis an berufsbildenden Schulen

Einstellungsvoraussetzungen für die Laufbahnen der Fachpraxislehrer:innen sowie Fachlehrer:innen an berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt sind:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung und ein Abschluss als Techniker:in, Betriebswirt:in oder Meister:in (oder ein vergleichbarer Abschluss) oder
  • eine Ausbildung an einer Fachschule (mindestens eineinhalbjährig) oder einer Berufsfachschule (mindestens zweijährig) mit berufsqualifizierendem Abschluss.

In Sachsen-Anhalt erfolgt keine eigene Ausbildung zur Fachlehrkraft. Die Eingruppierung erfolgt je nach Einsatz (A 8, E 8 oder A 10). Nach 6 Jahren im Beruf kann ein Aufstieg in der Eingruppierung erfolgen.

https://www.gew.de/fileadmin/media/publikationen/hv/Berufliche_Bildung/202009-Arbeitsplatz-berufsbildende-Schulen.pdf

 

https://landesschulamt.sachsen-anhalt.de/personalgewinnung/seiteneinstieg/


14.5 Vertretungslehrkräfte

Als Vertretungslehrkräfte mit befristeten Arbeitsverträgen können sich neben grundständig ausgebildeten Lehrkräften auch Lehrkräfte in der Ausbildung sowie im Bedarfsfall Bewerber:innen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Hochschulausbildung (min. akkreditierter Bachelor/Diplom (FH)) bewerben. In diesem Fall muss aus dem Hochschulabschluss oder der bisherigen Tätigkeit die Eignung für den Unterricht in den Fächern der Stundentafel der Schule nachgewiesen werden.

Weitere Hinweise zum Bewerbungsablauf werden hier aufgeführt:

landesschulamt.sachsen-anhalt.de/personalgewinnung/lehrkraefte-fuer-vertretung-befristet/

landesschulamt.sachsen-anhalt.de/personalgewinnung/lehrkraefte-fuer-vertretung-befristet/


14.6 Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Mit einem ausländischen Hochschulabschluss ist u.U. ein Seiteneinstieg in den Lehrerberuf möglich. Für die Bewerbung muss zuvor die Gleichwertigkeit mit deutschen Bildungsabschlüssen durch einen Antrag auf Anerkennung beim Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt.

Auf Grundlage eingereichter Zeugnisse wird geprüft, ob die ausländische Qualifikation der deutschen Qualifikation für ein im Land Sachsen-Anhalt eingerichtetes Lehramt entspricht. Liegen Defizite in der Qualifikation vor, können Ausgleichsmaßnahmen notwendig sein. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der Empfehlungen der Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder37. Nachweise über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 werden vorausgesetzt.

Eine kostenlose Beratung zur Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen und Qualifizierungsmöglichkeiten sowie Rechten von Beschäftigten bietet das IQ Netzwerk Sachsen-Anhalt38.

www.bildung-lsa.de/informationsportal/lehrerbildung/landespruefungsamt_fuer_lehraemter/anerkennung_auslaendischer_lehramtsabschluesse.htm


14.7 Kontakt zu Informatik-Lehrkräften

GI-Fachgruppe Informatische Bildung in Sachsen-Anhalt: https://fg-ibst.gi.de/

Weiterführende Informationen

landesschulamt.sachsen-anhalt.de/behoerde/aufgaben-referatsleitung/


14.8 Die Maßnahmen in der Übersicht

In Tabelle 15 sind die oben beschriebenen Maßnahmen zusammengefasst dargestellt.